Deine Eltern können von Deutschland aus Rechtsanwälte
einschalten,ist der einfachste weg.
2006-11-05 01:37:05
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answer #1
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answered by Anonymous
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Danke für das in meinen Augen positive Beispiel deutscher Politik, hoffendlich lesen das noch viel mehr Leute die solchen Scheiß verticken.
Und stell dir vor, ein Deutscher hätte das gleiche in der Türkei gemacht, ich denke, du bist noch ganz gut dabei weggekommen!
2006-11-05 09:55:36
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answer #2
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answered by Juergen B 5
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vorab -- diese meinung ist nicht so weil es ein ausländer ist !!!!!!
hast du dir vorher auch mal gedanken über deine drogendelikte gemacht - über die opfer ???????????????????? wer über 2 jahre freiheitsstrafe bekommt hat nicht einfach nur mal eine gepafft !!!!!!!!!!!!!!! was verlangst du jetzt eigentlich ??!!! MITLEID ???????? hattest du mitleid mit den opfern ????? sei froh das du überhaupt wieder hier leben darfst - nach meiner meinung solltest du nach türkischem strafrecht verurteilt werden- und du weißt was das bedeutet. ich habe auf einer drogenstation gearbeitet und weiß was aus den opfern wird -oftmals lebende leichen. am liebsten würde ich jetzt noch einiges andere schreiben doch ich weiß das ich dann die beherschung verliere - für mich hast du kein mitleid verdient !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
2006-11-05 09:47:11
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answer #3
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answered by Sterblicher 3
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Wir alle wissen, wie großzügig die deutschen Gerichte mit der Verhängung von Bewährungsstrafen sind. Wenn dann einer zu 2 Jahren u. 4 Monaten hinter Gitter muß, dann nicht, weil er mal einer Oma die Handtasche gemaust hat, sondern dann war er schon richtig und dicke kriminell. Daß er dann als Ausländer auch abgeschoben wird, ist völlig ok. Stell Dir mal vor, die hätten Dich hier abgeschoben und hättest die Zeit in einem türkischen Knast absitzen dürfen...Da hättest Du aber Unterschiede kennenlernen können.
Ich finde es prima, daß die Botschaft in Ankara für solche Leute kein Visum erteilt. Hoffentlich bleibt das auch so, denn solche Typen brauchen wir nicht.
2006-11-05 10:05:29
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answer #4
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answered by Anonymous
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Das "Drogendelikt" hat dir ja einiges eingebracht. Mir kommt es so vor, als würdest du das verharmlosen. Man bekommt doch wegen einer Kleinigkeit keine zwei Jahre aufgebrummt und wird abgeschoben.
Drogen sind keine Kleinigkeit und anscheinend ist jemand der Meinung, daß wir diesbezüglich schon genug Probleme im Land haben und nicht noch weiter reinlassen sollten.
2006-11-05 09:43:27
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answer #5
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answered by Nilla 5
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Rasse ist ja auch das falsche wort.du bist nunmal türkischer staatsangehöriger, somit unterliegst du nunmal den bestimmungen des aufenthaltsgesetzes bzw. dem assoziationsabkommen zwischen deutschl. und der türkei.da du schreibst das du nach entscheidung des rp stuttgart wieder einreisen darfst, gehe ich davon aus das du ne 2jährige einreisesperre hattest..da bist du aber sehr gut bei weggekommen!es ist richtig das dir die deutsche botschaft keine gründe angeben muss aber du hast wie jeder andere auch das recht rechtsmittel einzulegen(widerspruch).was ich mich nur frage was in deinem fall ein grund für ein einreisevisum sein sollte.für familienzusammenführung bist du ja schon zu alt.Und ehrlich gesagt rechtfertigt dein ausweisungsgrund allemal keine erneute einreise nach deutschland.sorry ist aber so..wie jemand hier schon geschrieben hatte..so eine straftat hättest dir mal in der türkei erlauben sollen.Bei deinem strafmaß hast nich nur nen joint verkauft.und da finde ich es sehr gut das gerade im bereich betäubungsmittelkriminalität das gesetz verschärft worden ist.auch wenn du hier aufgewachsen bist und alles (ach da fällt mir ein warum bist du nicht eingebürgert worden-da waren wohl schon einige eintragungen im führungszeugnis oder?)am besten du lässt dich mal von einem rechtsanwalt beraten, dass recht hast du ja.
2006-11-06 11:26:16
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answer #6
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answered by andschezed 2
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Selber Schuld
2006-11-05 09:38:42
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answer #7
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answered by vampir 7
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Also.. dein Pech ist, das in den letzten Monaten die Visabestimmungen für NIcht-EU-Leute verschärft wurden. Dafür gab es mehrere Gründe. Nun besteht keine Verpflichtung, dich einreisen zu lassen, ausser über Familienzusammenführung oder ein Studentenvisum. Da bei dir eine kriminelle Vorgeschichte existiert, könnte das noch eine Weile dauern. Jetzt meine Frage: wenn du in D bist, wovon wirst du leben? Ist dort ein Arbeitsplatz real vorhanden? DAS wäre ein Grund, energisch dran zu bleiben und dann würde auch der Umstand, das Teile deiner Familie deutsche Staatsbürger sind und du zu ihnen möchtest, wieder relevant.
Ansonsten würde ich raten, gegen die Ablehnung innerhalb der Widerspruchsfrist besagten Widerspruch schriftlich einzureichen, eventuell Schriftsatz von einem Anwalt anfertigen lassen. Daraufhin müssen dir die tatsächlichen Gründe die zur Ablehnung deines Antrages geführt haben, genannt werden.
Je nachdem was dann genannt wird, musst du dir deine nächsten Schritte und deine Vorgehensweise überlegen.
Vorerst sind das alle Infos, die momentan Sinn machen.
2006-11-05 13:15:54
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answer #8
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answered by Anonymous
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also auch keine hilfe vom konsulat. denke mal die anwaltsidee ist die beste, es geht ja auch darum dass du rehabilitiert wirst, immerhin hasst du ja deine strafe verbuesst.
2006-11-05 10:54:47
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answer #9
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answered by Gabi 6
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