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8 antworten

Gutscheine sind aufgrund höchstrichterlicher Urteile unbefristet gültig, da ein Anrecht auf eine Ware oder Dienstleistung aufgrund einer erfolgten Bezahlung besteht. Die zeitliche Einschränkung ist also nichtig!
Eine Geldauszahlung muss jedoch nie erfolgen!

2006-11-01 20:29:35 · answer #1 · answered by Michael K. 7 · 1 0

... ich glaube, das geht unter gewissen Umständen - aber meistens ist man auf GOODWILL des jeweiligen Ladens angewiesen. Vielleicht kann man ja mit den Leuten reden, sagen, man kauft etwas Größeres und zahlt zu - ev. lassen sie sich drauf ein. Feundlichkeit hilft da auch sehr viel....

2006-11-02 05:22:58 · answer #2 · answered by dschinghi 4 · 0 0

hallo,

NEIN der gutschein muss definitiv nicht ausgezahlt werden.

das thema "befristung von gutscheinen" ist eine recht leidige sache... befristungen sind durchaus rechtens, jedoch muss auf eine angemessene frist geachtet werden. das LG münchen befand z.b. eine 10-monatige befristung für zu kurz. in der praxis ist es ja auch so, dass seriöse geschäfte und anbieter ihre gutscheine gar nicht mehr mit einem gültigkeitszeitraum bedrucken, also keine befristung mehr anbringen. aber auch damit ist der gutschein nicht unbefristet gültig! es gilt eine gesetzliche verjährungsfrist von 3 jahren ab ausstellungsdatum (dieses muss dafür natürilch auf dem gutschein draufstehen!). danach ist er ungültig, verfallen, tot, nichts mehr wert, ...

wenn du jetzt also einen abgelaufenen gutschein hast und dieser war weniger als z.b. 12 monate lang gültig (und der betrag der drauf steht ist es wert), dann würde ich erstmal höflich in dem geschäft nachfragen, wie ihr euch einigen könnt, da die frist ganz offensichtlich zu knapp bemessen war. geht da nichts - und ist es der betrag wirklich wert - dann würd ich mal mit einem anwalt meines vertrauens sprechen (dafür muss der gutschein aber schon in die hunderte gehen...).

viel spass und erfolg,
worldsucks

2006-11-02 04:47:13 · answer #3 · answered by worldsucks 4 · 0 0

nein der verfällt dann ganz einfach,gib ihn aus sonst freut sich jemand anderes,nicht du.oder schick ihn mir :-)))

2006-11-02 04:28:00 · answer #4 · answered by Ronny B. 4 · 0 0

Nein, muss er nicht.
Daher ist der Gutschein ja auch befristet. Nach Ablauf dieses Datums ist sowohl der Gutschein, als auch das bezahlte Geld futsch.
Daher gibt es ja diese Befristung.

Du könntest aber versuchen dort einmal vorzusprechen. Ich weiß ja nicht, um was es sich für einen Gutschein handelt. Wenn es sich um den Gutschein einer namhafter Hotel- oder Einkaufskette handelt, kannst Du ihn vielleicht kulanzhalber doch noch - bzw. vielleicht auch teilweise - einlösen.

Einfach einmal dreist nachfragen und wenn nötig den Abteilungsleiter, Manager etc. verlangen.

Ich hatte auch einmal einen abgelaufenen Hotelgutschein. Ich habe kulanzhalber dann bei Aufenthalt nur den halben Preis bezahlen müssen.
Das war zwar nicht die volle Gutscheinsumme, aber besser wie nix oder?

2006-11-02 04:27:21 · answer #5 · answered by Casey 2 · 0 0

ich glaube, der wird nach Ablauf einfach nur verlängert. Das Geld bekommst du aber nicht ausgezahlt.leider

2006-11-02 04:20:03 · answer #6 · answered by maia 4 · 0 0

Soweit ich weiß, sind diese Befristungen nicht rechtens. Habe mal gehört, daß Gutscheine i.d.R. 30 Jahre gültig sind.

2006-11-02 04:16:04 · answer #7 · answered by kati0382 4 · 0 0

Nein, abgelaufen ist abgelaufen. Ist zwar blöd, weil das Geld futsch ist, aber deshalb machen ja manche diese Befristung!

2006-11-02 04:10:27 · answer #8 · answered by Septera 4 · 0 0

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