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Und wer die Kopie? Diese Frage tauchte im Gespräch mit einer Bekannten auf, ich konnte das aus dem Stehgreif nicht beantworten *duck*

2006-11-09 03:37:31 · 7 antworten · gefragt von Unwissender 1 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

7 antworten

Das Original bekommt der Arbeitnehmer und die Kopie der Arbeitgeber.

Nachtrag:
Auf beiden Exemplaren muss die Originalunterschrift vorhanden sein.

Bei einer Quittung bekommt der zahlende das Original und der Ausstellende die Kopie.

2006-11-09 03:40:22 · answer #1 · answered by Lannus 7 · 0 0

Im Zeitalter des Computers ist es üblich geworden, dass zwei Originale ausgedruckt und unterschrieben werden. Jede Partei hat dann ein beidseitig unterschriebenes "Original".

Also 2 (oder sogar mehr, wenn es nicht um eine Anstellung geht) Originale sind im Umlauf.

Um Gerichtsfälle (z.B. Verdacht auf Urkundenfälschungen oder Vertragsbruch) aus dem Weg zu gehen, ist es besser, wenn nur 1 Original - und seine "Original-Kopie" besteht. Und so geht das:

Der Arbeitgeber unterschreibt das Original und sendet es (wenn nicht zeitgleich möglich), zusammen mit einer Kopie seines unterschriebenen Originales dem Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer unterschreibt die Kopie mit seiner originalen (eigenhändigen, frischen) Unterschrift und sendet diese an den künftigen Arbeitgeber zurück (das Original mit der Orignal-Unterschrift des Arbeitgebers behält er).

Sinn und Zweck:

Im Streitfall lässt sich beweisen, dass beide Dokumente identisch sind (absolut identische Unterschrift des Arbeitgebers auf Original und Kopie) und dass der Vertrag gültig zustande gekommen ist (Original-Unterschrift des Arbeitnehmers auf der Kopie des Arbeitgebers). Nur so ist ein geschlossener (nicht nur Arbeits-) Vertrag hieb- und stichfest.

Grund: wer 2x eine Unterschrift leistet hat 2 unterschiedliche Unterschriften geschrieben - die Abweichungen mögen marginal sein (ein kleiner Schlenker da, ein Punkt etwas daneben gesetzt usw.) - aber sie sind unterschiedlich. Welcher Vertrag, bei zwei Originalen ist - im Streifall (evtl.) - der manipulierte, wenn eine Partei bestreitet, unterschrieben zu haben?

Wir sind leider in einer (pervertierten) Habe-Recht- oder Verschaukle-Jeden-Gesellschaft, in der Recht empfinden, Recht haben und Recht bekommen 3 vollkommen unterschiedliche, ja sogar sich diametral entgenstehende Qualitäten sein können.

2006-11-09 12:34:30 · answer #2 · answered by James W 4 · 1 0

Beide Vertragspartner bekommen Originale, nicht Kopien. Daher spricht man von Zweitschrift!

Meistens gibts sogar 3-4 Originale, da bei Grossunternehmen alle möglichen Abteilungen involviert sind...

2006-11-10 04:47:31 · answer #3 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Das Original bekommst du. Eine Abschrift bekommt dein Arbeitgeber, welche sich im Prinzip nicht von dem Original unterscheidet. Bis auf das es kein Original ist:)

2006-11-10 03:29:53 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Beide! Bei einem "modernen" Arbeitsvertrag - Computer und Drucker machens möglich , sollten beide Parteien jeweils ein "original Exemplar" bekommen! Sollte da noch mit Kopie oder gar Durchschlägen gearbeitet werden, würde ich auf jeden Fall auf eine Beglaubigung bestehn!

2006-11-09 11:46:02 · answer #5 · answered by bluekirith 1 · 0 0

bei mir gab´s auch 2 originale! das lief auch so ab, wie ganz oben!

2006-11-09 11:41:30 · answer #6 · answered by toxine_82 2 · 0 0

bei mir gabs 2 originale...musste 2x unterschreiben und einen behielt der arbeitgeber und den anderen ich.

2006-11-09 11:40:20 · answer #7 · answered by ~♥ ♥~* vfbmaus *~♥ ♥~ 5 · 0 0

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