Gewerbeanmeldung kann nur mit Genehmigung des Arbeitnehmers angemeldet werden,sonst kann der AG fristlos kündigen.
Du könntest ja eine Konkurrenz für deinen AG darstellen
2006-10-28 19:28:59
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answer #1
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answered by werner h 3
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Du kannst ein Gewerbe nur anmelden ,wenn dein Arbeitgeber zustimmt.Sollte er das nicht gemacht haben,hat der Arbeitgeber das Recht dich zu kündigen.
2006-10-28 19:31:48
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answer #2
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answered by Appelpie 5
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Hallo Knut, dein Arbeitsvertrag enthält bereits alle Einschränkungen hinsichtlich irgendwelcher Nebenbeschäftigungen oder verweist hierin auf die tariflichen Bestimmungen, die dann nachzulesen wären.
Meines Wissens muss jede sogenannte Nebentätigkeit dem Arbeitgeber mitgeteilt und auch von diesem genehmigt werden (es sei denn ehrenamtliche, solche im künstlerischen Bereich oder äußerst geringfügige Beschäftigungen, die aber in keinerlei Kollision zum derzeitigen Arbeitsverhältnis stehen dürfen).
Von Seiten des Arbeitgebers muss Deine Arbeitskraft im Hauptberuf gewährleistet bleiben. Auch Konkurrenz und Einhaltung der Schweigepflicht müssen gewährleistet bleiben.
Im anderen Falle - wie schon gesagt wurde - musst Du mit einer Kündigung rechnen.
2006-10-28 19:53:18
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answer #3
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answered by Anonymous
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unter dem Vorwand, dass du dann deine volle Arbeitskraft nicht mehr zur Verfuegung stellen kannst, kann er das Arbeitsverhaeltnis loesen.!!
2006-10-28 19:36:32
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answer #4
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answered by Manfred V 5
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Kommt auf deinen Arbeitsvertrag an. Habe meine eigene Selbstständigkeit 1991 nebenberuflich angefangen. Mein ehemaliger Arbeitgeber hatte keine Einwände. So ging es ohne Probleme.
2006-10-28 20:32:40
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answer #5
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answered by Carib 4
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Wenn Du mit der Anmeldung eines Gewerbes nicht gegen Deinen Arbeitsvertrag verstößt nicht! Aber in vielen Arbeitsverträgen steht, dass Du Deine gesamte Arbeitsvertrag Deinem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen hast. Das heißt das Du Nebenbeschäftigungen Deinem Arbeitgeber melden musst und seine Erlaubnis brauchst!
2006-10-28 20:14:29
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answer #6
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answered by katja0571 2
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Nein darf man nicht eine Nebenbeschäftigung kann anmeldepflichtig sein muß aber in der Regel genehmigt werden.
Das ausüben eines Gewerbes ist nicht beschränkt es sei es ist Sitten-widrig oder man macht seinem Arbeitgeber Konkurrenz
2006-10-30 00:09:09
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answer #7
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answered by Laurin 2
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Wenn du einen Arbeitsvertrag hast, darfst du ohne Zustimmung
deines Arbeitgebers weder eine Nebenbeschäftigung ausüben,
noch ein Gewerbe anmelden.
Du hast deiner Firma deine gesamte Arbeitskraft zur Verfügung
zu stellen.
Die Kündigung ist also rechtmäßig erfolgt.
2006-10-29 09:59:31
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answer #8
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answered by Berni 7
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ja, kann er, mein mann hat sich auch vor ein paar jahren neben dem job selbstständig gemacht, er brauchte dafür die genehmigung vom arbeitgeber
2006-10-28 21:16:24
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answer #9
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answered by susi q. 5
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Der Arbeitnehmer hat die Verpflichtung, seinen Arbeitgeber von einer weiteren Tätigkeit wie zweite Anstellung oder Selbständigkeit zu informieren. Das Arbeitsrecht kenne ich nun nicht explizit, kann mir aber vorstellen, daß der Arbeitgeber durchaus ein entsprechendes Kündigungsrecht hat.
Ist mir insofern auch logisch, wenn es sich um die gleiche Branche handelt und man sozusagen Konkurrent zum Arbeitgeber wird.
2006-10-28 21:13:29
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answer #10
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answered by kalinka1968 4
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