Um Fragen wg. Zuziehung von Rechtsanwälten etc. zuvor zu kommen: Rechtsanwälte kosten Geld, auch schon bei jeder Beratung. Bei hohem Streitwert - wie in diesem Fall - viel Geld. Ohne Erfolgsgarantie. Ich habe jedenfalls habe bislang keinen Anwalt gefunden, der nur auf Erfolgsprovision arbeiten möche! Leider!!!
Hintergrund: Gültiger deutscher Vollstreckungsbescheid in erheblicher Höhe liegt vor. Schuldner ist Privatperson, Deutscher. Wohnsitz Deutschland - Wohnsitz wechselt des öfteren. Pfändung, Gerichtsvollzieher etc. sinnlos, nichts zu holen, verursacht nur Kosten. Mir ist bekannt, dass Schuldner Geld in der Schweiz hat. Kommt man irgendwie ran? Wieviel Vorleistungen sind zu erbringen? Wie lange dauert es? Realistische Erfolgsausichten? Biete Erfolgsbeteiligung!
Und bitte keine Vorschläge wie "Moskau-Inkasso" etc.!
2006-11-24
23:32:23
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8 antworten
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gefragt von
peerdondel
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in
Wirtschaft & Finanzen
➔ Sonstiges - Wirtschaft & Finanzen
"erhebliche Höhe ist leider realtiv" deshalb weiss ich nicht ob meine Antwort Dir weiterhelfen wird. Trotzdem: In einem vor ca. 1 Jahr besuchten Bankmanagementseminar wo das Thema war empfahl ein Schweizer Bankmanager die Schulden (so gesicherte Kenntnis von Vermögen in der Schweiz gegeben ist) an einen Schweizer Staatsbüger (egal ob private od. juristische Person) abzutreten bzw. zu "verkaufen" dies deshalb weil dieser dann sehr wohl diese "nunmehr schweizer-schuld" dann in der Schweiz durch Gerichte exekutiert und einbringlich machen kann, frei nach dem Motto "wer sein Geld in der Schweiz hat ist staatlich geschützt solange er keinen Schweizer schädigt". Angeblich soll es in der Schweiz spezielle Firmen und teils auch Privatpersonen (je nach Schuldenhöhe) geben die solche Forderungen aufkaufen d.h. in dem Falle würde Dir wenigstens ein Teil d.h. ca. 60-70% bezahlt (besser als nichts) werden (Rest ist dann Gewinn für den Käufer). Empfehle Dir Dich diesbezüglich bei einem spezialisierten Schweizer Anwalt (Zürich) zwecks Infos zu erkundigen denn ein Informationsgespräch ist ja leistbar. Andere Chancen sind eher unrealistisch, sogar österr. u. deutsche Banken schreiben solche "Vermögenswerte" meist ab trotz weitreichenden Kontakten und Kapital für Anwälte. Hoffe ich konnte trotzdem etwas weiterhelfen.
2006-11-26 23:14:06
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answer #1
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answered by susi216 4
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Keine Chance hab es sebst erlebt.
2006-11-25 00:12:26
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answer #2
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answered by bollaug 4
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Die Frage sthet nun schon das zweite Mal im Netz:
Nein, keine Chance, ausser es handelt sich nachweislich um illegal bemachtes Geld, z. B. Drogen Waffenhandel, doch dann kommst ja nicht Du an die Kohle, sondern der Staat.
Die einzigste Möglich keit ist darauf zu hoffen, dass der schuldner irgendwelche Vermögenswerte mal wieder nach D einführt.
Das ist doch auch das Problem unseres doch so alles geliebten Krake, besser bekannt als Staat. Die Auslandsvermögen sind sicher vor dem Zugriff nur der Reimport der Gelder ist schwierig!
2006-11-24 23:44:36
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answer #3
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answered by gd3001 3
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Wat haste denn jegen "Moskau-Inkasso"?
2006-11-24 23:41:08
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answer #4
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answered by ? 1
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Wenn du ein geringes Einkommen hast, kannst du dich kostenlos beraten lassen:
http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/tipps/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/beratungshilfeschein-rechtsberatung-rechtshilfe.html
Ich glaube du hast wenig Chancen, die Schweiz gilt ja als ein Land, wo man sein Geld sichern kann vor internationalem Zugriff. Da wirst du wohl wenig dran ändern können..
2006-11-24 23:39:43
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answer #5
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answered by menschliches.wesen88 6
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Schwierig! Die Information "Geld in der Schweiz" könnte ja jeder erzählen - Du hast nur dann eine Möglichkeit, wenn Du Beweise bringst für eine konkrete Kontoverbindung.
Dann kannst Du das dem Gerichtsvollzieher mitteilen, der die notwendigen Schritte einleiten kann.
2006-11-26 04:41:49
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answer #6
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answered by swissnick 7
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In der Schweiz ist eine "Betreibung" (so heißt in der Schweiz die Prozedur, die zu einem Zahlungsbefehl führt, sie wird durch das für den Wohnsitz des Schuldners zuständige örtliche "Betreibungsamt" durchgeführt, das sich meist im jeweiligen Gemeindeamt befindet) nur dann möglich, wenn der Schuldner auch einen Wohnsitz in der Schweiz hat. Am dortigen Betreibungsamt kann das "Betreibungsbegehren" gestellt werden.
Er kann keinen Widerspruch erheben (in der Schweiz "Rechtsvorschlag" genannt), da Du ja einen Titel besitzt. Es erfolgt Pfändung. Wie gesagt geht das nur, wenn er auch einen Wohnsitz in der Schweiz hat.
Aber: Du hast ja einen vollstreckbaren Titel. Geh in Deutschland zu Gericht und verlange Pfändung. Gib an, daß er Vermögen in der Schweiz hat. Sollte er nicht zahlen, wird er exekutiert. Ist nichts zu holen, stelle bei Gericht ein Konkursbegehren gegen ihn. Dann muß er den Offenbarungseid leisten. Dann kommst Du zu dem Geld. Wichtig ist, daß Du genauere Info hast, wo (in der Schweiz) er das Geld hat, das erleichtert das Vorgehen. Ansonsten verlange, daß er von JEDER Schweizer Bank eine Bestätigung vorlegen muß, daß er dort KEIN Geld hat. Also: Bei welcher Schweizer Bank hat er das Geld ? Hast Du Details oder nicht ?
2006-11-26 00:37:51
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answer #7
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answered by Roman 2
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...hmmm, ich glaube das sieht sehr schlecht aus-da Schweiz ja auch nicht in der EU ist...
kenne eine deren Vater auch Deutscher ist und der in der Schweiz wohnt, der zahlt schon seit Jahren keinen Unterhalt-keine Chance!
2006-11-24 23:37:45
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answer #8
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answered by missnina 4
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