Zu jedem Straftatbestand steht im Strafgesetzbuch der Strafrahmen (z.B. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr; Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr usw.).
Das Strafgesetzbuch kann man z.B. auf der Homepage des Bundesjustizministeriums abfragen.
Wieviel letztlich dabei rauskommt, hängt vom Einzelfall ab.
Ist der Täter vorbestraft? Bereut er seine Tat? Ist der Täter besonders grausam vorgegangen? Wie schlimm war der entstandene Schaden?
Und innerhalb dieser Überlegungen und Abwägungen hat der Richter natürlich auch noch einen Entscheidungsspielraum.
2006-11-14 08:04:06
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answer #1
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answered by zeromantic 3
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wie wärs mit juris, alias http://www.gesetze-im-internet.de , und http://www.stgb-online.de/, einer privaten Seite?
2006-11-14 14:46:26
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answer #2
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answered by thecookieprince 3
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Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung
2006-11-14 17:13:56
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answer #3
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answered by MC 3
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bei uns in Bayern ist die Prügelstrafe sehr verbreitet.
Im Rest Deutschland gibt's bei kleineren Verstößen Dieter Bohlen nicht unter 2 Stunden. Strafverschärfend zusätzlich 'ne Stunde Tokio Hotel.
2006-11-14 14:49:37
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answer #4
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answered by Robert 3
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....vielleicht im Strafgesetzbuch?
2006-11-14 14:48:10
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answer #5
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answered by sascha_claus 2
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ich bin immer sehr erstaun über die milden Urteile.
Noch erstaunter bin ich, wieviele Strafren zur Bewährung
ausgesetzt werden! Jeder hat wohl sozusagen eine oder
mehrere Freifahrtscheine in die Illegalität.
2006-11-14 14:42:22
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answer #6
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answered by betti_green 4
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