so ganz übersichtlich ist deine story nicht, aber wenn du nichts getan hast, wirst du auch nicht bestraft werden können! aber dein skin-outfit weglassen hört sich gut an! wie du ja schon sagtest -lebensabschnitt-!! und jeder hässliche lebensabschnitt geht zum glück mal vorbei! viel glück..
2006-10-30 23:49:32
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answer #1
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answered by little_sugar 3
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also alle skinheads in einen topf werfen ist erstmal blödsinn ohne ende.
hast du nichts gemacht(was ich jetzt mal so dahin nehme,lach),dann hast du nichts zu befürchten,denn der "ankläger" muss den beweisantritt erbringen,so lautet die rechtssprechung!
ich kann ja auch nicht einfach sagen,mein nachbar hat der oma müller 1000 euros geklaut und ihn anklagen,beweise müssen sein!oft wurden schon klagen erhoben und dann wieder fallen lassen,weil die sta schlumperig ermittelt hat.lol
2006-11-01 00:17:00
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answer #2
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answered by frankhendrich 1
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Hehehe, selten so gelacht...
über diesen sehr wirren Beitrag.
1. natürlich ist es so, dass sich die sogenannten Glatzen sowohl von ihrem äusseren Erscheinungsbild als auch von ihrer inneren Einstellung her ähnlich sind.
Aber wir leben nun mal - auch wenn sogenannte "Glatzen" dies gerne abstreiten- in einem Rechtsstaat leben.
Ergo gilt natürlich auch für dich noch die Unschuldsvermutung.
und dazu gibt es ja neben den polizelichen Ermittlungen auch ein verfahren, welches eine Beweisaufnahme beinhaltet.
Und dann folgt ein Urteil.
Ich persönlich denke, dass es keine Frage sein kann, ob man sein Putfit ändert, sondern vielleicht solltest Du mal deine Einstellungen hinterfragen.
Dann wird sich von selbst ergeben, dass Du die Zugehörigkeit zu dieser Gruppierung in Frage stellst.
Würde ich mir mal überlegen.
Denn ihr steht nun mal in dem Ruf, dass ihr gerne andere Menschen bedrängt,beleidigt und bedroht.
Ist ´ne ziemlich dumme Weltanschauung.
Shalom
TheVamp
2006-10-31 21:06:55
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answer #3
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answered by Anonymous
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Ihre Schilderung ist vom Inhalt mehr erahnbar als von ihnen belegt.Also ihr Freund fuhr mit einer Person die ihnen anscheinend ähnlich sieht(der Unbekannte).Dieser bedrohte einen Pkw Fahrer an einer Ampel. Nun ist man auf sie gestoßen.Aha Sollte dies wohl der Fall sein das sie bereits Aktenkundig sind und der Anzeigende sie auf einer LiBI Vorlage(Lichtbildvorlage) erkannt hat.?Wie ist man wohl sonst auf sie gekommen,da sie überhaupt nichts mit alledem zu tun haben (wollen)
Wie dem auch sei.Sie scheinen ,wenn mann ihre Frage betrachtet nicht in der Lage zu sein einer polizeilichen Vernehmung stand zuhalten. Also sofern sie in dem einen oder anderen Punkt evtl.die Unwahrheit gesagt haben ,sollten sie es erst gar nicht versuchen die Polizeibeamten,die geschulte Vernehmungsspezialisten sind,hinter das Licht zu führen.
Sie können,da sie Beschuldigter sind, von ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen.
Hinsichtlich der Strafhöhe bei einer Gerichtsverhandlung wird ausschlag gebend sein,ob der Anzeigende glaubhaft Sie in der Hauptverhandlung identifiziert.Bei der Strafzumessung ist neben ihrem Lebensalter auch ihre Strafakte (Vorstrafen??) von Bedeutung.Aber das sagt ihnen dann ihr Rechtsanwalt.
Noch ein Tipp.-Überdenken sie ob sie wirklich für den Rest ihres Lebens immer alles falsch machen wollen.Eine Mitgliedschaft bei den Glatzen zumeist noch in Verbindung mit einer Mitgliedshaft in einer rechten Partei ist kein Garant für ein erfolgreiches Leben sondern eher ein Weg,der über kurz oder lang zumeist im Gefängniss endet.
Auch wenn ich einigen Antwortern ausdrücklich zustimme,wollen wir mal bitte nicht vergessen,das hier ebenfalls der Fahrzeugführer befragt wird.Für ihn könnte es um seine Fahrerlaubnis wenn nicht gar Mittäterschaft gehen.Es steht nicht zu erwarten das dieser sich dann noch einen uneidliche Falschaussage aufbürdet oder wenn es hart kommt einen Meineid.
Also lieber Butter bei de Fische und gleich raus mit der Wahrheit
2006-10-31 01:10:13
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answer #4
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answered by ? 7
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wenn Du nichts gemacht hast, dann kannst du auch nicht verurteilt werden. Aber deine Geschichte ist sehr verworren
du solltest sie nochmal korrigieren und ändern!
2006-10-30 23:41:31
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answer #5
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answered by Ellen H 5
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Da du schreibst, daß du beschuldigt wirst, liegt eine Anzeige der
Polizei vor. Wenn es den Tatsachen entsprechen sollte, teilst du
der Polizei mit, daß du nicht im Auto gesessen hast und also auch
niemanden bedroht haben kannst.
Kommt es zu einer Verhandlung vor Gericht, mußt du einen Anwalt
aufsuchen. Dann machst du vorher auch keine Angaben bei der
Polizei. Allerdings glauben kann ich deine Geschichte nicht, denn
woher soll der anzeigende deinen Namen und die Adresse haben. Hast du dir das schon mal überlegt?
2006-10-31 10:27:06
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answer #6
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answered by Berni 7
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Wenn man nichts getan hat braucht man auch keine Sorge zu haben das einem was passiert.Du wirst vermutlich eine Aussage machen müssen und das wars.Nicht Du mußt beweisen das du nicht dabei warst sondern Dir muß bewiesen werden das du es warst
2006-10-31 01:12:18
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answer #7
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answered by susi 4
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so sicher bin ich bei allen drei Antworten nicht. Wenn zwei gegen Dich aussagen hast Du schlechte Karten.
Verweigere die Gegenüberstellung bei der Polizei und nimm Dir einen Fach-Anwalt, aber keiner von der Stange die Du sowieso in der Pfeife rauchen kannst. Die kassieren nur und das wars.
Anwalt aber erst nehmen wenn Du ein Vorladung bekommst.
2006-10-31 00:04:42
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answer #8
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answered by bollaug 4
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entschuldige , aber das ganze klingt sehr verworren und nicht gerade vorstellbar . Wenn dein Bekannter den mitgenommen hat , der "deine Tat" begangen haben soll , wo ist denn das Problem , du hast einen Zeugen und der andere nicht ; denk dir was neues aus .
2006-10-30 23:59:04
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answer #9
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answered by guardedsecret 4
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wieso..wenn du nichts gemacht hast, hast du dir doch auch keine sorgen zu machen oder? vielleicht solltest du dich mal um rechtsverteidigung kuemmern, da sind solche fragen besser aufgehoben
2006-10-30 23:46:29
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answer #10
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answered by MenorcaFan 1
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