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Hallo, ich habe bei meinem ehemaligen Vermieter noch eine Restzahlung offen. Nun habe ich von seinem Anwalt bescheid bekommen, dass ich die Restzahlung in Raten abbezahlen kann. Ich muss aber da einen Vertrag unterschreiben, wo u.a. drin steht, dass ich den Betrag mtl. abbezahlen kann und das als erstes die Kosten des Anwalts, dann die Zinsen und erst zuletzt die Hauptforderung mit der Ratenzahlung verrechnet werden. Außerdem steht in dem Vertrag dass ich auf Einwendungen jeder Art hinsichtlich Schuldgrund und Höhe der Schuld verzichte. Ist das so richtig? Muss ich das Unterschreiben? Kann man die Zinsen nicht stunden lassen? Wer kann mir da bitte helfen???

2006-11-16 07:19:37 · 7 antworten · gefragt von Max 2 in Wirtschaft & Finanzen Persönliche Finanzen

Eigentlich wollte ich nur die Gesamtschuld in Raten abbezahlen und nun kommt das. Im ersten Absatz wurde geschrieben: der Schuldner erkennt an, dem Gläubiger die sich aus der beigefügten Forderungsberechnung ergebenden Beträge zuzüglich der weiteren Zinsen, die nachstehend berechneten Kosten zu schulden.

2006-11-16 20:12:22 · update #1

7 antworten

Wenn du das unterschreibst dann bist du für die eine toll "Kuh". Die "melken" dann das Geld nur so von dir.

Wenn schon, dann den ganzen Betrag in einer Summe angeben lassen und dann davon die Raten abzahlen. Sonst laufen in der Zwischenzeit immer mehr Zinsen auf und du zahlst ewig.

Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst dann geh zum Amtsgericht dort haben die Rechtspfleger und du kannst eventuell (einkommensabhängig) einen Beratungsschein für einen Anwalt deiner Wahl bekommen.

2006-11-16 07:25:50 · answer #1 · answered by Kausal 2 · 0 0

Grundsätzlich hört es sich so an, als sei die Vereinbarung in Ordnung. Einzig die Frage nach der weiteren Verzinsung der Hauptforderung (auf den Rest dürften Zinsen sowieso nicht berechnet werden) ist in Ihrer Darstellung nicht genannt. Dieser Punkt muss in der Vereinbarung explizit erwähnt sein. Sofern eine weitere Verzinsung der Hauptforderung vereinbart werden soll, würde ich die Reihenfolge der Verrechnung nicht akzeptieren. Erst die Kosten (Anwalt einschalten durfte er, sofern er nicht selber erfahren genug sein müsste -wie z.B. eine Wohnungsbeugesellschaft- um die Beitreibung selber vorzunehmen, und die Kosten sind vom Verursacher zu tragen), dann die Hauptforderung und zuletzt die bis dahin aufgelaufenen Zinsen (ohne Berechnung von Zinseszinsen)!!!!
Sofern die Gegenseite diese Änderung nicht annimmt, nicht unterschreiben! Eine gegebenenfalls zu erwartende gerichtliche Regelung wird billiger (gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen, ansonsten nichts tun).

Ich empfehle, den Vertrag von einem Anwalt oder -besser- einer Schuldnerberatungsstelle überprüfen zu lassen.

Ansonsten ist der Vorschlag, das Geld anderweitig aufzutreiben (Familie, Bank, evtl Arbeitgeber) sicher vorzuziehen!

2006-11-16 10:17:02 · answer #2 · answered by Joseph P. 2 · 0 0

Generell ist das die übliche Art und Weise bei Ratenzahlungsvereinbarungen; ich würde an Deiner Stelle aber alles daran setzen, dass Du sie nicht unterschreiben musst.
Denn wenn Du sie unterschreibst, musst du neben den bereits entstandenen Anwaltsgebühren auch die Gebühren für die Ratenzahlungsvereinbarung bezahlen.
Sofern Du mit dem Vermieter nicht total auf Kriegsfuss bist, würde ich schnellstmöglich zu ihm gehen und ihm erklären, dass Du Deine Schulden bei ihm gerne bezahlen willst, es aber bei Dir momentan nur auf Raten in Höhe von XX € monatlich geht. (Am besten die erste Rate in bar dabei haben).
Sage ihm, dass wenn ihr das über den Anwalt macht, zuerst der Anwalt Geld bekommt und er erst später. Halte ihm dann eine von Dir etwas veränderte Ratenzahlungsvereinbarung unter die Nase, die Du bereits unterschrieben hast. (2fache Ausfertigung, einmal für Dich, einmal für ihn)
Wenn der im Schreiben des Anwalts genannte Betrag korrekt ist, dann übernehme auch den Passus, dass Dir keine Einwendungen zustehen, da Du diese vor Gericht sowieso nicht durchsetzen könntest.
Schreibe in die Ratenzahlungsvereinbarung den geschuldeten Betrag, die bisher entstandenen Zinsen und bilde daraus eine Gesamtsumme (z.B. 1.000€ Restforderung, 100€ Zinsen = Gesamtbetrag 1.100€).
Rechne Dir vorher aus, wie hoch die laufenden, monatlichen Zinsen auf die Gesamtschuld sind und ziehe das von dem Betrag ab, den Du monatlich zahlen kannst. Schreibe in den Vertrag, dass Du monatlich XXX € zurück zahlst zzgl. X% Zinsen auf den Restbetrag - das wird dann also von Monat zu Monat etwas weniger.
Natúrlich kannst Du auch versuchen, dass Dir der Vermieter die Zinsen stundet. Nachdem er aber schon seinen Anwalt eingeschaltet hat, bin ich mir leider ziemlich sicher, dass er das nicht machen wird.

2006-11-16 09:10:37 · answer #3 · answered by thomash001 2 · 0 0

Bitte nicht unterschreiben.

Ich weiß ja nicht, wie hoch die Restzahlung ist - aber nehmen wir mal an sie ist 1000 oder 2000 Euro.

Vielleicht zur Zeit sehr viel Geld - aber mehr als die offenstehenden Schulden + Zinsen kann er nicht verlangen. Das heisst, er hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet, weil er selbst juristisch zu unqualifiziert ist. Folgerichtig zahlt auch er den Anwalt - denn wer die Musik bestellt zahlt sie auch.

Versuche doch einen Kredit bei Deiner Bank zu bekommen und zahle die Schulden auf einmal (Miete und Zinsen). Den Anwalt zahlst Du nicht.

Solltest Du dann plötzlich einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen, so musst (!!!!!) Du diesem Wiedersprechen. Sollte nämlich in diesem die Anwaltskosten mit drin sein und Du nicht innerhalb von - ich glaube einer Woche - wiedersprechen, so muss der Gerichtsvollzieher die gesamten Kosten vollstrecken - auch wenn es für Teile dieser Forderung keine Rechtsgrundlage gibt. Im nachhinein könntest Du diese wieder zurückfordern - aber wer macht das schon.

Bitte überprüfe, ob die Kaution, welche Du hintelegt hast, verzinst wurde. Dieses ist ab der Einzahlung Deinerseits notwendig und rechtens - zur Zeit ca. 0,5 % pro Jahr - aber immerhin...

Bezüglich der Frage nach Stundung glaube ich, dass es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt, dass Du eine Zinsstundung erzwingen kannst. Wäre ja auch irgendwo ungerecht, wenn jemand Forderungen hat, und er diese vom säumigen Schuldner nicht bekommt.

Überweise den Betrag der Miete und der Zinsen (nachrechnen, ggf. helfen lassen von Bekannten) auf einmal und zahle den Kredit an die Bank in Teilbeträge zurück.

Achso - Stichwort Anwalt. Nur weil jemand Anwalt ist heisst es noch nicht, dass er was kann. Kurz: Jemand der einen PKW Führerschein hat kann trotzdem Unfälle bauen und nicht unbedingt einen LKW fahren. Das heisst, solltest Du Dir einen Anwalt holen, dann achte darauf das er auf diesem Bereich Spezialist ist. Es gibt viele Anwälte die Beratungsscheine sammeln und irgendwelche Kosten abrechnen, die nicht existieren. Dein Vorgang liegt dann bei denen ganz oben auf dem Stapel - so heisst es, wenn Du bei manchen inkompetenten Anwälten nach 2 Monaten nachhakst - aber viel passiert dann nicht. Also: Anwalt ist nicht gleich Anwalt.

2006-11-16 08:25:20 · answer #4 · answered by Ichmalwieder 4 · 0 0

Zinsen kann man nicht mehr stunden lassen. Es ist den Anwälten überlassen, wie sie die Forderungen aufteilen. Früher war es mal so, daß immer erst auf die Hauptforderung abgezahlt urde, wenn man es auf die Überweisung geschrieben hat. Gilt aber nicht mehr

2006-11-16 08:18:34 · answer #5 · answered by gabriele J 1 · 0 0

Unterschreiben musst Du erstmal gar nichts - ich nehme an, dass noch kein Schufa-Verfahren oder sowas läuft...?

Von daher bist Du überhaupt nicht verpflichtet, Anwaltskosten zu übernehmen. Du könntest den Spiess umkehren und anbieten, z.B. 6 Raten à xy EUR monatlich zu zahlen "per Saldo aller Ansprüche".

Vielleicht kannst Du Dich da konkret beraten lassen oder hast einen geschäftserfahrenen Freund oder Verwandten.

2006-11-16 08:13:29 · answer #6 · answered by swissnick 7 · 0 0

Nicht Unterschreiben gehe selbst zu einen Rechtsanwalt der andere will nur Geld verdienen

2006-11-16 07:23:06 · answer #7 · answered by manuelfabien2006 2 · 0 0

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