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Meine Schwiegermutter ist als Pflegefall ins Altenheim gekommen.
Das Sozialamt verlangt auch von mir Auskunft über meine Einkünfte.
Meine Frau hat keine Einkünfte.
Kann mir jemand sagen, ob ich überhaupt Auskunft geben u. ggf.
auch zahlen muss?
Wenn ja, hätte ich gerne gewusst, wie hoch der Selbstbehalt für
uns ist. (2 Erwachsene und 2 Kinder)

2006-11-11 05:14:53 · 14 antworten · gefragt von niehues24 1 in Wirtschaft & Finanzen Sonstiges - Wirtschaft & Finanzen

14 antworten

Ich formuliere meine Antwort in Zitaten, da eine persönliche Antwort eine Rechtsauskunft wäre u. die darf man in D nur als RA erteilen ...

Habe ein Urteil gefunden: "Sind Schwiegerkinder zum Unterhalt der Schwiegereltern verpflichtet?

Ein alter Mensch wird im Heim untergebracht, seine Rente ist nicht ausreichend, die Sozialhilfe springt ein und versucht natürlich, das Geld von den erwachsenen Kindern zurückzuholen.

Das ist rechtens (§1601 Absatz 1 BGB), aber nur von den eigenen Kindern, nicht von Schwiegersohn oder -tochter. Bei der Frage, ob der Sohn oder die Tochter zahlen muss, spielt deshalb nur dessen Einkommen eine Rolle, nicht das des Ehepartners, hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (Az 11 UF 338/01). Quelle: Ärzte Zeitung"

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Noch ein Urteil: http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=847

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"... Die Höhe der Unterhaltspflicht der Kinder bestimmt sich nach der Lebensstellung des unterhaltsberechtigten Elternteils. Bei der Leistungsfähigkeit der unterhaltsverpflichteten Kinder sind deren Unterhaltsverpflichtungen gegenüber ihrer Ehefrau und ihren Kinder zu berücksichtigen. Ferner muss bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit der Kinder ein Anteil von ca. 20 % von deren Bruttoeinkommen für ihre primäre Altersvorsorge angesetzt werden." Quelle: http://www.ra-kotz.de/unterhalt.htm

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Und zum eigenen Einkommen der Frau: "Auch Taschengeld sei grundsätzlich für Unterhaltszwecke einzusetzen, soweit es nicht zur Deckung des eigenen angemessenen Bedarfs benötigt werde. Eine mittelbare Haftung des Ehemannes für den Unterhalt der Schwiegermutter scheide ebenso wie für den vorausgegangenen Zeitraum aus. Er habe auf die Verwendung des Taschengeldes keinen Einfluss und brauche es auch nicht für die geleisteten Unterhaltsleistungen aufzustocken (BGH, XII ZR 122/00)." Quelle: http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/200312.htm#9
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Weitere Hinweise findest Du unter:
http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2000/04/02/index1.html
http://www.rechtspraxis.de/elternunterhalt.htm

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Mein persönlicher Rat: Einen Anwalt konsultieren.

2006-11-11 22:02:29 · answer #1 · answered by tippfeler 6 · 0 0

ich glaube nicht das du hier ne Rechtsauskunft möchtest - viel eher stellt sich die Frage warum nimmst du sie nicht bei dir auf ? Deine Frau wirds sich doch liebend gerne um ihre Mutter kümmern - denke ich mal. Rechtsauskünfte erteilt ein Anwalt.

2006-11-11 15:44:53 · answer #2 · answered by ringelwurm12 3 · 0 0

Nimm dir einen Fachanwalt. Meiner Meinung nach liegt der Selbstbehalt recht hoch, doch es gibt ständig Änderungen..............

Du kannst dich auch an den Vdk wenden.

www.vdk.de

2006-11-11 15:40:36 · answer #3 · answered by rolffine 7 · 0 0

Dazu solltest Du auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren, für so eine Frage tut es sicherlich auch eine Anwaltshotline 0900-irgendwas.

Nach allem was ich weiß, bist Du nicht unterhaltspflichtig gegenüber der Schwiegermutter. Ich selbst habe ein ähnliches Problem mit der Oma (die Mutter ist schon tot), und es ist ganz klar, dass ich nicht unterhaltspflichtig bin. Du bist mit der Dame ja nicht mal verwandt.

Das Sozialamt versucht es vermutlich einfach mal. Dass Deine Frau auskunftspflichtig ist, ist klar. Schreibe mal das Amt an, dass sie Dir eine einschlägige Rechtsgrundlage nennen sollen bzw. Deine Auskunkftspflicht mit einem rechtsmittelfähigen widerspruchsfähigen Bescheid darlegen sollen. Um die Absurditäten auf die Spitze zu treiben kannst Du ggf. vorschlagen, dass Du Dich ja von Deiner Frau scheiden lassen kannst. Dann magst Du ihr gegenüber vielleicht Unterhaltspflichtig sein, sicherlich nicht aber einer "wildfremden" Person wie der Mutter Deiner ex-Frau.

2006-11-11 13:59:49 · answer #4 · answered by ramsjoen 6 · 0 0

Schlag www.dejure.org auf. Und bei BGB kannst alles erfahren. Ich habe wirklich keine Erfahrung damit.
Es hängt davon ab, in was für Pflegeheim deine Mutter untergebracht ist. Die Preise sind unterschiedlich. Wenn sie Einzelzimmer hat, ist es teuerer.

Viel Ergolg

L.

2006-11-11 13:50:38 · answer #5 · answered by Leony 7 · 0 0

Hallo,
die genaue Tabelle kannst Du Dir im Anhang ansehen und mit Deinem Verdienst vergleichen. Aber aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass Du für Deine Schwiegermutter nicht zum Unterhalt verpflichtet bist.
Lediglich Deine Ehefrau müsste für ihre Mutter zahlen, da sie aber keine eigenen Einkünfte hat und selbst auf den Unterhalt von Dir angewiesen ist fällt keine Zahlung an.
Das Sozialamt muss daher für die Kosten des Altenheimes aufkommen.

2006-11-11 13:26:48 · answer #6 · answered by westerwaelderin 4 · 0 0

Ich glaube kaum! Deine Frau wäre nur verpflichtet zu zahlen, aber ohne Einkommen nicht möglich.

Ob Du Auskunft geben muss über Deine Finanzen ... gute Frage.
Ein Rechtsanwalt wäre ein besserer Ansprechpartner.

2006-11-11 13:26:21 · answer #7 · answered by S 4 · 0 0

1.: ich weiß es nicht definitiv.
2.: es ist eine interessante frage.
3.: nach meinem kenntnisstand, bist du normalerweise außen vor, aber unter bestimmten umständen kann es sein, dass dein vermögen teilweise mitberücksichtigt wird.
gib doch einfach mal folgende key-words ins google ein, und berichte mir dann, ich bin zu faul im moment auf research: "unterhaltsverpflichtung, schwiegereltern".

2006-11-11 13:26:16 · answer #8 · answered by tigerle310 4 · 0 0

Sicher kann man sich bei Clever darüber auslassen. Besser wäre es einen Fachanwalt zu befragen. Schließlich gab es vor einigen Tagen eine Nachricht in einer Zeitung. In dieser ging es genau um so einen Fall. Damit gibt es schnell erst einmal Einspruch erheben und die Sache danach in Ruhe mit Fachleuten klären. Sonst könnte es aus, Beamtendickköpfigkeit heraus, teuer werden.

2006-11-11 13:25:36 · answer #9 · answered by Detlef-1960 6 · 0 0

Meine Mama musste auch mal Auskunft über ihre Einkünfte geben, weil ihre eigene Mama "Unterhalt" bekommen sollte. Mein Vater ist da NICHT nach seinen Einkünften gefragt worden und da ging es ja, wie in deinem Fall, auch um seine Schwiegermutter....

Gruss aus Hamburg

2006-11-11 13:24:57 · answer #10 · answered by traeumermaus 3 · 0 0

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