Verfassung Hessens
Artikel 21
Gesetzliche Strafen
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.
Grundgesetz:
Artikel 102 [Abschaffung der Todesstrafe]
Die Todesstrafe ist abgeschafft.
2006-11-24 20:18:27
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answer #1
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answered by mauerpost 2
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In Hessen
2006-11-24 21:32:59
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answer #2
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answered by Ökourmel 6
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in hessen!
allerdings bricht ja bekanntlich bundesrecht landesrecht und somit ist die todesstrafe auch in hessen nicht mehr vollziehbar.
2006-11-25 05:38:48
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answer #3
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answered by Anonymous
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In keinem.
Sogar der Freistaat Bayern hat sie in seiner Verfassung abgeschafft, und zwar schon 1800-irgendwann. Da war die Bundesrepublik noch lange nicht so weit.
Ergänzung:
Ach ja, Hessen, ich vergaß das voll und ganz. Die haben zwar keinen Freistaat-Status, aber eine eigene Verfassung. Sorry, liebe Nachbarn, nicht beleidigt sein, dass ich Euch vergessen habe.
2006-11-24 21:38:08
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answer #4
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answered by Lucius T Fowler 7
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jo, gruml, hessen... aber wie du schon sagtest...bundesrecht über landesrecht
aber da soll es sogar noch drin stehen.
2006-11-24 21:36:36
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answer #5
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answered by Anonymous
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In gar keinem mehr. Da hat nämlich die EU drauf geschaut, dass in allen Mitgliedsstaaten die TS abgeschafft und aus dem Gesetz gestrichen wird...
2006-11-25 14:28:48
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answer #6
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answered by rhk1970 3
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Nur noch in jedem seine eigenen Bundesländer, welche man sich selber denkt; und dort werden die auch nie abgeschafft werden, denke ich. sonst müßte man diese umbenennen.
Das sind die Bundesländer : Todesland, Skelettenburg und Leichensarg
Schwer zu finden; diese Bundesländer. ( hihi )
2006-11-25 06:04:59
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answer #7
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answered by saigai 2
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In keinem
2006-11-25 03:54:32
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answer #8
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answered by tsv 1860 tomi 4
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Im Stadtrecht von Magdeburg soll es noch so ein Gesetz geben, welches im spaeten Mittelalter entstanden ist. Da die Bundeslaender an sich erst spaeter entstanden sind, glaube ich nicht, daß da noch irgendwo so ein Relikt besteht.
2006-11-24 21:37:04
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answer #9
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answered by Axel S 3
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Da die Todesstrafe per Grundgesetz abgeschafft wurde, "gibt" es sie tatsächlich in keinem Bundesland. Die Erwähnung in der hessischen Verfassung bedeutet ja nicht, daß die Todesstrafe dort tatsächlich existiert.
2006-11-25 01:33:05
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answer #10
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answered by Anonymous
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