2006-11-01
09:40:48
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6 antworten
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gefragt von
vanni14
1
in
Wirtschaft & Finanzen
➔ Persönliche Finanzen
Die Pfändungsuntergrenze liegt bei ca. 1500 Euro netto, dass ist richtig. Ich meine mit meiner Frage: Verdiene ich mehr als 3020 Euro netto wird der darüber hinaus gehende Betrag voll gepfändet. Gibt es da Ausnahmen?
2006-11-01
09:48:49 ·
update #1
Die Pfändungsuntergrenze liegt bei ca. 1500 Euro netto, dass ist richtig. Ich meine mit meiner Frage: Verdiene ich mehr als 3020 Euro netto wird der darüber hinaus gehende Betrag voll gepfändet. Gibt es da Ausnahmen?Ich könnte mehr verdienen, habe dann aber auch höhrere Belastung, doppelten Haushalt. Komme am Ende schlechter bei weg als jetzt, weil mir oberhalb 3020 alles genommen wird.
2006-11-01
09:52:13 ·
update #2
ich schätze ich habe mich schlecht ausgedrückt. Beipiel: netto jetzt 3000 €, Pfändung 1000 €. Neues Nettogehalt 3500 €, Pfändung dann 1500 €, aber höhere Belastung durch doppelte Haushaltsführung und Fahrtkosten von 1000 €. Unterm Strich bleibt also weniger, weil alles über 3000 weggepfändet wird. Wo ist also die Motivation für den besser dotierten Job? Das Geld für die Mehrbelastung ist gar nicht verdienbar.
2006-11-01
10:52:27 ·
update #3