Es kommt hierbei insbesondere auf die begangene Straftat an. Zumeist handelt es sich hierbei um Vermögensstraftaten, wie Betrug und Unterschlagung. Bei einem Gewaltverbrecher kommt diese Vorgehensweise eher nicht in Frage.
Es beruht auf § 153 a Strafprozessordnung (z.B. auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums nachzulesen).
Zum Teil geht eine solche Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung, so dass sich gerade nicht der Staat daran bereichert.
Der Vorteil an diesem Vorgehen ist natürlich auch eine Arbeits- und Kostenersparnis für die Jusitz auf der einen Seite, aber auch die erfreuliche Tatsache für den Angeklagten, dass er anschließend nicht als vorbestraft gilt.
Letztlich ist es gar nicht so verkehrt, weil es für das Volk doch fast egal ist, ob nun eine Geldbuße oder eine Geldstrafe bezahlt wird.
2006-11-25 01:20:01
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answer #1
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answered by zeromantic 3
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wenn OJ Simpson ein Ghettojunge gewesen wäre, wäre er auch schon längst auf dem elektrischen Stuhl gelandet.
2006-11-25 01:20:16
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answer #2
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answered by Anonymous
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Schauen wir doch die Frage mal von der anderen Seite an.
Wem hätte es genützt, wenn dieser Prozeß bis zum Sankt Nimmerleinstag ausgefochten worden wäre und das Strafmaß dann bei etwa 8 Mio. Euro gelegen hätte.
Deinem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden womöglich, aber am Ende hätte es viel mehr Geld gekostet und das Gericht für womöglich wichtigere Fälle blockiert.
Denn auch Richter, Staatsanwälte, Verteidiger und das ganze Drumherum kostet richtig Kohle.
2006-11-25 01:32:50
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answer #3
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answered by Schubidu 7
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Wahrscheinlich hat die Frage Bezug zum letzten Teil des Ackermannprozesses?
Die Begründung lautete, dass durch die Zahlung einer Geldsumme der Rechtsfrieden wieder hergestellt wird.
Rechtsfrieden herrscht, wenn es keinen Anlass für Rechtsstreitigkeiten mehr gibt, wenn die Waage der Justitia austariert ist für die Vielzahl aller Partnerschaften eines größeren Verbundes von Rechtsinhabern. Das bedeutet aber nicht, dass alle Folgen früherer Rechtsverletzungen beseitigt sein müssen. Rechtsfrieden kann auch herrschen, wenn sich die Rechtsgemeinschaft mit zurückliegenden Rechtsverletzungen abgefunden hat.
(www.wikipedia.de)
Ob das nun nach dem Geschmack der Beobachter ist oder nicht. Wahrscheinlich hätte es ewig gedauert so einen Prozeß weiter zu führen.
2006-11-25 01:22:51
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answer #4
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answered by mauerpost 2
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Die entscheidende Frage: waren die Provisionen in der Höhe rechtens oder nicht - wurde durch den Prozess nicht beantwortet, was allerdings Aufgabe unserer Justiz gewesen wäre.
Ich denke, daß unsere Justiz, die sogenannte 3. Gewalt in unserem Lande, angesichts der vor Gericht verhandelten zu hohen Managerprovisionen des Deutsche Bank Chefs & Co. , noch selber ganz nett mit abkassiert hat, -
Für die Zukunft bedeutet das: Man kann sich nicht nur in Deutschland in den entsprechenden Kreisen freikaufen, man kann dabei auch die Provision für die Justiz gleich noch mit einkalkulieren, d.h. berechnen.
Insofern kommt der so genannte kleine Mann (wie immer) aus dem Staunen gar nicht mehr raus, und der sog. Rechtsstaat hat eindeutig schweren Schaden genommen!
2006-11-25 04:02:43
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answer #5
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answered by Anonymous
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Ach ja? Womit kauf ich mich denn frei,wenn ich nur Harz4 bekomme?
Mal scharf überlegen
2006-11-25 03:30:39
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answer #6
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answered by pixel 2
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Einfach mal von der anderen Seite fragen. Wie lange würde der Prozess noch dauern? Wie hoch wären dann die Kosten für den Steuerzahler? Das ist zum Beispiel in einer Demokratie möglich und nicht nur bei Angeklagten, die mehr über Geld verfügen.
2006-11-25 01:39:25
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answer #7
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answered by Carib 4
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Geld regiert die Welt. So tun sie der Gesellschaft auch einen Dienst. Sie müssen die Strafe dann zwar nicht absitzen oder Sozialstunden machen, aber mit dem Geld kann man zum Allgemeinwohl beitragen.
2006-11-25 01:15:22
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answer #8
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answered by Nina S 2
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aus dem gleichen grund, warum steuerhinterzieher härter bestraft werden als vergewaltiger
das liebe geld............grrrrr
2006-11-25 01:22:05
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answer #9
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answered by polylogue 2
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Es gilt eben immer noch:
WER GELD HAT - HAT MACHT!!!
Leider gilt das in alles Regierungsformen (ob Diktatur - oder Demokratie - scheissegal)
2006-11-25 01:20:21
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answer #10
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answered by Anonymous
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