wenn ein anderer gefahren ist, kannst du den fahrer angeben und er muss dann zahlen. tust du es nicht, zahlst du, oder die zwingen dir auf ein fahrtenbuch zu führen.
der fahrer war zu schnell und sollte zahlen, er dir das geld wieder geben, wenn du zahlst. du hast ihm ja sogar das auto geliehen.
2006-10-28 21:40:47
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answer #1
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answered by Anonymous
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Eine Halterhaftung für Geschwindigkeitsverstöße gibt es nicht. Du kannst also angeben, daß du es nicht gewesen bist. Die Frage nach dem Fahrer muss grundsätzlich beantwortet werden. Ausnahme: es ist ein Verwandter (Elternteil, Bruder usw.), dann kannst du die Angabe mit dem Hinweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht unterlassen. Die Behörde muss nun selber den Fahrer ermitteln. Kann auch schon mal der Besuch durch die Polizei sein. Auch kann die Behörde bei erfolglosen Ermittlungen dir das Führen eines Fahrtenbuches für 1 Jahr auferlegen (kostet übrigens auch ein paar Euro Verwaltungsgebühren). Also soltest du dir schon überlegen, ob der Schnellfahrer diesen "Schutz" durch dich wert ist.
2006-10-29 05:55:26
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answer #2
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answered by Peter P 4
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Nein, das mußt du nicht. Der verstoß wird dann dir angelastet. Kannst du beweisen, das du nicht gefahren bist, kann ein Fahrtenbuch angeordnet werden.
2006-10-29 05:53:55
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answer #3
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answered by noris 5
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Du bist der Eigentümer des Autos und somit "Haftungspflichtig"!!! Aber Du solltest mit dem Verursacher sprechen und je nach dem, wie schnell er gefahren ist, also wie hoch die Strafe dafür ist, sollte er sie bezahlen!!!
Wenn er natürlich so schnell unterwegs war, das es dafür Punkte oder sogar ein Fahrverbot gibt, geht das leider auf "Dein Konto"!!!
2006-11-01 06:03:43
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answer #4
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answered by danienglish 7
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Halterverantwortlichkeit gibt es lediglich bei Parkverstößen. Den Fahrer solltest du der Behörde nennen, es sei denn du hast ein Aussageverweigerungsrecht, wie weit das geht, kannst du nach lesen in der StPO, da die Bestimmungen der StPO auch im Owi-Recht gelten. Es kommt immer auf die Höhe der Geldbuße an, wie weit die Behörden ermitteln, jedenfalls können deine Nachbarn befragt werden usw. Eine Fahrtenbuchauflage kommt in den meisten Fällen beim erstmaligen Verstoß nicht in Frage.
2006-10-31 16:53:03
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answer #5
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answered by derliebe1611 4
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Zu schnell fahren ist eine Straftat. Bei einer Straftat ist jeder verpflichtet, als Zeuge zur Aufklärung beizutragen.
2006-10-29 21:24:14
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answer #6
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answered by Klaus G 4
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Nein, du brauchst den Fahrer nicht angeben, wenn du zuviel Geld
hast. Dann nämlich zahlt der Halter des Fahrzeuges und damit
dir auch gleich klar wird. daß man die Polizei nicht ungestraft
verarscht, bekommst du die Auflage, künftig ein Fahrtenbuch
zu führen. Nun kannst du überlegen, was für dich das kleinere
Übel ist.
2006-10-29 17:19:52
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answer #7
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answered by Berni 7
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wenn du den namen und anschrift und evtl das geburtsdatum hast würde ich es der zuständigen stelle mitteilen sonst bekommst du ständig weiter post und der zu zahlende betrag wird immer höher
2006-10-29 16:01:42
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answer #8
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answered by triallady69 3
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Sie müssen den Fahrer nicht angeben. Sie sind aber als Halter des Fahrzeuges verantwortlich. Das heißt, als Halter müssen Sie die Strafe / Ordnungsgeld bezahen. Ansonsten kann die Ordnungsbehörde den Halter auferlegen, dass er für die Zukunft ein Fahrtenbuch führen muß.
Also ist es in diesem Falle besser, den Fahrer anzugeben.
2006-10-29 10:54:58
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answer #9
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answered by Anonymous
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Wenn du den Fahrzeugführer nicht angibst zahlst du das Mandat- so hat der Gesetzgeber das vor etwa 2 jahren in die STVO geschrieben damit eben die Blockierer die jmd. schützen wollen das nicht machen!
Also gib ihn an- es gibt auch schon Grundsatzurteile dazu- der BGH verknackte dananch den Halter der eine (Frau) als Lenker fotografiert schützen wollte.
2006-10-29 06:54:33
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answer #10
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answered by Mu6 7
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Wer zahlt ist egal. Gezahlt wird - wetten dass?
2006-10-29 06:37:28
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answer #11
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answered by Onkel Bräsíg 7
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