Gesellschaft mit beschraenkter Haftung und Compagnon Kommanditgesellschaft.
das heisst das die gmbh gesellschafter im rahmen ihres einlagebetrages haftbar zu machen sind( keine haftung im privatvermögen), das es stille teilhaber gibt, die keine entscheidungsbefugniss haben aber am gewinn anteilsmaessig ihrer einlage in die firma beteiligt werden.
im endeffekt eine absicherung im falle einer pleite, und um das grundkapital der firma zu erhoehen.
pleite uebriggens nicht mit bankrott zu verwechseln, da ein bankrott boeswillig und wissentlich herbeigefuehrt wurde
2006-10-31 08:18:04
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answer #1
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answered by loneley27 3
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Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft und somit eine Personengesellschaft. Anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft (KG) ist der Komplementär (persönlich haftende Gesellschafter) keine natürliche Person, sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ziel dieser gesellschaftsrechtlichen Konstruktion ist es, Haftungsrisiken für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen auszuschließen oder zu begrenzen.
Da keine natürliche Person für Verbindlichkeiten der KG haftet, ist dies in der Firma durch die Bezeichnung: GmbH & Co. KG zu kennzeichnen.
Vereinzelt ist bei älteren Unternehmen auch eine Firma nach dem Muster KG (Unternehmensname) GmbH & Co. anzutreffen.
2006-11-01 02:36:49
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answer #2
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answered by Rene M 2
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Eine Kommanditgesellschaft, bei der der Vollhafter eine GmbH ist...was eine GmbH und eine KG ist weißt du...?
Hängt damit zusammen, Kreditwürdigkeit und Haftungsbeschränkung zusammenzubringen...
2006-10-31 16:13:24
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answer #3
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answered by rhk1970 3
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Wer für sein Unternehmen diese Gesellschaftsform in Erwägung zieht, sollte neben den oben genannten Vor- und Nachteilen auch bedenken, dass hier eigentlich zwei Unternehmenn gegründet werden. Beide verursachen (mehr oder weniger) Aufwand bei Registergericht, Finanzamt etc.
2006-11-01 15:00:32
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answer #4
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answered by studentenkindchen 4
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Arnie 74 hat bereits die Top-Antwort abgegeben. Mehr gibt es dazu fast nicht mehr zu sagen.
2006-11-01 02:28:56
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answer #5
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answered by kalinka1968 4
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Eine GmbH & Co. KG ist eine Mischform aus 2 Gesellschaftsformen:
Bei einer KG gibt es mindestens einen Vollhafter, der sowohl mit seiner Gesellschaftseinlage, als auch mit seinem Privatvermögen haftet. Dieser führt im Allgemeinen auch die Geschäfte. Zudem muss mindestens ein Teilhafter vorhanden sein. Dieser haftet nur mit seiner Geschäftseinlage. In der Regel ist dieser nicht an der Geschäftsführung beteiligt. Ihm steht aber ein Anteil am Gewinn zu.
Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Gesellschaft, die von mindestens einer Person mit einem Mindeststammkapital von 25.000 EUR gegründet werden muss. Der Gesellschafter ist aber vollkommen von der Haftung ausgenommen, wenn die Einlage erbracht ist. Die GmbH ist auch als juristische Person vollkommen unabhängig vom Gesellschafter, d.h. sie ist ein eigenständiges Rechts- und Steuersubjekt.
Die GmbH & Co. KG ergibt sich dann, wenn bei der KG der Vollhafter die GmbH wird. Somit haftet der Vollhafter nur mit seiner Stammeinlage von (mind. 25.000 EUR).
Eine GmbH & Co. KG kann auch von einer einzelnen Person gegründet werden. Dies geschieht in der Weise, dass der Gesellschafter die GmbH gründet. Diese gründet dann (als eigenständige Rechtsperson) zusammen mit dem Gesellschafter (als Privatperson) die KG, wobei nur der Gesellschafter als Teilhafter eine Einlage (Geld oder Sachleistungen) leistet. Der Vorteil dieser Konstruktion ist, dass der Vollhafter (die GmbH) beschränkt haftet, aber der Gewinn oder der Verlust der KG dem Teilhafter zugerechnet wird, ohne dass dieser (besonders im Verlustfall) weitere Einlagen leisten muss.
Mit der Kreditwürdigkeit hat das nur bedingt was zu tun. Denn wenn eine GmbH & Co. KG neben dem (Mindest-)Stammkapital der GmbH von 25.000 EUR vom Teilhafter der KG nicht mit ausreichend Mittel ausgestattet wurde, ist sowohl der finanzielle Spielraum für Investitionen als auch die Kreditwürdigkeit der gesamten Gesellschaft nicht gewährleistet.
P.S. Lannus hat nur bedingt recht. Denn es besteht für den Komplementär (Vollhafter) keine Einlagepflicht. Und wenn man wirklich das Ganze über familiäre Strohfiguren macht, dann ist die Ausstattung mit Kapital nicht gewährleistet.
2006-10-31 16:40:50
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answer #6
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answered by Anonymous
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Company
Kommandit Gesellschaft
2006-10-31 16:12:14
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answer #7
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answered by mumi 2
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Arnie hat es sehr gut beschrieben, aber der eigentliche Grund warum man eine GmbH & Co.KG gründet ist ganz einfach.
Es hat steuerliche Vorteile und man steht mit der Haftung nur mit dem Kapital von 25.000 Euro an der Front. Die Kreditwürdigkeit ist durch eine KG und Co erheblich verbessert, weil in den ersten 5 Geschäftsjahren die GmbH mit vollem Einlagerisiko haftet auch das des Kommanditisten und des Komplementärs.
Man kann also Geschäftsführer sein und Gehalt beziehen, ebenfalls kann man als Kommanditist das Kapital besser deligieren und als Komplementär kann man auch noch gut Gewinne abzupfen. Besser geht das über familiäre Strohfiguren wegen der Einkommenssteuer.
2006-10-31 16:51:18
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answer #8
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answered by Lannus 7
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