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Die Geldbuße für die begangenen Ordnungswidrigkeiten.
und es:
Gleichzeitig erkläre ich, dass ich die Niederschrift der Sicherheitsleitung in Höhe von 100 Euro, die mir von dem Polizeibeamten ausgeliefert wurde, besitze.

2006-11-15 04:20:44 · 6 antworten · gefragt von carinea 3 in Autos, Transport & Verkehr Sonstiges - Autos, Transport & Verkehr

Vielen Dank für Ihre Antworten!!Ich bin nicht aus Deutschland. Ich habe aber Bußgeld bescheid bekommen. Also noch einmal:Ist das Ganze richtig?Ich werde es an den Polizeiamt schicken :(

Die gesamte Geldbuße für die begangenen Ordnungswidrigkeiten beträgt 400 Euro und nimmt die Sicherheitsleistung in Höhe von 30Euro, die der Polizei am 12.09. 2006 um 15 Uhr geleistet wurde, nicht in Rücksicht.
Im Zusammenhang damit finde ich, dass ich auf Ihr Konto .... Euro einzahlen sollte.
Zugleich teile ich mit, das Fahrverbot in den Tagen von 16.03.2007 bis 16.05.2007 anzutreten.

Meine Lieben. Danke im voraus!!!!

2006-11-15 04:37:14 · update #1

6 antworten

Was meinst du mit Niederschrift? Eine Quittung?
Dann schreibe doch:
Hiermit erkläre ich, dass ich die Quittung über die Sicherheitsleistung i.H.v 100 Euro besitze, die mir von dem Polizeibeamten überbracht wurde(n).

Das n steht in Klammern, je nach dem auf was du es beziehst... Beziehst du den Satz auf die Sicherheitsleistung, dann ohne n, beziehst du ihn auf die 100 Euro mit n.

2006-11-15 04:24:44 · answer #1 · answered by Luinil 6 · 0 0

Behalte auf jeden Fall die Quittung - nicht abgeben, sonst ist sie weg!
Am einfachsten wäre es, Du gehst bei Deiner örtlichen Polizeistelle vorbei und trägst das mündlich vor.
Falls Du aber unbedingt schreiben willst:

Gleichzeitig erkläre ich, dass ich noch im Besitz einer Quittung über eine geleistete Sicherheitszahlung in Höhe von xx Euro bin, die nicht berücksichtigt wurde.

Wieviel waren es denn - 100 wie in Deiner Frage , oder nur 30 Euro, wie in Deinen weiteren Bemerkungen?

Auf jeden Fall musst Du nachprüfen, ob es nicht ein Bußgeld für etwas anderes war, und ob Du die Gebühren, die immer zusätzlich zum Bußgeld bezahlt werden müssen, berücksichtigt hast!
Also am besten doch mündlich!

2006-11-16 01:20:23 · answer #2 · answered by Loewe-36 5 · 0 0

Hey, schreib mal was im Anschreiben steht, bzw. welcher Tatvorwurf dir gemacht wurde. Grds. ist es ungewöhnlich, dass Du ein Verwahrngeld von 30 Euronen gezahlt hast und dann nicht gleichzeitig die Sicherheitsleistung einbehalten wurde. Also zur vernünftigen und rechtssicherung mal bitte mehr SAchverhalt posten. DAnn schreib ich dir mal ne nette Antwort!
:-)

2006-11-15 05:50:16 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Es heißt Sicherheitsleistung. Aber sonst in Ordnung

2006-11-15 04:29:19 · answer #4 · answered by Phoenix 4 · 0 0

Gleichzeitig erkläre ich, dass mir die Quittung über die Sicherheitsleistung in Höhe von 100 Euro, die mir von dem Polizeibeamten ausgehändig wurde, vorliegt.
Sie ist diesem Schreiben als Kopie beigefügt.

(kopier die Quittung und schick sie mit)

2006-11-15 04:29:00 · answer #5 · answered by betti_green 4 · 0 0

Sicherheitsleistung - denk ich mal :)
Ansonsten klingts gut...

2006-11-15 04:22:53 · answer #6 · answered by keanaluca 4 · 0 1

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