Wenn du mit deinen Arzt nicht zufrieden bist ,darfst du natürlich wechseln auch innerhalb er Quartals .
2006-11-09 19:31:18
·
answer #1
·
answered by Polly 7
·
1⤊
0⤋
Man darf nicht zur selben Fachrichtung überweisen, nur in Ausnahmefällen wie, Einholen einer zweiten Meinung. Es sei denn, deine "Hausärzte" haben verschiedene Fachrichtungen, wie Allgemeinmediziner oder Internist, dann kannst du dich vom einen an den anderen überweisen lassen. Möchtest du jedoch in einem Quartal zwei Allgemeinmediziner aufsuchen, musst du jeweils die Praxisgebühr bezahlen.
2006-11-10 12:25:44
·
answer #2
·
answered by *Zuckererbse* 4
·
1⤊
0⤋
Du darfst.
Und zwar so lange, bis Du einen gefunden hast, der dich versteht.
2006-11-10 05:31:42
·
answer #3
·
answered by Dandy 4
·
1⤊
0⤋
Du kannst wechseln, so oft du willst. Musst dann aber jedesmal 10 Euro Praxisgebühr bezahlen.
Gruss ALex
2006-11-10 03:32:20
·
answer #4
·
answered by Alex F 5
·
1⤊
0⤋
Hy,
arbeite bei einer Krankenkasse.
Du kannst den Hausarzt selbstverständlich wechseln im Quartal.
Leg beim Neuen aber die Quittung für die bereits für das Quartal gezahlte Praxisgebühr vor, ansonsten musst du noch einmal bezahlen.
Dies geht aber nur wenn du den Hausarzt wechselst.
Willst du zu einem Facharzt, dann brauchst du eine Überweisung vom Hausarzt oder du zahlst beim Facharzt noch mal Praxisgebühr.
2006-11-10 04:12:22
·
answer #5
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
ich so oft ich möchte, denn bin privat versichert
2006-11-10 03:58:09
·
answer #6
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
da würde ich mir eher die frage stellen, wie oft man überhaupt einen arzt braucht?? ich habe gar keinen hausarzt, weil ich höchstens all jahr mal einen brauche. dann geh ich einfach zu einem in der nähe. musst ja nicht gleich wegen ner normalen grippe zum arzt rennen
2006-11-10 03:56:19
·
answer #7
·
answered by Wimmy 4
·
0⤊
0⤋
Du darfst ihn wechseln sooft Du lustig bist, musst aber bei jedem dann 10 Euro Praxisgebühr bezahlen!
2006-11-10 03:52:47
·
answer #8
·
answered by 00000 4
·
0⤊
0⤋
Du darfst deinen Hausarzt so oft wechseln, wie du möchtest.
Wenn man die Parxisgebühr einmal gezahlt hat, ist es egal, zu welchen Arzt du gehst.
Die Ausnahme ist die Notaufnahme im Krankenhaus. Hie fällt eine "eigene" Gebühr an.
2006-11-10 03:42:58
·
answer #9
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Wenn du mit deinem Arzt nicht zufrieden bist, kannst du jeder Zeit einen anderen Arzt aufsuchen.
Es währe nur ratsam der Krankenkasse Bescheid zu geben.
Die Praxisgebühr muss nur einmal pro Quartal bezahlt werden außer beim Zahnarzt da wird sie auch noch einmal fällig.
Ich habe auch schon einmal den Zahnarzt gewechselt in einem Quartal während einer laufenden Behandlung, habe der Krankenkasse gesagt, das kein Vertrauen mehr zum Arzt besteht.
Gab keine Probleme.wd
2006-11-10 03:41:23
·
answer #10
·
answered by Wilfried D 6
·
0⤊
0⤋