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13 antworten

Arbeitslosigkeit ist KEINE Anspruchsvoraussetzung für Arbeitslosengeld II (Hartz IV).

Es ist eine Leistung zur Grundsicherung, die gewährt wird, solange das Einkommen die Bedarfssätze nicht übersteigt. Dabei ist es unwichtig, ob man 10 oder 40 Stunden in der Woche arbeitet, erheblich ist nur, ob nach der Anrechnung des Einkommens noch ein Auszahlungsbetrag übrig bleibt.

Schlimm ist, dass hier in Yahoo-Clever soviele falsche Beträge genannt werden, weil die Begrifflichkeiten total durcheinander gewürfelt werden und Sachen in einen Topf geworfen werden, die eigentlich nichts mit einander zu tun haben.....

Sichelich vergebliche Liebesmühe, aber ich versuche es noch mal:

Arbeitslosengeld I:
Grundvoraussetzung für den Bezug von Alg I ist, dass man arbeitslos ist. Arbeitslos ist man aber auch noch, wenn man eine Tätigkeit von UNTER 15 Wochenstunden ausübt. Arbeitet man UNTER 15 Stunden, wird das Einkommen als Nebeneinkommen angerechnet. Dabei sind immer 165,00 EUR monatlich frei, der übersteigende Betrag wird angerechnet.

Die berühmten, immer wieder genannten 400 EUR sind die Grenze, wie ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer versicherungstechnisch anmeldet. Bis 400 EUR wir man als geringfügig beschäftigt geführt, hat den Vorteil, dass weniger Sozialversicherungsbeiträge anfallen, der Arbeitgeber entrichtet eine Pauschale. Wird mehr als 400 EUR brutto verdient, geht nur eine Anmeldung als sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Die Tatsache, ob jemand von seinem Arbeitgeber geringfügig oder sozialversicherungspflichtig angemeldet ist, sagt im Alg I noch gar nichts darüber aus, ob ich weiterhin arbeitslos bin und mein Einkommen als Nebeneinkommen anzurechnen ist oder nicht. Denn wenn jemand bei einem Verdienst vom 380 EUR monatlich logischer Weise als geringfügig angemeldet ist, für diese 380 EUR aber 16 Stunden in der Woche arbeitet, ist er nicht mehr arbeitslos. Genauso kann einer 500 EUR im Monat verdienen, also sozialversicherungspflichtig angemeldet sein und trotzdem weiter arbeitslos sein, weil er das Einkommen in nur 12 Stunden die Woche erzielt.

Beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist Anspruchsvoraussetzung nur die Hilfebedürftigkeit. Jede Anzahl von Stunden, jede Einkommenshöhe ist erlaubt, es muss dann nur geprüft werden, ob sich noch ein Auszahlungsbetrag ergibt. Und wie einige hier ganz richtig sagten, 100 EUR sind auf alle Fälle immer frei, der Rest wird nach bestimmten Staffelungen angerechnet.

2006-11-08 11:50:52 · answer #1 · answered by Toffee 2 · 0 0

Guggst Du da !
http://www.hartz-iv-antrag.de/

2006-11-06 22:41:31 · answer #2 · answered by Anonymous · 2 0

wenn du auf 400 Euro basis arbeiten gehen willst , wird dir nicht genau 400 angerechnet ! den du wirst nicht genau 400 euro verdienen. deshalb musst du auch jeden monat deine lohnabrechnung bei deinem sachbearbeiter einreichen. ich gehe auch auf 400 euro basis arbeiten, und in meinen bescheid gehen die von einem verdienst von ungefähr 250 euro aus davon wird 120 euro abgezogen . aber lass dir das von deinem sachbearbeiter erklären bevor du das machst. Und du darfst auch eine stelle annehmen mit einem verdienst von 165 euro und da wird dir nichts abgezogen. du gilst noch als arbeitslos weil du mit einem verdienst bis 400 euro dein leben nicht finanzieren kannst.

2006-11-06 22:50:04 · answer #3 · answered by sabrina h 2 · 1 0

Weil es nur ein Minijob ist und sie nicht ihren Lebensunterhalt mit diesem bestreiten koennen.
Die Wohnung und Nebenkosten werden ja immerhin noch vom Amt bezahlt, sowie Geld zum "Leben".

2006-11-06 22:27:47 · answer #4 · answered by porsche_jaeger 3 · 1 0

Nein, ich glaub nur 100,00 €, die sie behalten dürfen. Der Rest wird angerechnet oder abgezogen.

2006-11-06 22:25:54 · answer #5 · answered by Poison Ivy 6 · 1 0

Wieso dürfen? Du sollst so viel es geht verdienen.

Die 1. 100 € werden als Freibetrag nicht angerechnet. Was darüber verdient wird, wird mit 20 % angerechnet. Bei mehr als 400 € können Fahrtkosten etc. angerechnet werden.

Übrigens, wenn du nicht gerade schwarz arbeitest, wird die ARGE über einen Datenabgleich von deiner Arbeitsstelle erfahren.

2006-11-08 00:45:56 · answer #6 · answered by gummibaer37 2 · 0 0

Alle Geringverdiener, die zusätzliche Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts beziehen (egal in welcher Höhe), werden nicht als "arbeitslos" sondern als "arbeitsuchend" geführt.

2006-11-07 01:04:52 · answer #7 · answered by Webster 6 · 0 0

Sie dürfen auch mehr verdienen. Behalten dürfen sie 100€ Freibetrag, inc. Fahrtkosten etc. und bis 400€ 20%, also höchstens 60€ vom Restverdienst. Darüber 10% des Nettoeinkommens. Der Rest wird abgezogen. ALG 2 beziehen ja nicht nur Arbeitslose, sondern auch Geringverdiener. Ab wann man nicht mehr in der AL-Statistik auftaucht weiß ich nicht, würd mich selbst interessieren.

2006-11-06 22:31:33 · answer #8 · answered by Anonymous · 2 2

Nein, dürfen sie nicht. Soviel ich weiß, nicht über 130 Euro. Alles andere wird angerechnet.

Anne

2006-11-06 22:36:50 · answer #9 · answered by Anne 7 · 0 1

Hallo
Ich bin der Meinung das man knapp die hälfte von den 400 behalten darf der Rest wird abgezogen.
Ich finde das gut wenn man was hat wo man ein bischen dazu verdienen kann.
Ich bin selber hatz 4 Emfänger und weis wie schwer es ist den Monat zu überstehen mit dem was man zu verfügung hat.
Damit kann man keine großen Sprünge machen, wenn man Hund hat und Raucht reicht es meist nicht da wär ich froh ich hätte so einen Job. Bis dann Reiner

2006-11-06 22:35:04 · answer #10 · answered by reiner w 2 · 0 1

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