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Bisher sind mir nur die gängigen Sonderverhältnisse des Staates zu Beamten, Richtern, Soldaten, Zivis, Schülern/Studenten und Strafgefangenen bekannt. Mein Dozent behauptet nun, bei Benutzung einer Stadthalle oder Bücherei würde man sich als Bürger auch im Spannungsverhältnis des verwaltungsrechtlichen Sonderverhältnisses befinden. Argumentation: in der Bücherei müßte man sich ja ggf. auch in die Tasche gucken lassen = Eingriff in Grundrechte. Er beruft sich auf die Eigenschaft als Einrichtung im Sinne des § 8 GO. Kann das stimmen? Finde ich unwahrscheinlich.

2006-10-29 03:39:13 · 1 antworten · gefragt von Kikilores 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

1 antworten

Dein Dozent hat wohl recht, denn seine Argumente sind stichhaltig und realitätsgetreu. So unglaublich es auch klingen mag, es ist wohl tatsächlich so. In der Stadthalle, Bücherei o.ä. wird man es dir bestätigen können.

2006-10-30 01:13:32 · answer #1 · answered by ??! 6 · 0 0

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