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in einem Supermarkt Brot und Wasser konsumieren darf und ihm keiner was tun kann da Wasser und Brot ein Grundbedürfnis sind...(er darf es nicht mitnehmen aber im Supermarkt konsumieren)Hab das eimal gehört weiß aber nicht wo...Vielleicht kann mir jemanden sagen wieso das so ist und mir eine Quelle nennen wo ich das nachlesen kann...

Danke

2006-11-20 22:08:42 · 20 antworten · gefragt von Niki 4 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Entschuldigung ich meinte natürlich dass er das konsumieren darf ohne etwas dafür bezahlen zu müssen....

2006-11-20 22:19:28 · update #1

20 antworten

Na ja dürfen darf er das nicht aber wenn er vom ladendetektiv bei Essen und Trinken erwischt wird und der obdachlose auf die frage "was er da macht"antwortet das er Hunger und Durst hat aber kein Geld. Wird der Haus Detektiv den obdachlosen des Hauses verweisen und von einer anzeige absehen. Weil der obdachlose ein Grundbedürfnis gestillt hat und die anzeige wegen Diebstals von der Staatsanwaltschaft so wie so eingestellt wird.

2006-11-24 09:36:07 · answer #1 · answered by Mich74el 1 · 1 2

Wenn er um Wasser und Brot fragt, kriegt er es bestimmt geschenkt. Ich denke aber, daß ein Obdachloser nicht obdachlos sein müßte, wenn er wie jeder der in Not gerät, den amtlichen Weg geht. Er würde auch vom sozialen Netz, das in Deutschland vorhanden ist, aufgefangen und geholfen.

2006-11-24 13:57:46 · answer #2 · answered by Helgale 7 · 2 1

In der Praxis ist das durchaus so. Was würde denn selbst wenn er erwischt würde passieren? Falls das Marktpersonal überhaupt eine Anzeige erstattet wird das Verfahren sowieso wegen Geringfügigkeit eingestellt. Da dieses fast jedem Marktleiter bekannt sein dürfte, wird er auch wegen des hohen Schreibaufwandes meistens keine Anzeige schreiben´und den Obdachlosen stattdessen auffordern den Markt zu verlassen. Das lustige dabei ist, das Unternehmen kann dem Obdachlosen noch nicht einmal Hausverbot erteilen, weil dieses ihn schriftlich per Post mitgeteilt werden muss. Also haben Obdachlose so übel es ihnen gehen mag, gesetzlich schon ein klein wenig Narrenfreiheit

2006-11-21 06:55:08 · answer #3 · answered by Anonymous · 2 1

ich hoffe das es so ist!

Ich erlebte mal ,wie eine Asylantin mit kleinem Baby versuchte in einem Kiosk Babynahrung zu kaufen,weil man im Supermarkt den Schein nicht annahm. Im Kiosk gabs keine Babynahrung,also kaufte sie auf dem Schein 3 Kisten Wasser,schüttete die Flaschen hinter dem Kiosk aus und tauschte dann das Leergut gegen Geld um...und ging mit dem Baby auf dem Arm in den Supermarkt Babynahrung kaufen...
ich finde das zeigt,wie krank das System an sich ist

2006-11-21 06:19:02 · answer #4 · answered by hekate4049 6 · 3 2

das ist Mundraub und ist nicht strafbar

2006-11-26 20:25:11 · answer #5 · answered by Manfred V 5 · 0 0

es gab mal in deutschland eine bestimmung"mundraub"denn es sollte nach dem krieg niemand verhungern.obs heute noch gilt weis ich nicht,geh mal in google nachsehen

2006-11-25 01:18:27 · answer #6 · answered by bufy 2 · 1 1

Nein. das stimmt nicht! Auch ein Obdachloser muss bezahlen, es sei denn er wird eingeladen!

2006-11-25 12:17:55 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 1

ich habe mal gehört das es auf alle lebensmittel zu trifft weil sowas nennt man denn mund raub und das ist nicht strafbar weil die beweise liegen ja im magen und das kann man nicht mehr nachvollziehn

2006-11-25 11:21:53 · answer #8 · answered by Nennt Mich Gott 3 · 0 1

Soweit ich weiß meinst du Mundraub. Das war einmal, frag mich aber nicht wann das war. Ich weiß nur noch das es mal so war das man für Mundraub, also Lebensmittel die man im Markt verzehrt, nicht bestraft wurde. Ich denke da gibt es aber auch heute noch Ausnahmen, z. B. wenn einer Zuckerkrank ist und die Gesundheit gefährdet ist. Ansonsten gibts das Mundraubgesetz nicht mehr in dieser Form.

Mfg.. Clever_001

2006-11-25 07:34:57 · answer #9 · answered by Clever_001 2 · 0 1

Sie meinen den Diebstahl geringwertiger Sachen--Im Volksmund auch Mundraub-genannt.
Nein auch dieser Diebstahl ist ein Straftatbestand der auf Antrag verfolgt wird.
Quelle-StGB §242 ff
Es kommt sogar häufig vor das Alkoholiker im SB einen kräftigen Schluck aus der Pulle nehmen und sie dann wieder in das Regal stellen.Auch hier ist o.a.Tatbestnd verwirklicht.
Sofern kein lebensbedrohender Zustand vorlag bei dem sie auch zum Handeln verpflichtet wären aber das ist rechtstheoretischer Quatsch für Jurastudenten.

2006-11-24 02:05:45 · answer #10 · answered by ? 7 · 0 1

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