Wenn es um Gerichtliche Belange geht, kann von der ärztlichen Schweigepflicht abgesehen werden um diagnosen wie in deinem fall miteinzubeziehen. Jedoch ist der Sachverhalt nicht klar ersichtilich. Wenn du Versuchst vor den ordentlichen Gerichten für diese person eine Betreuung anzunehmen, geht das.
hoff dir geholfen zu haben
2006-11-25 00:57:35
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answer #1
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answered by Niggl 3
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Hallo
Geht nur über einen Weg:
Der Weg bedeutet das vom Gericht die Feststellung der Psychischen Gesundheit überprüft wird.
Dazu muss so oder so der behandelnde Arzt seine Unterlagen frei geben oder direkt sagen Diagnose ???? wurde bereiz gestellt.
Entsprechend auch dann wird entweder untersucht ob die Störung Fallrelevant ist oder nicht.
Dein Rechtsanwalt muss die Zurechnungsfähigkeit deines Freundes dafür eventuell anzweifeln.
Wie das aber geht und welche genaue Rechtsformen dabei gewart werden müssen das kann dir nur dein Rechtsanwalt sagen.
Gruß Mathias
2006-11-25 11:07:50
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answer #2
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answered by Mathias Kunze 3
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Was heißt für dich psychisch krank? Woran leidet diser Mensch deiner Meinung nach? Kannst Du diese Fragen beantworten und beweisen, durch Sprachaufzeichnungen und Bildaufzeichnungen und ggf. durch von dir geführte Protokolle, wende dich an einen guten Anwalt. Durch die blose Aussage das jemand psychisch krank ist, kannst Du Niemanden überzeugen. Begeht dieser Mensch Straftaten, zeige ihn an.
2006-11-28 09:53:24
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answer #3
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answered by Anonymous
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Was soll man denn dazu sagen...
Wenn es notwendig ist, vor Gericht nachzuweisen, dass jemand "psychisch krank" (wobei das ja alles mögliche bedeuten kann) ist, dann wird das Gericht die Notwendigkeit feststellen und ein Gutachten über denjenigen in Auftrag geben.
Wenn DU das allerdings von Dir aus vorbringen willst - dann musst Du Dich mit einem Anwalt beraten und mit dem die erforderlichen Schritte besprechen.
2006-11-25 18:40:02
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answer #4
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answered by Katrin E 2
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...entschuldige bitte, aber ich nehme an du sprichst von einem Familienmitglied. Nimmst du wirklich an, dass irgendjemand hier drinnen es sich anmaßt, über jemanden den er nicht kennt, über deren Psyche, dir einen Tip gibt, damit du es vor Gericht gegen ihn verwenden kannst. Für solche Situationen gibt es Ärzte und Richter (Richter können sehr wohl, wenn sie es für nötig erachten Befunde einholen). Und offensichtlich ist dieser Mensch fähig genug sich in Behandlung begeben zu haben. Also war er durchaus fähig sein Problem zu erkennen.
2006-11-25 11:16:11
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answer #5
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answered by Bridget J 1
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Wenn es vor Gericht geht, dann beantrage einen Gutachter.
2006-11-25 08:58:02
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answer #6
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answered by whyskyhigh 7
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nimm ihn doch heimlich auf mit dem diktiergerät wenn er wieder mal seine anfälle haben sollte
2006-11-25 08:57:20
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answer #7
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answered by Maracuja 3
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Da wirst du kein Beweis erbringen koennen
2006-11-25 08:54:47
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answer #8
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answered by .War mal Nr. 2 7
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Gar nicht, denn kein Gericht der Welt wird sich in solchen Fällen mit der Einrede der "Schweigepflicht" abspeisen lassen!
Auch die Orakel von YC sind da machtlos!
2006-11-25 08:52:49
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answer #9
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answered by Onkel Bräsíg 7
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Oh mann, das ist ja hart, aber schreib doch einfach Protokolle über geschehnisse. Oder auch an Tagen an denen nicht wirklich was war, aber der Ablauf des Tages mit dem betreffenden sollte geschildert werden. Rede doch mit deinem Anwalt, der muss doch wissen was zu tun ist!
2006-11-25 08:48:31
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answer #10
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answered by Anonymous
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