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A. Unschuldig B. Schuldig C.Freundschaft schliessen
Ich hoffe Yahoo! Clever Team hilft beim Stimmen Sammlung.

2006-10-31 01:25:23 · 19 antworten · gefragt von Julian54 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

19 antworten

wie bitte?
ich habe deine frage nicht verstanden.
bin ich zu alt oder zu blond?

2006-10-31 01:28:08 · answer #1 · answered by Alter Ego 7 · 2 3

wenn ich doch diese frage verstehen würde.............." Herr .gib mir den verstand dazu " anscheinend bin ich zu blond

2006-10-31 01:38:07 · answer #2 · answered by schuerzengina 5 · 3 0

gibt es ein Übersetzungsprogramm für diese Frage?

2006-10-31 02:01:28 · answer #3 · answered by Monimaus 4 · 2 0

Man soll es nicht glauben, daß Deutsch auch für Deutsche so schwer sein kann, daß sie sich noch nicht mal in ihrer eigenen Muttersprache ausdrücken können.....
Armes Deutschland...

2006-10-31 01:48:35 · answer #4 · answered by Anonymous · 2 0

Also, ich seh grad die vielen daumen nach unten bei jedem und muss sagen, ich habs auch nicht verstanden!
Wie wärs, wenn du mal mehr details schicken würdest?
Fragen gibts, die gibts gar nicht:-)

2006-10-31 01:39:02 · answer #5 · answered by wicky210670 6 · 2 0

Sorry da bin ich zu blöd dazu.. was um Himmels Willen ist ein "grosser Verkehr"??

Kann man Fragen bitte etwas allgemein verständlicher stellen??

2006-10-31 01:37:35 · answer #6 · answered by Yezariael 3 · 2 0

Würde gerne mit abstimmen.

Wenn ich nur die Frage verstanden hätte.

2006-10-31 01:44:41 · answer #7 · answered by atzemaus 2 · 1 0

Großer Verkehr ist hier sicherlich ein toller Cunnilingus oder? Dann biste immer schuldig, wenn es zum Orgasmus kommt. Mußt Dich aber rann halten, ne wahr?

2006-11-02 02:49:27 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Vielleicht weiß der Frager genausowenig wie ich, wie man eine Frage ergänzen kann...
Folglich googelte ich mal, "großer Verkehr" kam nur im Zusammenhang mit erhöhtem Aufkommen an ortsverändernden Bewegungen vor, wie Straßenverkehr, Menschentrauben usw.
Der Verletzte scheint unschuldig zu sein, es sei denn, er bewegte sich unvorschriftsmäßig. Bewegte er sich grob fahrlässig, hat er eine Mitschuld.
Der Verletzer trägt eine Schuld in dem Maße, wie er aufpaßte bzw. voraussehen konnte, dass seine Bewegung eine Verletzung oder Gefährdung herbeiführen würde.
Ist die Verletzung nicht beeinträchtigend und sind auch keine Spätfolgen zu befürchten, sollte man kein Aufhebens machen und Kumpel bleiben. Manchmal muss man davon abweichen, um sich zu schützen.

2006-11-02 01:41:47 · answer #9 · answered by bimpy 6 · 0 0

Was meinst du überhaupt mit "großer Verkehr"? Straßenverkehr? Geschlechtsverkehr?
Nun ja, wenn es erwiesen ist, dass dieser "jemand" es war, dann ist er schuldig, egal wie schlimm oder harmlos es ist.

2006-10-31 01:29:55 · answer #10 · answered by Thomas P 4 · 2 2

Kannst Du Deine Frage vielleicht auch so formulieren, dass es jeder versteht?

2006-10-31 01:31:39 · answer #11 · answered by Casey 2 · 2 3

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