entsprechend der gesetzlichen Kündigungsfristen können die das bzw.wenn du Mietschulden hast und abgemahnt wurdest..
Bitte VOR der Räumung ans Sozialamt wenden, oftmals helfen die.
Für die Wohnungssuche bist du alleine zuständig.
2006-11-26 01:15:47
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answer #1
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answered by marga_spaniel 7
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Grundsätzlich ja. Kündigen kann sie immer, das heißt aber noch lange nicht, dass sie dich rauswerfen kann. Wenn du dich weigerst, dann wird sie eine Räumungsklage anstrengen müssen. Erst wenn du verlierst wirst du zwangsgeräumt. Doch ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Normalerweise genügt ein vernünftiges Gespräch, in dem du betonst, dass du ernsthaft auf der Suche nach einer anderen Wohnung bist. Vielleicht hilft sie dir ja auch dabei?
2006-11-26 09:19:41
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answer #2
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answered by Gnurpel 7
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JA kannst du. Aber es gibt Möglichkeiten das du nicht ausziehen musst. Geh zu dem für dich zuständigem Wohnungsamt. Dort sollte es eine Stelle geben die sich Amt für Wohnraumsicherung nennt oder sowas. Denen schilderst du deinen Fall. Wenn du denen Plausiebel klar machen kannst das du zum Zeitpunkt der Kündigung keine Wohnung hast und auch so schnell keine Findest können die deine jetzige Wohnung Beschlagnahmen. Das heisst du musst erstmal nicht raus aus der Wohnung. Diese Beschlagnahmung gilt zuerstmal für 3 Monate (glaub ich jedenfalls) in dieser Zeit musst du dich aber Intensiv um eine Wohnung kümmern. Findest du wieder keine kann das Amt die Beshlagnahmung verlängern. Allerdings bist du verpflichtet dann auch weiter die Miete zu zahlen und du musst dir wirklich intensiv eine andere Wohnung suchen. Sollte deine Gemainde allerdings Notunterkünfte besitzen, kann es sein das du dort wenn frei eine Wohnung zugewiesen bekommst. Bei einer Zwangsräumung ist sogar der Zwangseinzug in eine solche Notunterkunft möglich. Also Montag zu dem entsprechendem Amt und schlau machejn wenns dich betrifft.
2006-11-26 09:19:13
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answer #3
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answered by Anonymous
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So wie Gnurpel sagt, ist es.
2006-11-29 13:59:09
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answer #4
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answered by jasmin 3
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Bei entsprechend hohen Mietrückständen oder einer allgemeinen Unzumutbarkeit der Weiterführung des Mietverhältnisses ist der Vermieter an gar nichts gebunden!
2006-11-29 04:19:15
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answer #5
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answered by Onkel Bräsíg 7
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Fristlos ja, auch regulär, seit wann leben wir hier im Sozialismus?
2006-11-26 10:11:51
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answer #6
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answered by gd3001 3
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Wenn der Kündigungsgrund in deiner Person begründet ist d.h.
daß du die Miete nicht bezahlt hast oder mehrfach die Hausordnung
nicht einhältst, dann kann dir die Gesellschaft kündigen.
Wo du dann abbleibst, kann ihnen absolut egal sein. Das ist allein
dein Problem.
Sprich mit der Gesellschaft ob du Aufschub bekommen kannst.
Sollte das nicht möglich sein, so wende dich sofort an die Behörde,
die dir eine Unterkunft besorgen muß.
2006-11-26 09:28:20
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answer #7
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answered by Berni 7
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Ja leider! Rede mit dem Vermieter bevor es zu spät ist, vielleicht lässt sich eine Lösung finden.
2006-11-26 09:15:31
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answer #8
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answered by Anonymous
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wenn du die Miete nicht zahlst, kannst du natürlich auch gekündigt werden.
AUCH VON DER WOHNBAU! Schließlich ist es kein Wohltätigkeitsverein.
2006-11-26 09:15:09
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answer #9
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answered by schwarze_venus1968 4
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...nein, der Vermieter muß dir eine andere Wohnung anbieten,
die nicht kleiner und teurer sein darf als die jetzige, und nicht in einer anderen Stadt ist.
2006-11-26 09:13:47
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answer #10
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answered by Anonymous
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