Du hast ein Recht darauf ,dein Geld zurückbuchen zu lassen.
Ist mir auch schon mal passiert. Ging ohne Probleme.
Vielleicht war dein Ansprechpartner auf der Bank nicht kompetent genug.
2006-11-23 18:04:48
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answer #1
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answered by Anonymous
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das hat deine bank dir gesagt?komisch, denn eigentlich könntest du eine re-zahlung veranlassen.und übrigens stimmt doch der empfängername gar nicht überein, eigentlich oder?
2006-11-23 08:32:58
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answer #2
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answered by shiva 2
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beweise
dann anwalt
2006-11-23 17:22:33
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answer #3
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answered by ischdem 6
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Wenn die Konto-Nr. und der Namen des Empfängers nicht übereinstimmen, kannst du das Geld von deiner Bank zurückbuchen lassen. Das Geld ist unrechtmäßig auf das falsche Konto geflossen und muss somit vom falschen Empfänger herausgegeben werden. Egal ob das Konto gepfändet wurde. Somit muss der begünstigte die Summe herausgeben. Es kann aber einige Wochen dauern bis diese ganze Prozedur durchlaufen ist.
Wenn du einen Beleg hast, an dem tatsächlich der Betrag gezahlt werden sollte, wie z.B. eine Rechnung oder ähnliches mit dem gleichen Betrag und es lag ein Versehen vor, ist die Bank sogar verpflichtet diesen Betrag zurück zu holen.
Also ab zur Bank und hau auf die Theke! Lass dich nicht abwimmeln, denn dieser Vorgang bereitet den Bänkern Arbeit, macht aber nichts.
Nachtrag:
Durch die elektronische Datenverarbeitung bei den Buchungen werden die Namen und Konten nicht mehr manuell wie früher abgeglichen und hier besteht deine Chance dein Geld zurück zu erhalten. Dieses Manko ist den Banken selbst bekannt.
2006-11-23 08:45:25
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answer #4
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answered by Lannus 7
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Hey !!
Ich müsste den Überweisungsträger sehen, weil so klar ist das nicht. Sollte der Namen des Empfängers identisch mit dem auf der Überweisung sein, hast du Pesch gehabt. Wen nicht könnte man trefflich darüber streiten.
2006-11-23 08:40:18
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answer #5
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answered by knolle 3
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Hallo.
Man kann Überweisungsaufträge innerhalb eines bestimmten Zeitraumes rückgängig machen. Zwei Wochen oder ähnliches.
Geh nochmal zur Bank und bestehe darauf, dass ist dein gutes Recht.
lg, Katja
Hab mich geirrt:
1. Überweisungsauftrag
Die klassische Form der bargeldlosen Zahlung ist die Überweisung vom Girokonto. Juristisch betrachtet handelt es sich hierbei um die Weisung an das kontoführende Kreditinstitut, einen bestimmten Geldbetrag auf ein anderes Konto zu transferieren (§ 665 BGB). Ein Überweisungsauftrag kann zwar widerrufen werden, jedoch nur solange, bis die Überweisung noch nicht endgültig ausgeführt wurde. Wenn Überweisungen rückgängig gemacht werden sollen, ist daher Eile geboten. Der Widerruf der Überweisung ist dabei gegenüber der beauftragten Bank zu erklären.
Die Frist für den Widerruf von Überweisungsaufträgen ist seit Mitte August 1999 in dem sogenannten Überweisungsgesetz (BGBl Nr. 39 vom 26.7.1999) geregelt. Hiernach kann der Überweisungsauftrag nur solange widerrufen werden, wie der Betrag noch nicht endgültig auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wurde (§ 676 a Abs. 4 BGB). Mit der Gutschrift auf dem Empfänger-Konto wird der Überweisungsauftrag somit unwiderruflich und der Zahlende muss sich dann gegebenenfalls unmittelbar an den Empfänger wenden, wenn er sein Geld zurückhaben will.
http://www.urbs.de/archiv/geld/change.htm?geld135.htm
2006-11-23 08:38:38
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answer #6
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answered by Anonymous
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Ich habe einmal die gleiche Situation gehabt und die Bank hat das Geld zurückgeholt.Ich musste allerdings 5 oder 10 € Gebühr dafür zahlen.Wenn die Bankmitarbeiter dir nicht helfen wollen,verlange nach einem Vorgesetzten,wenn das auch nichts bringt,dann geh zu einem Anwalt.
Viel Glück!
2006-11-23 08:34:55
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answer #7
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answered by summer 2
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Es gibt da glaube ich eine Frist von 14 Tagen, in den Du Überweisungen wieder rückgängig machen kannst. Bin mir aber nicht sicher. Wende Dich mal an die Verbraucherzentrale.
2006-11-23 08:33:00
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answer #8
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answered by ymotsch 4
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Versuche herauszukriegen, welcher Anwalt diese Pfändung verwaltet (frage am besten die Bank). Dann schreibe einen Brief an den Anwalt und verlange Dein Geld zurück.
Viel Glück
2006-11-23 08:32:19
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answer #9
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answered by Anonymous
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Ich habe mal so etwas ähnliches gehabt!!!! Die Bank ist dazu verpflichtet das zurück zu holen!!! Schnellstens einen Rechtsanwalt einschalten!!! Sei den die Summe ist nicht so sehr hoch!!Dann lohnt sich der Rechtsanwalt nicht!!!
2006-11-23 08:31:41
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answer #10
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answered by Carpe diem 5
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