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Angenommen, ich erfinde ein bestimmtes Layout für eine bestimmte Sache und melde daraufhin ein Geschmacksmuster an. Welche Rechte habe ich dann? Ist dieses Geschmacksmuster übertragbar? Was passiert, wenn mich jemand kopiert? Wie lange hält ein Geschmacksmuster?

2006-11-06 21:19:55 · 2 antworten · gefragt von Etobicoke 2 in Wirtschaft & Finanzen Sonstiges - Wirtschaft & Finanzen

2 antworten

Mit einem Geschmacksmuster besitzt Du die Rechte an dem Aussehen, der Gestaltung eines Gegenstandes. Wenn jemand nur geringfügige Änderungen anbringt, dann verletzt der Dein Geschmacksmuster nicht mehr. Selbstverständlich kannst Du Geschmacksmuster übertragen.
Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet eine kostenlose Erfinderberatung an, wo Du von Patentanwälten Rat zu Deiner konkreten Frage bekommst. Die sagen Dir dann alles ganz genau. Auch auf großen Messen finden sich oft Patentanwälte zu einer kostenlosen Erstberatung. Ohne Patentanwalt wirst Du niemals einen wirklich durchsetzbaren Schutz erlangen, weil deine Gegner alle Tricks und Lücken ausnutzen werden.

2006-11-06 21:38:34 · answer #1 · answered by Badenixe 7 · 1 1

Hier kannst Du Dich informieren:
http://www.dpma.de/infos/schutzrechte/verfahren07.html

2006-11-06 21:22:24 · answer #2 · answered by lacy48_12 7 · 0 0

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