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Ich arbeite seit Mitte Februar in einer Firma die nicht tarifgebunden ist (Andernfalls wäre es die IG Metall). Bei der Einstellung wurde mir ein Gehalt genannt welches "ein Tarifgehalt" wäre. Ok, nun kam im März, wirkend ab Juni, die Tariferhöhung mit Sonderzahlung. Nun sagte mir die Personalabt. das mir das nicht zustehe weil ich ja noch in der Probezeit war (6 Mon.) Weiß jemand ob mir die Erhöhung incl. Sonderzahlung zustände? Danke für Eure Hilfe

2006-11-07 17:52:07 · 5 antworten · gefragt von Andy 1 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

5 antworten

Da die Firma nicht tarifgebunden ist, gilt hier ggf. nur der Arbeitsvertrag und gesetzliche Regelungen. Also schau mal in Deinen Arbeitsvertrag rein, ob dort eine Regelung zu dem Thema drinsteht. Falls nicht: wenn die Firma einen Betriebsrat hat, dann würde ich mich dorthin wenden. Sonst hilft nur noch ein Fachmann, sprich Fachanwalt für Arbeitsrecht. Und der kostet leider erst Mal Geld.

2006-11-07 18:03:11 · answer #1 · answered by You Know Who 6 · 0 0

1. Du bist noch in der Probezeit.
2. Deine Firma ist nicht Tarifgebunden.
Also ist die Firma nicht verpflichtet, dir diese Tariferhöhung zu geben. Soetwas gibt es in der Regel nur für Mitarbeiter, die nicht mehr in der Probezeit sind.
Da die Firma nicht tarifgebunden ist, hat sie mehr Freiheiten bei der Gehaltsgestaltung. So kann sie den Tarifvertrag der Branche 1:1 übernehmen, einen Haustarifvertrag, wie es z.B. VW macht, aushandeln oder sie macht die Arbeitsverträge, wie sie am Besten für die Firma sind. Letzteres bedeutet aber auch, daß sie den Arbeitern und Angestellten individuelle Lohnerhöhungen und Sonderzahlungen gewähren kann.

2006-11-07 18:53:17 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Wenn deine Firme nicht tarifgebunden ist, dann ist dein Arbeitsvertrag das Dokument was im Normalfall deine Bezüge regelt. Wenn dort nicht erwähnt ist das du nach Tarif bezahlt wirst, oder sonst irgendwelche Angaben zu Erhöhungen deiner Bezüge gemacht wurden, steht es der Firma frei wann und in welchem Umfang deine Bezüge erhöht werden. Somit würde dir die tarifliche Erhöhung und die Sonderzahlung nicht zustehen.

2006-11-07 18:50:27 · answer #3 · answered by hoppsie165 4 · 0 0

Wenn Kollegen diese Erhöhung erhalten haben sollte dir das zu denken geben......
Aber wenn diese Firma nicht Tarif gebunden ist wird nur das bindent sein was im Arbeitsvertrag aufgeführt ist. Wenn es dann ganz übel läuft sind sogar Urlaubs und Weihnachtsgeld als Sonderleistungen aufgeführt. Die sind eh freiwillig und der "Boss" kann das nach seinem Ermessen entscheiden.

2006-11-07 18:15:27 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Das kommt auf das Unternehmen an, ob es sich für die Bezahlung an den Tarifvertrag gebunden hat oder nicht. Und dann auch noch, ob Du Gewerkschaftsmitglied bist.

Normalerweise werden Tarifverhandlungs-Ergebnisse für allgemeingültig erklärt (d.h., daß auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder die Tariferhöhung bekommen), weiß aber nicht, ob dies bei diesen Verhandlungen auch so war.

Und das mit der Probezeit kann ich mir durchaus vorstellen, weiß es aber nicht definitiv.

2006-11-07 18:06:48 · answer #5 · answered by kalinka1968 4 · 0 0

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