Gab es Zeugen? Was hast Du bei der polizeilichen Vernehmung ausgesagt? Nehme mal an, es gab welche und Du hast brav die Wahrheit gesagt, dann bleibt Dir nur, bei Deiner Aussage vor Gericht zu bleiben und immer wieder betonen, daß es bei den Hangreiflichkeiten auch Dich hätte treffen können und das es faktisch nur Zufall und nicht Dein Wunsch oder Absicht war, Deinen Kontrahenten zu verletzen. Zusammen mit dem mit großem Augenaufschlag geäussertem: "ich will`s auch ganz gewiß nie wieder tun", wird es eine Moralpredigt und maximal ein paar Stunden gemeinnütziger Arbeit geben. Bleib auf jeden Fall nett und höflich und geh auch ordentlich angezogen zum Termin, auch das kann bei einem/r Richter/Richterin eine große Rolle spielen. Viel Glück!
Lucy
2006-11-26 02:43:00
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answer #1
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answered by Lucy B 6
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Du bist 16, und damit voll Strafmündig seit 2 Jahren.
Wenn es nur eine kleine kabbelei war, solltest du dich auf jeden Fall vor Gericht reumütig zeigen, dich entschuldigen, und klar machen das es ein Unfall war. Wenn dir der Richter glaubt kannst du wahrscheinlich mit einer Verwarnung davonkommen.
Im schlimsmten Fall, solange keine bleibenden Schäden bleiben, und du besserung versprichst, usw .... vielleicht 4 oder 8 Sozialstunden. Dann musste halt mal nen Nachmittag oder zwei Müll im Park aufsammeln, das ist aber eher unwahrscheinlich !
Gruß Frank
2006-11-26 10:37:31
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answer #2
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answered by mrobelx 3
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hoffentlich war es keiner mit ausländischer identität , oder gar dunkler hautfarbe. da kriegst gleich noch eine ran wegen ausländerfeindlichkeit in unserem ach so toleranten deutschland. ansonsten wirds nich so schlimm
2006-11-26 10:40:17
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answer #3
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answered by Anonymous
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Wenn du noch nicht aufgefallen bist,und das aus Versehen passiert ist,wird eine fahrlässige Körperverletzung daraus.Bei deinem Alter höchstens Sozialstunden.
2006-11-26 10:37:26
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answer #4
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answered by tikil 3
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wahrscheinlich Sozialarbeit( ? Stunden ) wenn ueberhaupt.Da muessen erst mal bewiesen werden ob du wirklich und und...
2006-11-26 10:36:13
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answer #5
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answered by Moses 6
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it 16 ist man strafmündig und hier ist mit einer Verwarnung bzw. mit einer Anzahl von Sozialstunden zu rechnen!
2006-11-28 11:56:32
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answer #6
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answered by Onkel Bräsíg 7
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ach sagste so wie es war.Du sagst es war keine absicht denn sagste das den richter so und sage das es dir sehr leid tut es war keine absicht.Du musst vorm richter reue zeigen denn bekommste bewehrungs strafe weil du ja noch nicht polizeilich in erscheinung getreten bist
2006-11-28 04:08:10
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answer #7
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answered by Nennt Mich Gott 3
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kommt darauf an,wenn es sich herraus stellt,das er eine mitschuld trägt,wirst du mit ner verwarnung raus kommen.wenn nicht liegts an dem richter,was er für angemessen hält
2006-11-27 06:04:02
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answer #8
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answered by bufy 2
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Wenn du dich über dich selbst betroffen zeigst wird es warscheinlich paar Sozialstunden geben.
2006-11-26 12:48:15
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answer #9
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answered by j_rotten71 4
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Ich habe zwar keine Ahnung,was man dafür bekommt,aber wenn dich der andere zuerst angegriffen hat,dann war es doch wahrscheinlich Notwehr. Es kommt darauf an,wie sehr dich der andere verletzt hat und ob deine Notwehr die mildeste Art der Verteidigung (Wegrennen muss man nicht unbedingt,man darf sich schon verteidigen) war und ob deine Verteidigung angemessen war.D.h wenn deine körperliche Integrität verletzt wurde,darfst du die körperliche Integrität des anderen auch verletzen,allerdings nicht mehr als nötig!
2006-11-26 10:46:26
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answer #10
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answered by mieze k 1
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Tja, schau einfach mal hier rein.
2006-11-26 10:45:17
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answer #11
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answered by fairyofnorth 5
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