Soviel ich weiß, darfst Du bis 7,5 t alles fahren. Und da gibt es wohl als Obergrenze Fahrzeuge mit 9 Sitzen (inkl. Fahrer). Entweder VW Bus oder Ford Transit oder was ähnliches.
Wenn ihr also mit zwei solchen Kleinbussen fahren werdet, und vor allem WENN Du mit dieser Fahrt kein Geld verdienst, die Personen also nicht gewerblich, sondern privat transportierst,
dann sollte alles bestens sein. Ihr braucht natürlich zwei Fahrer, die Fahrzeuge bis mindestens 3,5 t fahren dürfen.
Ich denke der Knackpunkt bei der Sache ist in erster Linie die Frage nach dem gewerblichen Handeln, bzw. nach dem privaten Handeln!
Gruß,
Martin
2006-11-22 07:40:23
·
answer #1
·
answered by mannimanaste 5
·
0⤊
1⤋
2 Kleinbusse - 2 Fahrer...passt.
2006-11-26 07:55:54
·
answer #2
·
answered by kawaheizer1 2
·
0⤊
0⤋
Privatfahrt hier sind 8 Mitfahrer ohne Probleme möglich.
Sachse, ist dein Beifahrer Fahrgast oder Kollege,Mitarbeiter und als Begleitperson von deiner Fa genemigt.
Personenbeförderungsschein gilt in der Regel für gewerbliche Nutzung. da der Gesetzgeber davon ausgeht, das Privat kaum mehr als neun personen gleichzeiztigtransportiert werden. Für Großfamilien gab es auch schon Sondergenemigungen, wobei alle Fahrgäste namentlich vorher bennant sein mußten und ein Versicherungsnachweiß vorliegen muß.
2006-11-26 07:12:47
·
answer #3
·
answered by truckeropa66 2
·
0⤊
0⤋
Den zweiten Kleinbus muß eine ANDERE PERSON fahren! - Es ist zweifelsfrei festzustellen, dass es sich nicht um eine gewerbliche Personenbeförderung handelt auch nicht "zur Förderung" eines Gewerbebetriebes!
Es darf kein Obulus kassiert werden - auch nicht für Spritkosten!
2006-11-26 06:46:37
·
answer #4
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Für den Pkw gibt es im Verkehrsrecht keine Begriffserläuterung. Die Definition erfolgt mach dem Steuerrecht und der Abgrenzung zum KOM. Danach ist ein Pkw ein Kfz, das nach den baulichen Merkmalen bestimmt und geeignet ist, Personen zu befördern mit nicht mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen - siehe § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG sowie § 6 Abs. 1 FeV.
KOM sind Kfz zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Fahrersitz - § 30d Abs. 1 StVZO, § 6 Abs. 1 FeV, § 4 Abs. 4 Nr. 2 PBefG.
Im übrigen darfst Du mehr Personen befördern als das Fahrzeug Sitzplätze hat, denn die oben bezeichneten Definitionen gehen nicht von der Zahl der Fahrgäste, sondern ausschliesslich von der Zahl der Sitzplätze aus.
Hierbei gilt:
- vorgeschriebene Sicherheitsgurte sind zu benutzen (§ 21a StVO, § 35a StVZO).
- Fahrzeug darf nicht überladen sein.
- der Fahrer darf in Sicht und Handhabung nicht eingeschränkt sein.
Das heist auf Deutsch 8 Personen + Fahrer = 9 Personen
2006-11-25 16:57:04
·
answer #5
·
answered by maybe 2
·
0⤊
0⤋
Die Fahrerlaubnis der Klasse 3 umfasst alle Kraftfahrzeuge bis 7,5t zulässiger Gesamtmasse und Züge mit nicht mehr als drei Achsen. Die Anhängersache lasse ich jetzt mal außen vor.
Ein Kraftfahrzeug bis 7,5t z.G.M. kann also auch ein Kraftomnibus sein, in dieser Gewichtsklasse haben die so ungefähr 24 Fahrgastplätze. Den darfst Du fahren, auch wenn alle Plätze mit Personen besetzt sind. Wobei "dürfen" und "können" zwei verschiedene Dinge sind!
Was Du nicht darfst, ist Fahrgäste transportieren. Im Gegensatz zu einer Person ist ein Fahrgast jemand, bei dessen Beförderung ein wirtschaftlicher Nutzen entsteht. Vereinfacht ausgedrückt: Ein Fahrgast ist einer, der für die Fahrt bezahlt. Davon darfst Du nicht einmal einen transportieren, auch in einem Pkw (z.B. Taxi) nicht, weil Du keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besitzt!
Die Anzahl von 8 Personen, die hier oft genannt wurde, kommt von der Abgrenzung zwischen Pkw und KOM (Kraftomnibus). Ein Fahrzeug zur Personenbeförderung ist bis 8 Sitzplätzen (plus Fahrerplatz) ein Pkw, darüber ein KOM. Das betrifft alle, die ihre Fahrerlaubnis nach der neuen Klasseneinteilung erworben haben, weil es seit deren Einführung einen gesonderten Busführerschein (Klasse D) gibt.
2006-11-24 15:30:45
·
answer #6
·
answered by Asentreuer 4
·
0⤊
0⤋
Manche Leute hier sollten wohl doch nochmal zur Fahrschule gehen , Du mußt erst ab der 8. Person die in dem Fahrzeug mit fährt einen PB schein haben , vorher brauchst keinen !!!!! Ach ja für "Stefan S" wenn er ab der 1. Person einen braucht , dann fahren ja alle LKWs die mit einem 2. Mann an Bord alle schwarz zum glück hat das die Polizei noch net gemerkt , fahre selbst LKW und ab und zu mit zweitem Mann aber habe keinen PBschein , oh je das gibt Ärger ....... !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
2006-11-23 02:53:44
·
answer #7
·
answered by sachse2364 5
·
0⤊
0⤋
7 Personen kannst du transportieren
2006-11-22 18:14:13
·
answer #8
·
answered by .War mal Nr. 2 7
·
0⤊
0⤋
Privat maximal 8 Personen. Plus Fahrer natürlich 9. Es müssen für alle Passagiere ausreichend Sitzgelegenheiten und Sicherheitsgurte vorhanden sein. Über 8 Personen benötigst Du einen P-Schein ! Auch wenn es sich um eine Privat fahrt handelt. Für eine Privat fahrt darfst Du nur die Selbstbeteilung verlangen (Spritkosten!) und nichts daran verdienen.
Sonst ist es gewerblich !
Im gewerblichen Bereich darst Du nicht mal eine Person ohne P-Schein befördern. Da stehen empfindliche Strafen darauf.
Ich wünsche es Dir nicht, aber Vorsicht: Im Falle eines Unfalls haftest Du für alle Folgen.
PS. Die alte Führescheinklasse 3 heißt jetzt BE. Einen im allgemeinen Sprachgebrauch genannten P-Schein gab es schon früher nicht. Der heißt FzF ! Führerschein zur Fahrgastbeförderung.
Fazit: Privat mit zwei Kleinbussen und zwei erfahrenen Fahrern, kannst Du das machen. Aber warum nicht einen kleinen Bus (Den gibt es auch mit 17 Plätzen) incl. Fahrer anmieten?
Hoffe Dir geholfen zu haben. Gute Reise
Gruß von einem Taxi, Lkw und Busfahrer.
2006-11-22 17:00:01
·
answer #9
·
answered by Stefan S 6
·
0⤊
0⤋
hallo ab neun personen brauchst du personenbeförderungsschein. mit klasse 3 darfst du 8 personen befördern. der fahrer ist aber nicht eingerechnet. er kann sich ja nicht selbst befördern. allerdings muss für jeden mitfahrer auch ein sicherheitsgurt vorhanden sein.
2006-11-22 15:42:05
·
answer #10
·
answered by hele1958 1
·
0⤊
0⤋
Ein führerschein Klasse 3 erlaubt dir mit maximal 8 Personen inkl. Fahrer in einem Fahrzeug zu fahren, für mehr bräuchtest du auf jeden Fall einen Personenbeförderungsschein, aber nur wenn dich einer erwischt !
Gruß Frank
2006-11-22 15:28:55
·
answer #11
·
answered by mrobelx 3
·
0⤊
0⤋