nein die volle schuld hast du dann mit sicherheit nicht. einfach mal spasshalber einen Rechsanwalt anrufen und genau nachfragen das kostet dich nichts ausser 20 cent fur den anruf.
grusse..........
2006-11-14 03:50:19
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answer #1
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answered by Anonymous
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Die volle Schuld bestimmt nicht - aber eine Teilschuld. Die "angeblich" defekten Stopplichter lassen sich auch nach dem Unfall feststellen. Sollten sie nicht defekt gewesen sein, so erkennt man dies an den Glühdrähten (wenn defekt - nicht verschmolzen, wenn nicht defekt und Bremse betätigt - Bruchstellen der Glühdrähte verschmolzen). Wenn Du volle Schuld angelastet bekommen hast, ist sicher, dass Deine Behauptung nur eine Schutzbehauptung war.
2006-11-14 03:52:41
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answer #2
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answered by Anonymous
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na klar bekommst du die volle schuld den du hast einen Sicherheit Abstand zu deinem Vordermann zu halten das so etwas nicht passiert ist mir auch schon mal passiert deshalb weiß ich das
2006-11-17 07:47:54
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answer #3
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answered by trine 2
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Schon in der Fahrschule wurde gelehrt, dass jeder so zu fahren hat, dass er jederzeit anhalten kann. Und das besagt der §1 der Strassenverkehrsordnung und im Zweifelsfall wird dieser Paragraph immer aus der Schublade gezogen.
Wenn das am Tag war, bist Du auf jeden Fall der Dumme, bei Nacht könntest Du eine Teilschuld bekommen.
Bleibt noch zu klären, warum der Vordermann aus heiterem Himmel gebremst hat, das könnte ihn belasten, wenn kein Grund zum Bremsen war, aber schwierig ihm das nachzuweisen.
2006-11-14 06:50:15
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answer #4
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answered by Snuffi 4
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Ja, du hast deine Fahrweise so einzurichten, daß du nicht auffährst, auch wenn die Bremslichter des Vorderfahrzeuges defekt sind.
2006-11-14 05:56:47
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answer #5
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answered by Anonymous
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Wenn bewiesen werden kann dass die Lichter schon vor dem Unfall defekt waren, hast du sicher nicht die Schuld. Aber du könntes ja auch die Lichter kaputtgefahren haben, dann kann man das ja nicht mehr beweisen.
2006-11-14 03:55:40
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answer #6
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answered by Feo 2
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nicht unbedingt. die regelung,: wer auffährt, hat schuld: gibt es schon lange nicht mehr. am besten, zu einem anwalt gehen, wenn du pech hast, greift die 50:50 regel. das heißt, jeder trägt seinen schaden selbst. von vorteil wäre, wenn du teugen hast, wegen der defekten bremslichter.
2006-11-14 03:53:40
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answer #7
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answered by surborner10 6
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die volle schuld trifft dich nicht, da der fahrzughalter des anderen Wagens den Wagen nicht in Verkehrstauglichem Zustand gehalten hat. Dass wird dir dein Rechtsanwalt auch sagen. Die sind sowieso besser in rechtsfragen, und ein anruf kostet nicht die Welt
so long
Free
2006-11-14 03:53:16
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answer #8
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answered by 自由な船員 5
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Du müsstest erst mal beweisen, dass die Bremslichter kaputt waren. Am besten wäre ein Zeuge....und es könnte sein, dass du eine Teilschuld bekommst, da du immer genügend Abstand zum vorrausfahrenden Fahrzeug halten musst, gerade um solche Situationen wie im Falle des plötzlichen bremsens zu verhindern.
2006-11-14 03:50:38
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answer #9
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answered by Susi Klika Klaka 3
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Ich würde da auf eine Teilschuld tippen, denn Dein Vordermann konnte ja aufgrund der defekten Rücklichter nicht anzeigen, daß er bremst. Nur muß ihm nachgewiesen werden, daß er davon wußte (hätten ja auch auf der Fahrt erst ausfallen können). Ist eine schwierige Beweislast. Und keine Rechtsauskunft!!!
2006-11-14 03:50:31
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answer #10
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answered by Anonymous
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