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habe jemandem Geld geliehen.Dieser Jemand hat mir als Sicherheit einen Wechsel mit Rückzahlungsdatum gegeben.

2006-11-11 22:09:22 · 5 antworten · gefragt von masto747 1 in Wirtschaft & Finanzen Persönliche Finanzen

5 antworten

Meines Wissens ist ein Wechsel unter Privatleuten genauso gültig wie unter Geschäftsleuten.
Jedoch kann ein Wechsel nicht "Formlos auf Papier" geschrieben werden.
EinWechsel ist ein Dokument und wird in der Regel von der Bank des Schuldners herausgegeben.
Bei Fälligkeit des Wechsels ist dieser dem Schuldner vorzulegen (gezogener Wechsel auch Tratte genannt).
Sollte der Wechsel nicht eingelöst werden kann dieser der herausgebenen Bank zur Gutschrift vorgelegt werden.

Wie gesagt "meine Ansicht".

Auf der Rückseite des Wechsels können auch schon mehrere Schuldner eingetragen sein, dann ist die Rangfolge entscheidend wer zuerst Geld bekommt.

Es gibt ein altes Sprichwort bei Wechsel:
"Schreibe hin und schreibe her aber niemals quer"

Bei Missbrauch von Wechseln besteht ein Straftatbestand.
Es gibt nämlich ein Wechsel"gesetz".

"Genaues im Wechselgesetz nach zu lesen"
"Fällt unter Wirtschaftsgesetze"

2006-11-12 01:17:45 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

Ein Wechsel ist ein Zahlungsmittel wird der Wechsel aber nicht eingelöst musst Du klagen.
Aber wenn kein pfändbares Gut da ist dann hast Du ein Schuldtitel der nichts wert ist.
Ist auch die Wechselsteuermarke aufgeklebt?? Wenn nicht kannst Du als Erstes die Gebühr entrichten bevor Du überhaupt klagen kannst. Und sind die restlichen Kriterien ausgefüllt. Ausstellungsdatum und und und ... siehe Wikipedia.

2006-11-12 06:18:38 · answer #2 · answered by bollaug 4 · 1 0

Meines Wissens nach ist ein Wechsel ein Zahlungsmittel (Zahlungsversprechen) dass aber nur im Geschäftsleben Gültigkeit hat, also nur von einem Gewerbetreibenden oder Freischaffenden quer geschrieben werden können und als Zahlungsmittel weiter gegeben werden können. Privatwechsel können nicht bei einer Bank als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Sind daher auch nicht mehr Wert als ein Darlehnsvertrag.
Ob sich das heute geändert hat weiß ich nicht, aber mein Wissen ist schon einige Jahrzehnte alt.

2006-11-12 06:30:40 · answer #3 · answered by ottizuber 5 · 0 0

Du musst den Wechsel am Tag bei der Person vorlege, die Dir den Wechsel gegeben hat. Kann er das Geld nicht zurückzahlen, kannst Du bei Gericht direkt eine Wechselklage einreichen und hast ruckzuck einen Titel in der Hand. Ist so ähnlich wie beim Scheck. Nur ich hab es so gelernt, dass man damit halt zum Schuldner geht und nicht zur Bank!

2006-11-12 06:18:34 · answer #4 · answered by cleos_fundgrube 2 · 0 0

Ja, beim Rückzahlungsdatum kannst du mit dem Wechsel zur Bank gehen........es entstehen aber Gebühren.

2006-11-12 06:13:18 · answer #5 · answered by rolffine 7 · 0 0

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