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Hallo, ich habe heute einen Brief bekommen indem steht, dass ich angeblich die 10 Euro Praxisgebühr letztes Jahr im Winter nicht gezahlt habe. Ich bin mir da aber ganz sicher, finde den Beleg dafür aber nicht mehr. Gibt es einen anderen Weg zu beweisen, dass ich gezahlt habe? Außerdem verlangen sie zusätzlich als Mahngebühr 10,50Euro. Das finde ich ziemlich heftig. Und dann steht in dem Schreiben auch noch, wenn ich bis zum 6.12 nicht zahle, kommt ein Vollstreckungsverfahren mit ggf. erheblichen Mahngebühren bzw. Gerichtskosten. Ist das nicht ein bisschen radikal?
Danke für Antworten.
Lg Nina

2006-11-21 22:59:30 · 20 antworten · gefragt von Nina S 2 in Gesundheit Sonstiges - Gesundheit

20 antworten

Ja, das ist schon radikal. Aber wenn du den Beleg nicht findest, hast du die A....karte und wirst wohl zahlen müssen.

2006-11-21 23:01:59 · answer #1 · answered by beynhardt 2 · 4 0

Im Internet gibt es bereits gute Beiträge und Präzedenzfälle, am besten, du nimmst Dir die Zeit und liest mal in Ruhe nach.

Auf alle Fälle hättest du aber zuerst eine Mahnung von dem behandelnden Arzt bekommen sollen. Erst, wenn dieser keine Antwort erhält, geht es weiter an die Kassenärztliche Vereinigung. Wenn deren zweite Mahnung auch ohne Erfollg bleibt, kann die KV versuchen, das Geld gerichtlich einzutreiben. Bleibt auch das ohne Erfolg, kann die Krankenkasse noch ein Inkassounternehmen beauftragen.

Bei der ersten Mahnung können Beträge in Höhe von bis zu 4 Euro als Mahngebühr erhoben werden.

Ich würde nochmal ganz genau den Absender anschauen, ggf. kannst du hier auch bei einem Verbraucherschutzberatungsstelle anrufen, die können dir auch besser weiterhelfen.

Es gibt immer wieder Firmen, die mit der Unsicherheit und der Angst vor gerichtlichen Folgen Leuten Geld abknöpfen. Unter Umständen handelt es sich also um ein gefälschtes Schreiben.

Sollte aber alles seine Ordnung haben (richtiger Absender etc.), hast du ohne Quittung wenig Chancen. Du kannst noch auf den Arzt zugehen, bei dem du damals die 10 Euro gezahlt hast, ihn auf den Irrtum hinweisen, und ihn bitten, sein Kassenbuch zu kontrollieren. Nur, ob das dann stimmt.. man will ja niemand was unterstellen...
Für die Zukunft gilt: immer die Quittung aufheben!

2006-11-21 23:17:59 · answer #2 · answered by Windi 5 · 1 0

vielleicht weiss es ja die krankenkasse. wenn nicht nochmal in die praxis gehen.
zettelchen immer gut aufheben sonst machen die dich nackich die nette ulla schmidt und so,
wuerde mich nicht wundern wenn sie an jeden sowas schicken,denn nicht jeder hebt diese dinger auf,die klatschen dann in die haende....und kaufen sich schoenere autos...

2006-11-21 23:04:47 · answer #3 · answered by ♥supermami♥ 5 · 1 0

Ohne Quittung kannst du es nicht beweisen. ich würde allerdings deinen Hauisarzt mal anrufen und mit ihm darüber reden. Vielleicht findet er ja doch noch irgendwo in seinen Akten einen Beleg, dass du gezahlt hast. Wahrscheinlich wird er aber nicht einmal danch suchen. Allerdings wirst du ihn nerven und er möchte das Problem beiseite schaffen. Vielleicht erlässt er dir dann die Mahngebühren. Ansonsten kannst du meiner Meinung nach nichts machen.

2006-11-21 23:04:29 · answer #4 · answered by Dr.Seuss 5 · 1 0

ist ne blöde Sache ohne Beleg, geh doch einmal zu deiner Ärztin und sprich mit ihr.
Das ist die Beste Lösung und vermeidet weitere Probleme.
Für 10 € so einen Wirbel, lohnt sich nicht.

2006-11-21 23:04:21 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 0

gehe zu dem arzt wo du die zehn euro bezahlt hast meistens haben die das noch in ihren computer oder gehe zu einen anwalt

2006-11-21 23:03:30 · answer #6 · answered by pegasus lieb klein 3 · 1 0

Frag bei deiner Krankenkasse nach, die müssen es wissen ob dein Arzt , abgerechnet hat.Wenn nicht hast du Schwierigkeiten
Ich meine auch, das die Daten von deinem Arztbesuch auch auf der Karte gespeichert sind, bin mir aber nicht sicher

2006-11-25 02:08:58 · answer #7 · answered by J?R 2 · 0 0

Ohne Quittung würde ich die 10 Euro bezahlen, aber ohne die Mahngebühr. Nur die Mahngebühren sind nicht eintreibungsfähig. Von daher hat die liebe Seele dann erst Mal Ruhe.

Falls Du tatsächlich noch Freizeit investieren willst, kannst Du ja nachforschen. Offenbar hat der Arzt die von Dir vereinnahmte Gebühr nicht weiter gegeben. Da könnte man ja mal herumfragen, ob Du wohl der einzige Fall bist - oder ob es noch mehr Betroffen gibt. Könnte ja sein, jemand aus der Prxis verdient sich mit 'vergessenen' Quittungen ein kleines Zubrot....

2006-11-22 01:05:15 · answer #8 · answered by Kai F 5 · 0 0

Rede mit deinem Hausarzt, der das verzeichnet haben muss. Und lass dich nicht abwimmeln. Wenn dort nichts bei rumkommt hast du leider die Pappnase auf, da die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahren durchaus
durch das BGB legitimiert ist. (Müsste um §985 stehen)
Dazu solltest du es nicht kommen lassen, da das gerichtliche Mahnverfahren weitreichende Folgen hat.

2006-11-21 23:22:08 · answer #9 · answered by Hugin und Munin 2 · 0 0

Frage ist ja ob der Arzt beweisen kann das du da warst.....
Hattest du die Karte mit? Wurde die eingelesen?

2006-11-21 23:21:31 · answer #10 · answered by taxi_robert 2 · 0 0

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