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2006-11-21 18:24:13 · 10 antworten · gefragt von selina_brb 1 in Wirtschaft & Finanzen Firmen

10 antworten

Typischerweise im Februar des folgenden Jahres, wenn das Unternehmen die entsprechenden Abrechnungen des Vorjahres erledigt hat. Bei manchen geht es schneller, bei anderen dauert es länger. Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sollte es nicht länger als einige Wochen dauern. Dies gilt besonders dann, wenn man eine Folgestelle antritt, für die man die Karte ja wieder braucht.

2006-11-21 18:42:24 · answer #1 · answered by You Know Who 6 · 1 0

Ich bekomme sie am ende des Jahres zurück.

2006-11-22 02:41:14 · answer #2 · answered by Johannes H 3 · 1 0

Am Ende des Jahres.

2006-11-22 02:33:47 · answer #3 · answered by Kate 3 · 1 0

Gar nicht mehr! Ab dem Jahr 2005 verbleiben die LSt-Karten beim Arbeitgeber und man bekommt eine DIN-A4 große LSt-Bescheinigung, die auch direkt vom AG per Datenübermittlung an das Finanzamt übermittelt wird.

2006-11-22 05:52:41 · answer #4 · answered by bigred2461983 2 · 0 0

Gar nicht, die Lohnsteuerkarte wird direkt an das Finanzamt geschickt. Wir bekommen "nur" noch eine Aufstellung, die wir mit unserem Lohnsteuerausgleichsantrag ans Finanzamt schicken. Man bekommt diese Aufstellung normalerweise mit der letzten Gehaltsabrechnung des Jahres (bei uns ist das jedenfalls so)

2006-11-22 03:24:00 · answer #5 · answered by DudeW - ab und zu wieder da! 5 · 0 0

Man bekommt sie gar nicht mehr zurück, da sie mittlerweile gleich vom Finanzamt einbehalten wird. Man bekommt von der Personalabteilung dafür einen gleichwertigen Ausdruck zwecks Verwendung beim Lohnsteuerjahresausgleich

2006-11-22 03:19:18 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Seit 2004 werden die Lohnsteuerbescheinigungen (das ist das, was früher hinten auf die Lohnsteuerkarte draufgeklebt wurde)
elektronisch übermittelt. Seitdem werden die Lohnsteuerkarten am ende des JAhres nicht mehr zurück an den Arbeitnehmer gegeben.
Mit der Dezember Abrechnung wird Dir lediglich eine Lohnsteuerbescheinigung für Deine Unterlagen ausgehändigt, aus der Du die Daten für die Einkommensteuererklärung übernehmen kannst. Der Finanzbeamte holt sich zwecks Veranlagung dann über die sog. eTin Nummer Deine Daten an den PC, Du brauchst also weder eine Lohnsteuerkarte noch die Bescheinigung der Erklärung beizufügen

Die Lohnsteuerkarte erhälst Du nur unterjährig zurück, um Änderungen daran vornehmen zulassen (Freibeträge oder Änderung der Lohnsteuerklasse) oder wenn Du Deinen Arbeitgeber wechselst.

Ich habe obern geschrieben, dass Du die Lohnsteuerbescheinigung mit der Dezember Abrechnung erhälst, wir halten das grundsätzlich so, aber bei Deinem Arbeitgeber wird diese vielleicht erst im Januar oder Februar rausgegeben.

2006-11-22 02:50:58 · answer #7 · answered by Sandra A 5 · 0 0

Nach vorgenommener Endabrechnung, das heißt, wenn das Dezembergehalt abgerechnet ist. Also im Januar und zwar am Anfang des Monats.

2006-11-22 02:44:23 · answer #8 · answered by blackflower63 1 · 0 0

Gar nicht mehr! Habt ihr alle nicht gemerkt, dass ihr Anfang diesen Jahres nur noch eine Bescheinigung bekommen habt????
Die Steuerkarte schickt der AG direkt an das FA. Ihr bekommt nur noch eine Bescheinigung! Wann? das ist je nach AG verschieden, wie schnell der ist. Meist Februar / März.

2006-11-22 02:43:52 · answer #9 · answered by Michael K. 7 · 0 0

das weist du nicht na am ende des jahres oder bei küdigung blöde frage mit einfacher antwort

2006-11-22 02:43:59 · answer #10 · answered by ms.summerspee 3 · 0 1

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