Bisher sind mir nur die gängigen Sonderverhältnisse des Staates zu Beamten, Richtern, Soldaten, Zivis, Schülern/Studenten und Strafgefangenen bekannt. Mein Dozent behauptet nun, bei Benutzung einer Stadthalle oder Bücherei würde man sich als Bürger auch im Spannungsverhältnis des verwaltungsrechtlichen Sonderverhältnisses befinden. Argumentation: in der Bücherei müßte man sich ja ggf. auch in die Tasche gucken lassen = Eingriff in Grundrechte. Er beruft sich auf die Eigenschaft als Einrichtung im Sinne des § 8 GO. Kann das stimmen? Finde ich unwahrscheinlich.
2006-10-29
03:39:13
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Kikilores
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Politik & Verwaltung
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