ich bin auf der Suche nach einigen Fragen zum Elterngeld:
-ich habe gelesen, dass es sich aus der höhe des NETTO-Einkommens der Frau berechnet. Aufgrund der Steuerklasse V ist doch aber das Nettoeingommen überdurchschnittlich stark belastet. Sollte man dann nicht früh genug eine III/V-Kombination auf IV/IV ändern?
-Wenn die Frau 3 Monate vor der Geburt einen Jahresvertag nicht wieder verlängert, da sie sich nicht wohlfühlt, und damit die letzten 3 Monate vor der Geburt 0 verdient, werden dann auch diese 3 Monate hinzugerechnet zum Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor der Geburt?
Danke für gute Antworten :-)
2006-11-19
02:40:45
·
1 antworten
·
gefragt von
gundeyu
2
in
Wirtschaft & Finanzen
➔ Persönliche Finanzen