juristisch gesehen den EHELICHEN Sex verweigern? Wenn nein, wo steht das (§§§)? Wenn ja, seit wann ist das so?
Habe mal gehört, das dass nicht geht.
2006-11-20
20:43:30
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10 antworten
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gefragt von
steve260479
2
in
Politik & Verwaltung
➔ Recht & Ethik
juristisch gesehen den EHELICHEN Sex verweigern? Wenn nein, wo steht das (§§§)? Wenn ja, seit wann ist das so?
Habe mal gehört, das dass nicht geht.
Bei mir läuft alles super und ich habe auch nicht vor, so etwas zu erzwingen!!!
Wie schon gesagt, habe ich mal davon gehört, und als mich vor kurzem ein Bekannter darauf ansprach, war ich mir dessen nicht mehr so sicher.
2006-11-20
21:56:25 ·
update #1
In § 1353 steht zur ehelichen Gemeinschaft:
(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechtes darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.
Seit 1998 sind der Tatbestand der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung zusammengelegt und inhaltlich erweitert worden. Seit dann ist auch die Erzwingung des ehelichen Verkehrs als Vergewaltigung strafbar.
Soll heissen, niemand kann zu Sex gezwungen werden, auch nicht in der Ehe.
Stellt sich dann nur noch die Frage, wie sinnvoll die Fortführung einer ehelichen Gemeinschaft ist, wenn man keinen Sex mehr miteinander hat, bzw. wenn einer der beiden Partner auf die Idee kommt, diesen zu erzwingen...
Wichtig: Diese Infos gelten nur für die BRD, für Österreich und die Schweiz gibt es andere, zusätzliche Regelungen!
2006-11-20 21:14:10
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answer #1
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answered by Windi 5
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Anders herum: Wo steht denn geschrieben, dass Sex ein Bestandteil der Ehe ist. Die Ausübung von Sex ist nirgends gesetzlich geregelt.
Jeder Partner hat das Recht nein zu sagen, wird dieses nein mißachtet, handelt es sich um eine Vergewaltigung, auch in der Ehe, und das ist widerum gesetzlich geregelt.
Gruß Chathexe1
2006-11-20 20:49:28
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answer #2
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answered by Anonymous
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Es gab früher den Paragraphen, dass der eheliche Sex NICHT verweigert werden darf; das war dann so hübsch mit "eheliche Pflichten" umschrieben. Der wurde jedoch schon vor Jahren abgeschafft, d.h. ein Ehepartner darf jetzt den ehelichen Sex verweigern.
Das allerdings wiederum könnte dann ein Scheidungsgrund sein...
2006-11-20 20:55:31
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answer #3
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answered by Lucius T Fowler 7
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es gibt seit kurzer zeit den tatbestand der vergewaltigung in der ehe....hat lange gedauert, bis das geändert wurde..die fälle von häuslicher gewalt und vergewaltigung in der ehe haben drastisch zugenommen...bzw. wurden bekannt gemacht und öfters zur anzeige gebracht
2006-11-20 23:04:03
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answer #4
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answered by Anonymous
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Ein Ehepartner kann immer den Sex verweigern. Hast Du einmal von Vergewaltigung bzw. Vergewaltigung in der Ehe gehört?
2006-11-20 21:41:43
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answer #5
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answered by mbraun01 7
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Na klar kann er; Vergewaltigung ist im übrigen auch in der Ehe strafbar; als solche allerdings erst seit dem 01.04.1998, davor war es u. U. als Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung strafbar.
Es ist zwar möglich, auf Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu klagen; ein solches Urteil ist aber nicht vollstreckbar. Das ist schon immer so.
2006-11-20 21:36:50
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answer #6
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answered by BiffLoman 1
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Kann mich nur anschließen. Natürlich kann man Sex verweigern. Sonst wäre es logischerweise Vergewaltigung. Wäre interessant zu wissen warum du diese Frage stellst. Meistens verweigert ein Partner ja nicht ohne Grund den Sex, sondern weil generell in der Beziehung etwas nicht stimmt. Vielleicht solltest du lieber mit deinem Partner sprechen, bevor du mit Paragraphen ankommst...das wird nämlich mit Sicherheit eher das Gegenteil von dem was du willst hervor rufen!
2006-11-20 20:58:00
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answer #7
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answered by Anonymous
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Wenn Sex erzwungen wird, dann fällt es unter Nötigung oder schlimmsten Fall unter Vergewaltigung und ist auch in der Ehe eine Straftat.
Ehelichen Sex...wo kommen wir da hin und überhaupt wenn einer nicht will ist es doch auch für den anderen nicht schön.
2006-11-20 20:56:03
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answer #8
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answered by Anonymous
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theoretisch kannst du auf wiederherstellung der ehelichen gemeinschaft vorm familiengericht klagen, dazu gehört dann auch sex
2006-11-20 20:51:31
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answer #9
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answered by susi q. 5
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Natürlich . Nein heisst NEIN und wenn der Partner es erzwingen würde, dann käme es einer Vergewaltigung gleich. Den§§§ aber kenne ich nicht, bin kein Jurist. "AL"
2006-11-20 20:50:10
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answer #10
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answered by wolke 2
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