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...bei der Verbraucherinsolvenz zu verstehen?

2006-11-20 01:14:30 · 8 antworten · gefragt von die else 2 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

8 antworten

Ein Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens kann erst gestellt werden, wenn eine außergerichtliche Einigung versucht worden und gescheitert ist; dies ist mit einer Bestätigung, die z. B. ein Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle ausstellen kann, nachzuweisen.

Das ganze funktioniert so, daß man zunächst einmal eine Aufstellung über alle Schulden sowie über Einkommen und Vermögen anfertigt, prüft, wieviel Verteilungsmasse wirklich da ist, und diese dann in einem Schuldenbereinigungsplan auf die Gläubiger verteilt. Stimmen alle zu, ist die Sache erledigt und die Abzahlung kann beginnen; anderenfalls geht eben ein Antrag zum Gericht.

Man sollte sich mit so einem Problem entweder an eine Schuldnerberatung (z. B. bei der AWO, der Caritas usw.; leider meist ziemlich ausgebucht) ) oder an einen Anwalt (sowas machen aber nicht alle, es kann auch etwas Geld kosten, man sollte immer gleich nach BERATUNGSHILFE fragen oder, noch besser, sich vorher schon mal einen Berechtigungsschein beim örtlichen Amtsgericht besorgen; der Anwalt ist i. d. R. verpflichtet, Beratungshilfe zu gewähren, abrechnen kann er mit dem Mandanten dann nur 10,00 € und mit der Staatskasse irgendwas zwischen 30,00 € (wenn nur Beratung) und 560,00 € (bei Auseinandersetzung mit mehr als 15 Gläubigern) und ) wenden.

2006-11-20 21:33:42 · answer #1 · answered by BiffLoman 1 · 1 0

Die Schlichtung zwischen den Parteien ohne Richter und ohne

Prozess.. Gläubiger und Schuldner müssen 1 Konsens finden

mittels eines Schlichters / Schiedsmannes


Gruss aus Belgien

2006-11-20 09:17:16 · answer #2 · answered by heinz guenter v 7 · 2 0

Man einigt sich guetig ohne Richter

2006-11-20 09:32:21 · answer #3 · answered by .War mal Nr. 2 7 · 0 0

naja man versucht ohen geriochtebschluß eine Einigung der Parteien zu erlangen - sollte das misslingen kommt muss doch das Gericht tätig werden...

CU

2006-11-20 09:17:09 · answer #4 · answered by Marcus 2 · 0 0

Die außergerichtliche Einigung soll angeblich billiger sein, als der Gerichtsentscheid! - Dieser Güteversuch soll dazu führen, dass auch die störrischste Partei einlenkt und geringfügig kleinere Brötchen backt!

2006-11-20 12:23:08 · answer #5 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 1

Salve,

Da einigen sich beide streitenden Parteien außer halb des Gerichtes.
Damit sparen sie die Gerichts kosten und kommen um ein Urteil herum.
Die beiden Parteien (Streitenden) einigen sich mit ihren Rechtsanwälten.

2006-11-20 11:09:12 · answer #6 · answered by Karlchen * 7 · 0 1

Es gibt hier 2 Möglichkeiten: entweder über den Schiedsmann oder durch eine Mediation. Der Vorteil liegt darin, dass beide Parteien versuchen, gemeinsam zu einem Konsens zu gelangen. Also nicht der Richter entscheidet einseitig und mit Macht, sondern es soll ein ausgeglichener Prozess sein, von dem beide Seiten möglichst profitieren. Wenn dieser Weg funktioniert, ist er auch kostengünstiger als der Gerichtsweg

2006-11-20 09:35:44 · answer #7 · answered by Naamah 6 · 0 1

das bei den Gläubigern angefragt wird ob man das ohne Gericht klären kann wie Schulden beglichen werden können oder ob die gestundet werden

2006-11-20 09:17:54 · answer #8 · answered by little hawk 6 · 0 1

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