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ich bin auf der Suche nach einigen Fragen zum Elterngeld:
-ich habe gelesen, dass es sich aus der höhe des NETTO-Einkommens der Frau berechnet. Aufgrund der Steuerklasse V ist doch aber das Nettoeingommen überdurchschnittlich stark belastet. Sollte man dann nicht früh genug eine III/V-Kombination auf IV/IV ändern?
-Wenn die Frau 3 Monate vor der Geburt einen Jahresvertag nicht wieder verlängert, da sie sich nicht wohlfühlt, und damit die letzten 3 Monate vor der Geburt 0 verdient, werden dann auch diese 3 Monate hinzugerechnet zum Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor der Geburt?

Danke für gute Antworten :-)

2006-11-19 02:40:45 · 1 antworten · gefragt von gundeyu 2 in Wirtschaft & Finanzen Persönliche Finanzen

1 antworten

Also, nach meinem derzeitigen Wissensstand ist es tatsächlich so, wie du schreibst, d. h. ihr hättet ein höheres Elterngeld zu erwarten, wenn die Mutter vor der Geburt ein höheres Nettoeinkommen hatte. Das würde dafür sprechen, die Steuerklassen entsprechend zu wählen.
Wenn die Mutter einige Monate vor der Geburt nichts verdient, dann senkt sich dadurch auch der berechnete Durchschnittsverdienst; es gibt allerdings eine Ausnahme, nämlich wenn der Verdienstausfall durch eine schwangerschaftsbedingte (!) Erkrankung eintritt, dann wird dieser Zeitraum nicht berücksichtigt und es wird bei der Einkommensberechnung entsprechend weiter zurückgeschaut.
Ich gehe aufgrund deiner Frage davon aus, dass die Mutter auch die Elternzeit nehmen und das Elterngeld beantragen wird.
Für genauere Informationen empfehle ich dir www.elterngeld.net; dort gibt es auch ein umfangreiches Informationsforum, wo viele Fragen schon einmal gestellt worden sind. Außerdem ist zwar inzwischen das Gesetz fertig, aber an den genauen Ausführungsbestimmungen wird noch gearbeitet, aktuelle Informationen wirst du dort auch immer finden. Zufällig kenne ich den Kollegen, der die Seite pflegt :)

2006-11-20 22:40:33 · answer #1 · answered by NaturalBornKieler 7 · 0 0

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