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in deutschland ist ja die "vielweiberei" verboten....

2006-11-19 23:15:15 · 19 antworten · gefragt von menschliches.wesen88 6 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

19 antworten

Da er nicht nach deutschem Recht geheiratet hat, kann er die beiden Ehen auch nicht nach deutschem Recht legalisieren lassen. Wenn er die nötigen Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft erfüllt, kann er selber sie erhalten. Wenn er eine der beiden Frauen nach deutschem Recht heiratet, dann die auch. Mit der Zweitfrau wird's schwieriger; die muss sich entweder selber um die Staatsbürgerschaft kümmern oder eben illegal bleiben. Bigamie ist zwar verboten, nicht aber das Zusammenleben mit beliebig vielen Frauen.

2006-11-19 23:20:57 · answer #1 · answered by Lucius T Fowler 7 · 2 1

Gott hast Du Fragen. Ehe nach moslemischen Religionsrecht sind unwirksam so wie auch eine rein kirchliche Trauung ohne Standesamt.
Also eine Frau und eine Geliebte in Deutschland ist doch auch was Feines. Na nichts für Dich??

2006-11-20 07:24:05 · answer #2 · answered by SirAdam 3 · 4 1

Die Einehe ist bei uns geschützt! Das gilt für alle Ehen, die ein deutscher Staatsbürger eingeht oder eingegangen sein sollte. Wer aber schon 2 Angetraute hat, der sollte sich entscheiden.... und sich dann vielleicht noch mal melden!

2006-11-20 07:35:38 · answer #3 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 2 0

Von denen sind meiner Meinung nach schon mehr als genug in Deutschland. Last ihn zu Hause da kann er dann 100 Frauen haben . Und liegt dem Deutschen Staat net auf der Tasche.

2006-11-20 07:30:50 · answer #4 · answered by Anonymous · 4 2

Genau. In unserem "christlichen" Staat herrscht die Monogamie.
Als guter Christ verspricht man eben nur EINER Frau die wahre Liebe. Aber das wird ein "ungläubiger" Moslem ja nie verstehen.

BTW: Die Moslems sehen die Christen auch als Ungläubige also stellt das keine Beleidigung dar, sondern nur Tatsachen.

2006-11-20 07:30:10 · answer #5 · answered by Marcus M 4 · 3 1

Zunächst einmal ist er in Deutschland nur mit einer Frau verheiratet. Eine zweite Ehe wird hier nicht anerkannt. Aber er kann sich ja mit der 1. einbürgern lassen, sich dann scheiden lassen und die 2. Frau in Deutschland offiziell als Ehefrau eintragen lassen. Die kann sich dann 3 Jahre später einbürgern lassen. Es wäre nicht das erste mal, dass das so gemacht wird.

2006-11-21 15:00:25 · answer #6 · answered by gummibaer37 2 · 1 0

nicht schon wieder....
das ist die gleiche frage zum drittenmal in 3 wochen...

2006-11-20 08:04:29 · answer #7 · answered by Alter Ego 7 · 1 0

Dazu gibt es sogar schon ein Gerichtsurteil. (Nicht die Staatsbürgerschaft betreffend, sondern die Aufenthaltsbefugnis. Aber diese geht der Staatsbürgerschaft ohnehin voran ...)

Zitat: "Die Zweitehefrau eines Irakers, über deren Fall das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 12. März verhandelt hat (die Presse berichtete), kann eine Aufenthaltsbefugnis in Deutschland verlangen."

Mehr dazu findest Du unter: http://cms.justiz.rlp.de/justiz/broker?uCon=f2c709d6-7124-9bfd-35a3-11cfed9dc41d&uTem=fff70d73-d8a9-51fc-889b-3bb63b81ce4a

Und:
"Auch die Zweitfrau darf bleiben
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat einer irakischen Zweitgattin ein Aufenthaltsrecht zugesprochen (Az. 10 A 11717/03.OVG). Das Urteil verweist auf ein grundsätzliches Problem: Muslimische Zweitfrauen sind im öffentlichen Recht nicht vorgesehen, da dieses auf Monogamie ausgerichtet ist. Deshalb darf nur die Erstfrau nachziehen, wenn ihr Mann in Deutschland Asyl findet.
Die Richter werteten ihre Entscheidung als ausdrückliche Ausnahme: Nur weil die Irakerin seit Jahren integriert und überdies in ihrem Herkunftsland ihre Existenz nicht gesichert sei, solle ihr der Aufenthalt gewährt werden. Sie könne sich nicht auf das Ehegattenprivileg berufen, vielmehr handele es sich um eine humanitäre Geste."

http://cms.justiz.rlp.de/justiz/broker

Das hat verständlicherweise für Unmut gesorgt. Auch wenn die Richter sich auf "humanitäre" Gründe zurückziehen, sie haben damit einen Vorstoß in Richtung "Aufweichung unserer Gesetze" getan - meiner Meinung nach.

Noch mehr Infos zum Thema in den angegebenen Links.

2006-11-20 07:36:06 · answer #8 · answered by tippfeler 6 · 2 1

wird er hoffentlich abgelehnt, ausser er bringt Geld mit und kann seine Familie ernähern, ohne uns auf der Tasche zu liegen!
Dann ist es mir auch egal ob er 2 oder 20 Frauen hat, wenn die das so akzeptieren!
Allerdings sollte er sich an die deutsche Gesetzgebung halten, bzgl. der Gleichberechtigung von Mann und Frau!

2006-11-20 07:27:15 · answer #9 · answered by poccahondas 3 · 3 2

Da muss er Eine in Kamele umtauschen, und die Kamele nach deutschen Recht impfen usw. dann muss er noch diverse andere Rechte beachten (Asylbewerberrecht o.ä.) Dann evtl kann er einreisen.
Zur Zeit ist es bei denen In sich als Staatenlose Palestinenser auszugeben. Weil sie so bleiben dürfen.
So kann er evtl im Zirkus oder Zoo anfangen.
Es wird zumindest so eine Eheschließung hier nicht anerkannt und demzufolge nicht standesamtlich zugestimmt. Die Frauen bekommen den ursprünglichen Namen. Er kann hier nur eine Frau als seine Frau eintragen. Die Andere muss er adoptieren.
Aber als Mann gesprochen: Er hats gut oder?

mfg

2006-11-20 07:23:54 · answer #10 · answered by Anonymous · 3 2

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