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Mein Schwager hat im Öffentlichen Dienst einen Meister als Vorgesetzten, der - man kann sagen - einen an der Klatsche hat. Der unterstellt ihm und seinen Kollegen Unwahrheiten usw. obwohl er selbst schon mehrere Abmahnungen u. a. wegen Lügerei und Nichteinhaltung von Unfall-Verhütungsvorschriften erhalten hat. Jetzt hat er angeblich einen Behinderten-Ausweis mit 50 %, da ihn die Situation in der Arbeit so zu schaffen macht.Darf denn rein rechtlich so eine Person überhaupt noch als Vorgesetzter in einer Schreinerei arbeiten?

2006-11-08 05:36:52 · 10 antworten · gefragt von firefighterffb 2 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

10 antworten

Die Frage sollte dem Hausjuristen, Behördenleiter oder ggf. gleich der vorgesetzten Dienstbehörde gestellt werden. Ich war selber im öffentlichen Dienst: Es ist schwer, dort jemanden los zu werden.

Wenn der Typ aber gefährlich für sich selbst oder seine Untergebenen wird, mithin also seiner Personalverantwortung nicht gerecht wird, sollte die Stuhlbeinsägerei leichter fallen. Er hat ja schon einen Schwung Abmahnungen. Man kann das Verfahren beschleunigen, wenn gleich wegen übler Nachrede und Verleumdung Strafanzeige gestellt wird. Jedenfalls sollte keine Gelegenheit ausgelassen werden, wahrheitsgemäß(!!) Verfehlungen zu berichten und anzuzeigen. Irgendwann wird es der Behördenleitung zu dumm. Der Typ mag zwar nicht gefeuert werden können, aber er wird einen anderen Job kriegen - ohne Verantwortung und Untergebene.

Ein solches von Dir geschildertes leicht pathologisches Verhalten (Lügen, Unterstellungen, Erfindungen von nicht vorhandenen Tatbeständen) ist ein Verhalten, das bei manchen Leuten hartnäckig vorkommt. Ich kenne keinen Weg, sowas abzustellen, also muss die fragliche Person kalt gestellt werden. Was Du schreibst ist letztendlich üble Nachrede, Verleumdung und Mobbing, sieht man "im Erfolgsfalle" noch von fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung bei Nichteinhaltung von Unfallverhütungsvorschriften ab. "Counter-mobbing" dürfte im Zweifelsfall adäquat sein und von der Behördenleitung stillschweigend geduldet werden. - Traurig, aber unabänderlich.

2006-11-09 09:10:05 · answer #1 · answered by ramsjoen 6 · 0 0

was ist überhaupt vorgefallen außer betriebstratsch und nervereien??? "kann man sagen, einen an der klatsche hat.", "soll angeblich einen ausweis haben..." - aha. dein schwager soll mal den mund nicht so voll nehmen und lieber versuchen, die konflikte zu lösen.

2006-11-08 05:45:27 · answer #2 · answered by Blackbeard 3 · 3 0

So viele Abmahnungen kann er auch nicht haben, weil nach einer gewissen Anzahl die Kündigung folgt.
Einen Behinderten-Ausweis zu bekommen dauert lange und hat zahlreiche Untersuchungen nötig.
Ich glaube, dein Schwager hat es mit der Wahrheit nicht so genau.

2006-11-08 05:50:55 · answer #3 · answered by komponistin51 4 · 1 0

... also ich kenn auch so einen - anscheinend ist es den Vorständen und Führungsspitzen egal solang es läuft - und dafür - das wissen wir ja alle - sind ja immer andere zuständig ...

2006-11-08 09:15:01 · answer #4 · answered by schlaui* 1 · 0 0

Nein

2006-11-08 07:14:30 · answer #5 · answered by .War mal Nr. 2 7 · 0 0

Warum sollte er nicht Vorgesetzter mit einer Behinderung sein?

Mich stört übrigens wie man einen Menschen den man nicht persönlich kennt sondern nur vom Hörensagen dahinstellt, das *er eine an der Klatsche hat*. Das sieht eher nach Mobing aus.

2006-11-08 06:05:20 · answer #6 · answered by Anais 6 · 0 0

meineswissens gibt es keine gesetzlichen Regelungen.
Erst wenn jemand 100 % erwerbsgemindert ist oder im Rentenalter scheidet er aus dem Berufsleben aus.
Man kann gegen solche Vorgesetzte kaum etwas tun.
Wenn allerdings sich mehrere zusammentun und gemeinsam bei dessen Vorgesetzten aufwarten, kann dies schon Wirkung zeigen (vor allem bei der Vorgeschichte).
Was ich mir jetzt nicht verkneifen kann: haben nicht sehr viele Vorgesetzte einen an der Klatsche ?

2006-11-08 05:59:31 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

rein rechtlich?
Natürlich, warum denn nicht?

in manchen Firmen ist eine psychische Behinderung sogar die Voraussetzung für Führungskräftetätigkeit!

2006-11-08 05:56:40 · answer #8 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Hallo
Als erstes, das ist eine Sache die individuell entschiden werden sollte und muss.
Beispielsweise gibt es Ärzte mit einer Diagnose die ADS oder auch ADHS heist. Bewältigte Probleme allerdings dabei, mus dazu gesagt werden.
Merkbar ist das natürlich wenn mann die Darstellungsformen kennt, aber in den Fällen nur noch von Spezialisten.
Anders siet das bei Psychischen Störungen im Akutstadium aus. da kann es sein das es ein Verbot gibt.
Mein Tipp:
Information an den Betriebsarzt über die Probleme und wenn bekannt auch an den behandelnden Arzt. Letzterer kann zum Beispiel durch die Informationen helfen das entweder die Symthome reduziert werden oder wenn der Zustand wirklich nicht sinnvoll ist das er zeitweise oder auch dauerhaft seine Stellung nicht mer warnimmt.
Anders herum ist oder kann es aber für ihn zum Teil besser sein wenn er seine Stellung behält. Grund dafür ist das es zum Beispiel depressive Störungen gibt wo so ein Einschnitt selbige derart verstärken kann das es zu Selbstmordgefahr oder zu einem Selbstmortversuch kommen kann.
Hoffe dir ein bischen geholfen zu haben.
Gruß Mathias

2006-11-08 05:56:36 · answer #9 · answered by Mathias Kunze 3 · 0 0

Ja natürlich aber was ist ein Meister als Vorgesetzter?Meister als Maler oder Schreiner ok aber als Vorgesetzter gibt es den so was.

2006-11-08 05:48:59 · answer #10 · answered by tirreg 5 · 0 0

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