English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

7 antworten

Also was Tippfeler schreibt ist soweit ja ganz richtig, was allerdings bei allen bisherigen Antworten fehlt: Jeder Freiberufler ist selbständig, aber nicht jeder selbständige ist Freiberufler. Das gleiche gilt für Gewerbetreibende, beides sind nur Untergruppen der Selbständigen.

2006-11-08 19:55:37 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Gerne werden die Begriffe 'selbständig' und 'freiberuflich' in einen Topf getan. Dies ist aber leider falsch, und beide Unternehmensdefinitionen unterliegen gerade bei der Steuererklärung unterschiedlichen Gesichtspunkten.

Wenn Dein Studienfachabschluss zu einem der so genannten freien Berufe führt, kannst Du jederzeit ohne Anträge oder behördliche Formulare auszufüllen freiberuflich tätig werden.

Dies gilt z.B. für alle Naturwissenschaftler und Ingenieure.

Du erbringst eine Leistung, z.B. im Rahmen eines Werkvertrages, stellst dafür eine Rechnung aus und erhältst das vereinbarte Honorar. Insbesondere benötigst Du für eine freiberufliche Tätigkeit auch keinen Gewerbeschein.

2006-11-08 01:27:00 · answer #2 · answered by nissanbronze 2 · 2 1

selbständig sind selbständig Gewerbetreibende! Diese haben ein Gewerbe angemeldet!
Freiberufler sind Leute mit bestimmten, definierten Berufen! zB Ärzte, RA, Notare, Architekten und einige andere. Sie benötigen KEIN Gewerbe und sind nicht gewerbesteuerpflichtig! Dafür haben sie einige Restriktionen, zB zum Teil Kammerversicherungen etc, die Gewerbetreibende nicht haben. Es gibt inzwischen eine Grauzone, zB Lehrer, Dozenten, Künstler bei denen das Gewerbeamt sagt, ob sie Freiberufler oder Gewerbetreibende sind.

PS: was Sterndale und Mie Dama erzählen, ist schlicht falsch!

2006-11-08 01:39:18 · answer #3 · answered by Michael K. 7 · 1 1

Entscheidendes Unterschiedsmerkmal ist die geistige, schöpferische Tätigkeit (Freiberufler) im Gegensatz zu den selbstständig Erwerbstätigen, die ein Gewerbe führen (auch anmelden müssen);

Nach § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) gehören zur freiberuflichen Tätigkeit:

die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit,
die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigten Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen (so genannte Katalogberufe) und
den Katalogberufen ähnliche Berufe.

Die Abgrenzung zwischen freien Berufen und Gewerbetreibenden ist oftmals schwierig, da zum Beispiel auch der freiberuflichen Tätigkeit in der Regel die Erwerbsabsicht nicht fehlt. Viele Tätigkeiten fallen also sowohl unter die Merkmale der freiberuflichen Tätigkeit als auch unter die des Gewerbes. In diesen Fällen ist das ausschlaggebende Entscheidungskriterium die geistige, schöpferische Arbeit, die bei einer freiberuflichen Tätigkeit im Vordergrund steht.

2006-11-08 01:53:36 · answer #4 · answered by tippfeler 6 · 0 1

Freiberuflich ist bei einer Firma angestellt, aber nur auf Provision arbeiten und selbstständig eine eigene Firma haben.

2006-11-08 01:25:14 · answer #5 · answered by Anonymous · 2 3

ein freiberuflicher Mitarbeiter ist für eine Firma tätig, aber ohne fixen Vertrag. Ein Selbstständiger hat eine eigene Existenz gegründet

2006-11-08 01:26:29 · answer #6 · answered by sterndale72 5 · 0 2

Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.

Ein Angehöriger eines freien Berufs ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient. Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen.

Nicht zu den freien Berufen gehört z. B. die Ausübung eines Gewerbes, ein Land- und Forstwirt, die Verwaltung eigenen Vermögens oder die selbständige Ausübung eines Berufes, der nicht unter die Definition eines freien Berufes fällt, z. B. Hellseher.

Der Status der Freiberuflichkeit kann entfallen, wenn ein Freiberufler vornehmlich gewerbliche Leistungen vollbringt. Hierzu gehören beispielsweise der Verkauf von Waren (zum Beispiel bei Apothekern). Eine Kapitalgesellschaft wird, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Aktivität, nie als Freiberufler behandelt.


Als Selbstständige gelten Mitglieder, die ihren Lebensunterhalt aus den Einnahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit bestreiten und ihre Arbeitszeit überwiegend dafür aufwenden. TK-Mitglieder, die ihre selbstständige Tätigkeit nur nebenberuflich ausüben (etwa neben einer Vollzeitbeschäftigung), sind zum Beispiel aufgrund einer Beschäftigung versichert.



Bei vielen Tätigkeiten ist nicht immer auf den ersten Blick klar, ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit oder um ein Beschäftigungsverhältnis handelt.



Entscheidend ist, ob Sie

von Ihrem Auftraggeber persönlich abhängig sind
in seinen Betrieb eingegliedert sind
den Weisungen Ihres Arbeitgebers hinsichtlich Art, Ort, Zeit und Weise Ihrer Arbeit unterliegen.
Hat Ihre Tätigkeit sowohl Merkmale für eine abhängige Beschäftigung als auch solche, die eher für eine selbstständige Tätigkeit sprechen, kommt es darauf an, welche Merkmale überwiegen. Nicht ausschlaggebend ist die Bezeichnung oder die vertragliche Gestaltung. Entscheidend sind immer die tatsächlichen Verhältnisse.



Eine selbstständige Tätigkeit besteht grundsätzlich, solange Sie von der Bundesagentur für Arbeit einen Existenzgründungszuschuss beziehen.

2006-11-08 01:26:07 · answer #7 · answered by nolatina1986 2 · 0 2

fedest.com, questions and answers