innerhalb der Probezeit kannst Du auch als Schwangere gekündigt werden.
Sei also lieber fair und ehrlich. Das wird Dir der Arbeitgeber zugute halten. Eventuell kannst Du nach der Geburt dort wieder teilzeit anfangen.
2006-11-14 07:49:56
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answer #1
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answered by Anonymous
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Bist Du schon schwanger??
Dann wirst Du es nicht verheimlichen Können...also lege die Tatsachen auf den Tisch, daß sie Dich ggf. nach der Probezeit oder innerhalb der Probezeit entlassen werden.
Bist Du noch nicht schwanger, - laß´ es auf Dich zukommen....nehme den Job an - kommt Zeit, kommt Rat :-)
2006-11-14 15:53:46
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answer #2
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answered by bastelbetty 3
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Dein Vertrag kann nach deiner Probezeit ohne nähre Angabe von Gründen nicht verlängert werden! Dein Problem ist aber, dass du sobald du erfährst dass du schwanger bist, es deinem Arbeitsgeber melden musst! Spätestens nach dem vollendeten dritten Monat (Ablauf der Abtreibungsfrist)! Ausser du weißt wirklich nichts davon, dass musst du aber später beweisen können! So ist es zumindest in Österreich! Mich haben sie auch in keine Fixanstellung übernommen, da ich schwanger bin!
lg und viel Glück
PS: In der Fixanstellung genießt du als Schwangere Kündigungsschutz!
2006-11-18 04:39:34
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answer #3
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answered by Anonymous
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Während der Schwangerschaft kannst Du nicht gekündigt werden, aber danach. Es ist eine Gradwanderung. Wenn der AG Dich loswerden will, dann schafft er es so oder so. Funktionier so. Du kommst nach Deinem Mutterjahr wieder hin. Gehst eine Weile arbeiten und er kündigt Dich dann in der angemessenen Frist. Aber ich würde mich davon nicht abhalten lassen. Kinder sind etwas schönes auf das ich nicht verzichten möchte. Und ich selbst habe einen Chef, der voll und ganz hinter mir steht.
2006-11-17 14:10:04
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answer #4
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answered by chrissifw 3
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Das kann ich dir leider schlecht raten.
Ich weiß ja nicht in welchem Monat du schwanger bist.
Allerdings denke ich, dass der Beginn eines neuen Berufsverhältnisses in der Schwangerschaft nicht ganz einfach ist.
6 Monate Probezeit sind immerhin 2/3 Schwangerschaft.
Die Mutterschutzzeit vor der Geburt musst du ja schließlich auch noch wegrechnen.
Das Gesetz schreibt allerdings vor, dass schwangere Frauen nicht gekündigt werden dürfen (Kündigungsschutz). Sollte dir das dennoch passieren, kannst du klagen.
Nach der Erziehungszeit ist dein Arbeitgeber verpflichtet dich für 3 Monate wieder einzustellen. Bei einem neuen Arbeitsverhältnis, dass man nach der Probezeit gleich mit Geburt und Erziehungszeit unterbricht, kann es dann allerdings sein, dass der Arbeitgeben nach den vorgeschriebenen 3 Monaten der wieder Arbeitsaufnahme trotzdem die Kündigung ausspricht. Schließlich musste er ja für die Mutterschutz- und Erziehungszeit wieder jemand neues einstellen und anlernen.
Ich weiß also nicht recht, ob ein neues Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft empfehlenswert ist.
2006-11-16 13:48:09
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answer #5
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answered by Antje 2
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sollte sich die rechtslage nicht gravierend geändert haben, bist du auch in der probezeit auf grund von schwangerschaft nicht kündbar. wird dein vetrag aber befristet für ein halbes jahr und danach wird über eine weiterbeschäftigung gesprochen ist es ein probearbeitszeitverhältniss und dann darf man dich zwar nicht aus schwangerschaft kündigen, aber aus jedem anderen grund und das auch wenn du schwanger bist.
2006-11-16 07:02:35
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answer #6
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answered by Alexandra S 2
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Wenn Sie vor Antritt der Arbeit schwanger sind und das ihrem Chef vorenthalten , ist das ein Grund zur fristlosen Kündigung.
Andern falls brauchen Sie keine Angst zu haben , dann besteht nämlich gesetzlicher Kündigungsschutz.
Im schlimmsten Fall (Kündigung) können Sie sich mit einem Anwalt beim Arbeitsgericht dagegen wehren.
2006-11-15 11:49:04
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answer #7
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answered by Karl W 1
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In der Probezeit kannst Du gekündigt werden. Sobald die rum ist nicht mehr! Wenn Du einen befristeten Vertrag hast, muss der nicht automatisch verlängert werden, nur weil Du schwanger bist! Meistens wird der nixht verlängert, weil die Schwangere ja erstmal ausfällt!
Schau mal unter folgendem Link nach, da steht alles darüber:
http://www.lfas.bayern.de/vorschriften/gesetze/A-Z/muschg.htm
2006-11-15 10:09:44
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answer #8
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answered by Septera 4
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Während der Probezeit - kannst du auch als Schwangere gekündigt werden, dafür ist es eine Probezeit.
Hats du einen festen Arbeitsvertrag darf dich dein Chef nicht kündigen weil du als Schwangere unter einen Kündigungs schutz stehst.
Auf alle Fälle würde ich deinem Chef bescheid sagen das du schwanger bist, dann kannst du mit ihm darüber sprechen was jetzt ist.
2006-11-15 05:47:16
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answer #9
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answered by pik_sieben01 4
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Innerhalb einer Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Angaben von beiden Seiten gekündigt werden.
Fragen nach Schwangerschaft,politischer Gesinnung und sexueller Ausrichtung sind in einem Bewerbungsgespräch unzulässig.
Bei der Frage nach der Schwangerschaft kommt es darauf an, ob diese Arbeit mit schwerer körperlicher Tätigkeit zu tun hat.
Dann darf/muss der Arbeitgeber dich ablehnen, um dein Leben zu schützen. Dein ein Arbeitgeber hat auch eine gewisse Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Angestellten.
Diese beinhaltet, dass deren Gesundheit auf keinen Fall gefährdet werden darf.
Ein Arbeitgeber darf dich nicht aufgrund der Tatsache ablehnen, dass du schwanger bist.
2006-11-15 05:10:35
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answer #10
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answered by Marcus M 4
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