Beispiel:
In Erster Instanz ergeht ein Urteil.
Der Kläger (aus Erster Instanz) legt gegen dieses Urteil Fristgemäß Berufung ein...somit ist er auch Berufungskläger.
Der Beklagte (aus Erster Instanz) ist dem dem Urteil auch nicht einverstanden und möchte auch Berufung einlegen. Er hat die Möglichkeit der Anschlussberufung.
Meine Frage: Wie lange hat der Berufungsbeklagte hierfür zeit und was genau passiert wenn er die Anschlussberufung einreicht?
P. s. ich habe es schon im ZPO nachgelesen aber nicht wirklich verstanden...
2006-11-08
20:41:01
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gefragt von
Summer01
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Politik & Verwaltung
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