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ich bastle gerne. Aus Kinozeitschriften schneide ich bilder von Stars aus und klebe sie als Collage zusammen. Ein solches Collage habe ich bei Ebay verkauft für 5 Euro. War das legal?

2006-10-31 05:38:42 · 16 antworten · gefragt von Ruki 2 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

16 antworten

ich denke: ja klaro, du dürftest ja auch die zeitschriften einfach so verkaufen :) du machst ja sogar noch was neues draus :)

2006-10-31 05:41:57 · answer #1 · answered by menschliches.wesen88 6 · 0 2

Ich denke schon.

2006-11-01 08:25:38 · answer #2 · answered by Cassandra 2 · 0 0

ja das ist legal: weil du kein vorhandenes bild verkauft hast, sondern aus vielen kleinen teilen ein neues was es so noch nicht gibt! damit verstößt du wenigstens net gegen das urheber recht!
ob du jetzt ohne gewerbe dein einkommen damit sichern darfst ist aber ne andere geschichte!! ;o)

2006-10-31 14:09:09 · answer #3 · answered by kennyx_79 3 · 0 0

Warum denn nicht, mache dir doch darüber keine Sorgen.
Ein Tipp, kannst auch einen Bilderrahmen nehmen, sieht dann bestimmt besser aus und wird wohl mehr Geld erzielen.

2006-10-31 14:08:25 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Rein theoretisch hast Du damit die Urheberrechte der Fotografen verletzt ... - solange Du die Collage nur zur eigenen Erbauung gemacht hast, ist das legal, da Du die Collage jedoch verkauft hast, handelt es sich um eine kommerzielle Nutzung. Du müsstest also streng genommen entweder von den Fotografen oder den Zeitschriften, welche die Rechte an den Fotografien erworben haben eine Erlaubnis zur Verwendung der Bilder einholen. In der Praxis, ist es aber äusserst unwahrscheinlich, dass in einem solchen Bagatellfall irgendjemand irgendwelche Rechte geltend macht ... - ausser Deine Collage ziert plötzlich eine viel besuchte Internetseite oder wird für irgendein Massenprodukt verwendet. So oder so liegt es an den Besitzern der Urheberrechte, eine Klage einzureichen und wo kein Kläger ist, ist bekanntlich auch kein Richter. Ob dabei ein Kläger tatsächlich eine Entschädigung geltend machen könnte, ist ausserdem fraglich und hängt natürlich auch vom Land ab, wo Du wohnst. Sofern die verwendeten Fotos "Public Domain" sind, also die Urheber entweder ausdrücklich auf die Rechte verzichtet haben oder die Fotos schon vor über 75 Jahren geschossen wurden, ist deren Verwendung übrigens frei und völlig legal.

2006-10-31 13:58:37 · answer #5 · answered by RoraRo 1 · 1 1

ich sage ja. hätte es auch getan. nur ist es sehr wage, denn du stellst dort etwas ins web was du selbst entworfen hast. wen es dir jmd abkauft ist das seine sache !

2006-10-31 13:56:02 · answer #6 · answered by *wissensdurstig* 2 · 0 0

warum nicht, du hast die zeitschriften doch gekauft (oder?)

2006-10-31 13:42:05 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

.klar: kunstfreiheit.

2006-10-31 13:41:59 · answer #8 · answered by Anonymous · 1 1

Ich schließe mich da meinem Vorredner an, die Kunstfreiheit steht höher. Damit kannst du ruhig auch Geld verdienen, es wäre dann die Anerkennung deiner Fähigkeiten. Zudem handelt es sich bei den Stars aus den Zeitschriften um Personen des öffentlichen Lebens und die sind, soplange du sie nicht sträflich verunglimpfst, vogelfrei.

2006-10-31 13:51:58 · answer #9 · answered by Paiwan 6 · 0 1

Es ist legal, da du die Bilder nicht 1:1 kopierst bzw. verwendest und du gibst die verwendeten Bilder ja sicherlich auch nicht als dein eigenes Werk aus, sondern nur die Collage die am Ende entsteht.

2006-10-31 13:51:11 · answer #10 · answered by Fabian 3 · 0 1

Nicht legal.
Ein kleines Mädchen hat mal einen Truck mit Bildern einer Sängerin beklebt und bei Ebay verhökert. Sie wurde verklagt oder bekam eine Verfügung wegen Unterlassung..

2006-10-31 13:51:02 · answer #11 · answered by Auge 4 · 0 1

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