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Muss ich jetzt alle meine alten Kassetten löschen, weil ich mich sonst strafbar mache, da ich keine Recht an der Musik dadrauf habe.

Darf man noch Musik zusammenstellen und brennen, wenn man die original CDs hat bzw rechte an der Musik und sie einem Freund schenken? Oder macht man sich und den Freund dann strafbar?

Wenn man das alles nicht mehr darf, wieso durfte man es über Jahrzehnte und darf es nun aufeinmal nicht mehr? Ich kenne zB jemanden, der hat fast die gesamte etwas bekanntere Musik aus den 60ern und 70ern auf Tape. Also das Agument, dass man durch das Internet einen besseren Zugriff auf alles hat zählt nicht. Wie lauten den die Agumente?

Für mich macht das alles keinen Sinn.

2006-11-24 06:43:38 · 6 antworten · gefragt von Dr.Seuss 5 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Mich interessiert wirklich, wie das jetzt rechtlich aussieht. Wer weiß bescheid? Wer kann mir weiterhelfen? Ein Link wäre ZU NOT auch ok

2006-11-24 06:53:52 · update #1

@amy: dann darf man also alles aus dem Internet runterladen, und auch wieder ins Netz stellen, solange man kein Geld dafür verlangt? Ich glaube nicht.

2006-11-24 06:54:56 · update #2

@wissensdurstige: naja, viel nehmen die Künstler ja nicht durch CDs ein. Außerdem gibt es eine Menge Künstler, die ihre Musik gerne kostenlos zur Verfügung stellen würden, aber nicht dürfen, weil sie an die GEMA gebunden sind. Und die richtigen Stars, die auch mit dem CDverkauf Kohle schöffeln, die machen auch so noch durch CDs genug Geld und auf andere Weise sowieso.

2006-11-24 06:57:45 · update #3

ABER EIGENTLICH GEHT ES MIR HIER UM DIE RECHTLICHE GRUNDLAGE

2006-11-24 06:58:20 · update #4

6 antworten

zu Frage 1: Wenn du jetzt noch Kassetten hast, die _vor_ der Urheberrechtsnovelle aufgenommen wurden darfst du die behalten mit der Musik drauf, sie sind legal.

zu Frage 2, Satz 1: Neue MCs/CDs darfst du nur noch aufnehmen wenn du Kopierrechte an der Musik hast (offene Lizenzen wie CreativeCommons oder LGPL) die du aufnimmst, sonst nur ein- bis zweimal vervielfältigen (Privatkopie) und zB. an einen Freund verschenken. Das Umgehen einer technischen Maßnahme (Kopierschutz) ist zwecks einer Privatkopie/Sicherungskopie erlaubt.

zu Frage 2, Satz 2: Wenn man von irgendwem einen Tonträger geschenkt bekommt im Glauben er sei eine rechtmäßige Kopie, und kann diese Annahme glaubhaft nachweisen ist man auf der sicheren seite.

zu Frage 3:Man durfte es früher, weil das Gesetz früher anders war. Warum das alles notwendig war, frag die Lobby der Musikindustrie bzw. unsere Politiker.

2006-11-29 00:12:23 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 1

Wenn man der ist, der seine Brötchen damit verdient, dass er Musik macht, dann sieht alles plötzlich ganz anders aus.

2006-11-24 14:54:40 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Urheber- und Vervielfältigungsrechte sind bis 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers gültig und die Reproduktion ist allenfalls zu privaten Zwecken erlaubt.
In den Knast ist wohl noch keiner gewandert, das Portemonaie ist ein viel wertvolleres Mittel, die Leute zu raisonieren!

2006-11-30 13:41:44 · answer #3 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

du darfst es nur nicht verkaufen oder weiter "produzieren" und verkaufen, denn dann verletzt du die urheberrechte und darfst in den knast, wenn man dich erwischt.

2006-11-24 14:53:07 · answer #4 · answered by cuchara 5 · 1 1

Schau mal im Urheber Gesetztbuch nach.
Hier isses: http://transpatent.com/gesetze/urhg.html !
musst halt n' bisschen dich reinlesen!

2006-11-24 14:58:10 · answer #5 · answered by Ludi 5 · 0 1

schau mit dem Videorecorder ist doch das gleiche .


tommy


alles Mist

2006-11-24 14:50:15 · answer #6 · answered by tommy 6 · 0 1

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