FALSCH!
In Deutschland ist es Pflicht, ab dem 16. Lebensjahr einen Ausweis (genauer gesagt Personalausweis ODER Reisepass) zu besitzen.
Man muss ihn aber NICHT mitführen, der Besitz reicht aus!
Hier der Auszug aus Wikipedia, unten der aus dem Personalausweisgesetz (PersAuswG):
In Deutschland existiert aufgrund § 1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht, eine Mitführpflicht ist per Gesetz in Deutschland nicht vorgesehen. In Deutschland kann man die Ausweispflicht sowohl durch den Personalausweis als auch durch den Reisepass erfüllen.
2006-10-29 08:36:54
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answer #1
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answered by Fabian 3
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Ja, eigentlich schon ab 16 - sonst existierst du nicht.
2006-10-29 16:38:59
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answer #2
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answered by ChacMool 6
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Es gibt in Deutschland zwar eine Ausweispflicht (muss man haben) aber keine Mitführpflicht dieses Ausweises.
Das bedeutet aber, dass die Polizei z.B. jemanden zur Identifizierung festhalten kann, bis man sich ausweisen kann, indem z.B. jemand den Ausweis vorbeibringt.
Als Ausweis gelten Perso oder Reisepass, aber ein Führerschein mit Foto, auf dem man identifizierbar ist wird meist auch anerkannt, wenn die Daten mit denen des Meldeverzeichnisses überein stimmen.
Übrigens gilt das nicht nur für Jünglinge, auch für Jungfrauen und andere!
In Österreich gibt es nicht einmal eine Ausweispflicht!
2006-10-29 16:38:26
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answer #3
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answered by Loewe-36 5
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also in deutschland gibt es eine "ausweispflicht" d.h. aber nur
daß man einen ausweis haben muss (ab 16 jahren)
es gibt keine pflicht ihn mitzuführen
obige antworten sind in dieser hinsicht falsch
2006-10-29 16:37:28
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answer #4
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answered by kapovaz 6
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Ja in Deutschland herrscht Ausweispflicht.
2006-10-29 16:29:49
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answer #5
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answered by ? 4
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Ja, deshalb ist der erste Personalausweis auch kostenlos !
2006-10-29 16:28:25
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answer #6
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answered by Wilken 7
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In Deutschland muss man den Ausweis sogar schon ab 16 immer bei sich haben. Aber das wissen die meisten nicht.
2006-10-29 16:25:42
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answer #7
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answered by saphira1986 5
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Was nutzt es , wenn Du keinen Ausweis bei Dir hast ,die Polizei kann Dich ,auch mit Gewalt zur Feststellung Deiner Personalien
mit aufs Revier zu nehmen !
In jeden Falle ist es besser einen gültigen Ausweis,bei sich zu haben, erspart Dir eine Menge Ärger.
2006-10-29 16:59:44
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answer #8
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answered by Anonymous
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Es gibt keine gestzliche Verpflichtung in D einen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen.
Aber wenn man den Ausweis o. Reisepass mitführt ist man gemäß § 1 des Gesetzes über Personalausweise verpflichtet diesen auch vorzuzeigen, unterläßt man dies, begeht man eine Owi gemäß § 5 dieses Gesetzes und das kann teuer werden.
Weiterhin muss man seine Personalien gemäß § 111 OwiG auf befragen richtig angeben - sonst kanns bis 1000 euro kosten.
§ 111 OwiG: Falsche Namensangabe
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem
zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der
Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort
oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen
Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine
unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.
2006-10-31 08:31:33
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answer #9
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answered by Nennt Mich Gott 3
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ja einen Ausweis sollte man ab 16 mit sich führen
2006-10-29 16:53:26
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answer #10
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answered by Ellen H 5
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