English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Mein Mann hat 1985 eine Er- und Pflichtteilsverzichtserklärung an beiden Nachlässen der Eltern auch zu Lasten seiner Abkömmlinge unterschrieben. Nach dem Tod seiner Mutter hat die Schwester meines Mannes seinen Vater mit Beschlag belegt und tritt nun als Alleinerbin auf. Wir wissen leider nicht, ob die Schwester auch eine solche Erklärung seinerzeit unterschrieben hat. Mein Mann möchte diese Erklärung nun anfechten, da er mittlerweile auch Hausbesitzer ist, d. h. sich seine Verhältnisse in den vergangenen Jahren erheblich verbessert haben. Haben wir Chancen bei einer Anfechtung? Es wurde ein schuldenfreies Haus etc. vererbt. Lohnt es sich, Ansprüche für seine Kinder durchzusetzen? Wer kann mir weiterhelfen?

2006-11-26 21:28:27 · 2 antworten · gefragt von alpenröschen 1 in Wirtschaft & Finanzen Sonstiges - Wirtschaft & Finanzen

2 antworten

Vermutlich hat Dein Mann die Verzichtserklärung beim Amtsgericht unterschrieben. Ich würde Euch raten, dort auch wegen der Sache nachzufragen. Bei solchen komplizierten Sachverhalten würde ich mich nicht auf anonyme Aussagen/Behauptungen verlassen wollen. Die Rechtslage ändert sich oft. Was jemand vor 5 Jahren in einer ähnlichen Situation erlebt hat, das kann heute schon nicht mehr wahr sein.

2006-11-26 21:59:06 · answer #1 · answered by Ulli 7 · 0 0

Ich würde mich diesbezüglich auch am besten noch einmal konkret beim Amtsgericht oder einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen. So eine reine Beratung ist noch nicht einmal teuer.

Aber eines kann ich euch schon einmal sagen: Eine Verzichtserklärung ist eine Willenserklärung, die nur nach Maßgabe der §§ 119, 120 und 123 BGB anfechtbar ist.
Anfechtungsgründe sind ein Irrtum über die Erklärung oder ihren Inhalt, oder Täuschung und Drohung.

2006-11-26 22:22:37 · answer #2 · answered by zeromantic 3 · 0 0

fedest.com, questions and answers