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4 antworten

Die Antwort von profiler ist nahezu richtig: Es wird beantragt, dass im Rahmen der Ehescheidung keine Rentenanwartschaften übertragen werden. Nur muß der Familienrichter über diesen Antrag entscheiden, es gibt Fälle, in denen er dem Antrag nicht stattgeben wird. Üblicherweise wird der Antrag gestellt, um ein Scheidungsverfahren zu beschleunigen.

2006-11-07 02:49:54 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 0

Das bedeutet, dass im Scheidungsverfahren keinem der Beteiligten Rentenanwartschaften - die der andere während der Zeit der Ehe erworben hat - übertragen werden und jeder seine Rente für sich behalten kann.

2006-11-07 10:41:27 · answer #2 · answered by profiler 6 · 1 0

Heißt: Gibt nix!

2006-11-07 10:37:57 · answer #3 · answered by teutobold 5 · 0 0

... soll heißen - er fällt weg

2006-11-07 10:37:44 · answer #4 · answered by dschinghi 4 · 0 0

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