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Stimmt es, dass Kinder (bis 14 Jahre) ab 22 Hhr zu Hause sein müssen? Dürfen sie dann unter Erwachsenen Aufsicht noch auf dem Weihnachstsmarkt sein?

2006-11-24 01:30:04 · 18 antworten · gefragt von Anonymous in Schwangerschaft & Erziehung Sonstiges

Die Erwachsenen sind nicht die Erziehungsberechtigten.

2006-11-24 02:09:54 · update #1

18 antworten

Unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten dürfen sie das.

2006-11-24 01:31:52 · answer #1 · answered by Anonymous · 3 0

^klar dürfen sie dass wenn der erwachsene nachweisen kann dass er erziehungsberetigt ist

2006-11-24 09:37:43 · answer #2 · answered by Maracuja 3 · 1 0

Wenn die Erwachsenen deine Erziehungsberechtigtne sind, darfst du das! Aber es gibt auch andere Ausnahmeregelungen wo man das ohne Erwachsene darf z.B. wenn Film im Kino länger ging und Zug sich verspätet hat...

2006-11-24 09:34:04 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Um diese Zeit müssten sie wieder zuhause sein...Aber wenn Erwachsene dabei sind,und die teens sich benehmen,wird schon keiner was dagegen sagen.Es gibt schlimmeres auf der Welt ;-).Wenn die Eltern mitgehen würden,dürften sie ganz offiziell.

2006-11-25 15:32:38 · answer #4 · answered by Tiny Apple 4 · 0 0

Hallo
Einmal die Regelung stimmt so.
Bis 16 müssen Kinder allein um 22.00Uhr bis auf bestimmte Ausnahmen (Busverspätung, Zugverspätung zu hause sein.
Gibt aber auch Sonderregeln.
So darf zum Beispiel bei der Klassenfahrt der Lehrer oder anderer professionelle Erziher die Begleitung sein.
Auch der Bekannte, Freund der Mutter oder anderer von den Erzihungsberechtigten beauftragte darf wenn er das 18. Lebensjahr überschritten hat und keine Gerichtliche Einschrenkung vorliegt das Kind begleiten.
Gruß Mathias

2006-11-25 10:25:12 · answer #5 · answered by Mathias Kunze 3 · 0 0

ja leider es stimmt!!! bis du 16 bist darfst du nur bis 22 uhr weg, ab 16 bis 24 uhr, es sei denn ein erziehungsberechtigter ist dabei.
also wenn du z.b. 17 bist musst du vor 24 uhr aus der diko verschwunden sein, ansonsten könnte es sein, dass du nach einer kontrolle mit der polizei nach hause gebracht wirst. das ist dann ma richtig peinlich das kannst du mir glauben. das ist übrigens an alles anderen orten auch so!!!!

2006-11-24 14:30:08 · answer #6 · answered by karotte26 2 · 0 0

Das Jugendschutzgesetz ist zum Schutz der Jugendlichen und Kinder gedacht. Leider ist es ein "Gießkannengesetz", d.h. alle werden über einen Kamm geschoren. Es geht nicht von der Reife des jeweiligen Menschen aus.

Daher stimmt die gesetzliche Formulierung. Ja, Kinder bis 14 Jahren kann es passieren, dass Polizisten sie nach 22 Uhr ansprechen, nach dem Ausweis fragen und ev. die Eltern verständigen, wo sie die Kinder abholen können. Es geht sogar soweit, dass die Eltern wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht belangt werden können.

Was die Erwachsenen angeht, unter deren Aufsicht dann doch länger bleiben müssen, so handelt es sich wirklich nicht nur um die Erziehungsberechtigten, sondern auch um Personen, an die die Aufsichtspflicht übertragen wurde, wobei auch hier die Eltern belangt werden können, wenn es sich um "ungeeignete" Personen handelt.

Also, du bist 12 und willst noch mit deinen Freunden auf dem Weihnachtsmarkt schlendern oder einen Kinderpunsch (Achtung, bis 14 kein Alkohol!) trinken. Es ist aber nach zehn.
Bis 12 Uhr darfst du jetzt noch im Beisein- derjenige muss in der Nähe sein!- einer erwachsenen Aufsichtsperson dort sein. Dann aber muss dich -wieder- ein Erwachsener nach Hause begleiten.

In diesem Sinne- viel Spaß auf den nächsten Weihnachtsmärkten!

2006-11-24 12:54:09 · answer #7 · answered by redwitch 2 · 0 0

Nein! Kinder dürfen auch um 3.00 noch "draussen" sein, anders wären Nachtwanderungen von Trägern der Jugendhilfe illegal.

Das Jugenschutzgesetz legt lediglich Regeln für den Aufenthalt an bestimmten Orten (Discos, Gaststätten, etc.) fest - allgemein gelten diese Regeln nicht.

Grundsätzlich hat der Staat die Pflicht Kinder und Jugendliche vor Gefährdung zu schützen. Dies umfasst die körperliche, geistige und seelische Gefährdung.

Eltern dürfen die Aufsichtspflicht delegieren (das Jugenschutzgesetz bezeichnet dies als "Erziehungsbeauftragte"... also, Weihnachtsmarkt mit Erwachsenen, die nicht die Eltern sind ist grundsätzlich okay, soweit die Eltern die Sorgepflicht delegiert haben. Ausnahmen sind jedoch, wie immer wenns um Recht- und Gesetz geht, konstruierbar!

2006-11-24 12:20:37 · answer #8 · answered by foolish_fool1234 2 · 0 0

ja duerfen sie aber nur unter aufsicht von einem familien teil..also nicht ein 13 jaehriger und sein 18 jahre alter freund...

2006-11-24 09:46:12 · answer #9 · answered by marienchenkäfer 2 · 0 0

Oh, aber ja! Theoretisch könnten Dich Deine Eltern bis zur Volljährigkeit daheim festhalten, wenn Sie der Ansicht sind, dass ein Aufenthalt ausser Haus zu einer bestimmten Uhrzeit eine Gefahr für Dich darstellt!

2006-11-24 09:40:18 · answer #10 · answered by Windi 5 · 0 0

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