Der Platzverweis (auch: Platzverweisung) im deutschen Recht stellt eine polizeirechtliche Maßnahme dar, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und öffentliche Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Durch diesen Verwaltungsakt wird der betroffenen Person geboten, einen Standort unverzüglich zu verlassen. Bei Zuwiderhandlung kann die Person auch ins Polizeigewahrsam genommen werden. Ein Platzverweis ist grundsätzlich auf maximal 24 Stunden begrenzt, die Rechtslage scheint jedoch nicht eindeutig zu sein.
Die Maßnahme des Platzverweises greift in das Grundrecht "Allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 S. 1" GG ein, während das Aufenthaltsverbot die Freizügigkeit innerhalb des Bundesgebiets (Art. 11 GG) einschränkt.
Das heisst auf gut Deutsch.
Ist keine weitere Gefahr in Sicht ist diesem Platzverweis laut Grundgesetz(GG) bedroht ist die nichtens.
Also Ignorieren.
Ansonsten kannst teuer für die KOMUNNEN werden.
Am allerbesten ist es wenn man Arbeitslos oder ähnliches ist und dann die Stadt auf Freiheitsverletzung verklagen tut.
Staat gegen Staat kann in der Regel nicht Klagen.
Kann eine Mege Geld herausspringen.
Es gibt keinen Anwalt der mit der Akte Armungszeugnis nicht klagen wird.Bezahlt alles die Stadt.
2006-11-03 19:48:52
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answer #1
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answered by Maiki 1
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Wenn sich die Ruhestörer abgehauen sind, ist die Polizei zu euch gekommen. Missverständnis. Vielleicht hat das keine Folgen für weuch gehabt.
2006-11-02 18:04:04
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answer #2
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answered by Leony 7
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Ja, sie dürfen. Es können ja auch Beschwerden oder Verdachte vorliegen .
Hier bei uns traf sich auch immer in der Nähe eine kleine Gruppe am Wald und wie man ihnen jetzt feststellte wurde da lustig mit Drogen gehandelt.
Vielelicht solltest Du nachfragen was der Grund ist. Aus reiner Willkür macht die sicherlich Keiner.
LG Cindy
2006-11-01 23:21:50
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answer #3
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answered by Anais 6
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Kurz und bündig -Ja-Meinst du denn die Polizei macht dies um ein paar jugendliche zu ärgern?Die haben besseres zu tun als ein paar Heranwachsende zu verjagen.Das sie dies dennoch machen müssen,weil sich ZB Anwohner beschweren hält sie von ihrer Arbeit ab.Aber jetzt ist ja Winter und somit erstmal Pause und nächstes Frühjahr bist du vielleicht erwachsen genug um einzusehen das das falsch ist was ihr macht.
2006-11-01 09:09:59
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answer #4
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answered by ? 7
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Ja dürfen sie!
Das ist eine reine Vorbeugende Maßnahme.
Und wie du ja sicher weißt ist das Recht auf der Seite der Polizei.
Also versucht euch lieber nicht mit ihnen anzulegen
2006-11-01 05:53:44
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answer #5
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answered by OnkelRufus 1
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Ja sie dürfen und sie müssen sogar, zur sog. Gefahrenabwehr, dabei muss die Gefahr auch nicht von dir ausgehen, es reicht, das du in Gefahr geraten kannst.
Ein Platzverweis ist ein Eingriff in die persönlichen Freiheiten des Individuums und darf nur bei vorliegen bestimmter Voraussetzungen erfolgen.
In jedem Fall hast du das Recht, dir die Gründe des Verweises nennen zulassen. Auch muss dich die Polizeibehörde darüber belehren dass du das Recht zur Einlegung von Rechtsmittel gegen diese Entscheidung hast und sie müssen dir die Rechtsmittel benennen. Tun sie das nicht ist die Entscheidung der Polizei rechtswidrig und hält keiner späteren Überprüfung stand.
In jeden Fall jedoch bleibt der Platzverweis bis zur Aufhebung gültig.
Sollten die Gründe die zum Platzverweis geführt haben aus deiner Sicht nicht zutreffend oder stichhaltig sein, Widerspreche ihnen in jedem Fall schriftlich. Schlimmstenfalls musst du ein Gericht zur Überprüfung heranziehen.
2006-11-01 10:44:35
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answer #6
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answered by alina 1
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ja, der platzverweis ist eine völlig legitime maßnahme zur gefahrenabwehr. vielleicht solltet ihr euch zum treffen mal einen anderen platz suchen.
2006-11-01 10:32:09
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answer #7
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answered by Anonymous
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ja,dürfen sie.zur vorbeugenden massnahme ist das rechtens.wenn dir die polizei einen platzverweis in "abwesenheit" erteilt hat,musst du schon aufgefallen und bekannt sein.
2006-11-01 08:09:48
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answer #8
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answered by frankhendrich 1
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ja sicher dürfen die das ist ja schliesslich staatsgewalt und wenn die was sagen ist es gesetz. Aber sag warum treibste dich denn mit dein kumpels im park rum seit ihr penner oder was?
2006-11-01 07:50:09
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answer #9
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answered by Nennt Mich Gott 3
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Ja, die Polizei darf das. Zu Vorbeugung der erneuten
Begehung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (=Ruhestörung)
Und zum Schutz der priv. Rechte der Anwohner.
Wenn es der Sache angemessen ist, kann man den Platzverweis mit Zwangmitteln
(Gewalt) durchsetzen oder die Leute in Gewahrsam nehmen (einsperren) ....
Aber nur wenn die Betroffen absolut unwillig sind und sich auf Dauer massiv
ganz weigern zu gehen oder noch dazu besoffen sind.
Anni
2006-11-01 06:14:24
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answer #10
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answered by Frager 6
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