Mein Mann hat 1985 eine Er- und Pflichtteilsverzichtserklärung an beiden Nachlässen der Eltern auch zu Lasten seiner Abkömmlinge unterschrieben. Nach dem Tod seiner Mutter hat die Schwester meines Mannes seinen Vater mit Beschlag belegt und tritt nun als Alleinerbin auf. Wir wissen leider nicht, ob die Schwester auch eine solche Erklärung seinerzeit unterschrieben hat. Mein Mann möchte diese Erklärung nun anfechten, da er mittlerweile auch Hausbesitzer ist, d. h. sich seine Verhältnisse in den vergangenen Jahren erheblich verbessert haben. Haben wir Chancen bei einer Anfechtung? Es wurde ein schuldenfreies Haus etc. vererbt. Lohnt es sich, Ansprüche für seine Kinder durchzusetzen? Wer kann mir weiterhelfen?
2006-11-26
21:28:27
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gefragt von
alpenröschen
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Wirtschaft & Finanzen
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