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Wer kennt sich aus?
Ein Arbeitsloser 50 Jahre alt, wie lange bekommt er Bezüge und wie geht es weiter wenn er keine Arbeit gefunden hat?
Wenn er dann noch keine Arbeit hat wäre ja Harz 4 angesagt, das kommt aber nicht in Frage da Wohneigentum da ist. Würde er wenigstens krankenversichert?

Lg Cindy

2006-10-27 09:35:38 · 5 antworten · gefragt von Anais 6 in Wirtschaft & Finanzen Sonstiges - Wirtschaft & Finanzen

5 antworten

Wenn du keine Leistung aus Harz 4 bekommst, bist du NICHT mehr Krankenversichert.

Meine Schwester ist das passiert, sie hat nun nach 15 Jahren zusammenleben geheiratet, weil das Einkommen ihres Partners zu hoch war um einen Anspruch auf ALG2 zu haben. Und sie war dann nicht mehr krankenversichert.

2006-10-27 15:45:59 · answer #1 · answered by ? 5 · 0 0

Wenn jemand "zu reich" für Hartz IV ist, hat er auch keinen Anspruch auf kostenlosen Krankenversicherungsschutz!

2006-11-04 11:26:43 · answer #2 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

In seinem Alter hat er 18 Monate ALG I und dann rutscht er in Hartz IV. Eigentum kann man haben, aber es wird alles angerechnet, besonders wenn er Mieteinkünfte hat.

Pflichtversichert bist du bei Hartz IV aber in jedem Fall.

2006-10-27 16:39:25 · answer #3 · answered by Poison Ivy 6 · 2 2

Hi Du bekommst nach Beendigung Deines Arbeitsvertrag es ein Jahr Abeitslosengeld I und wenn Du bis da hinn keine neue Arbeit gefunden hast, ab dann bekommst Du Harz 4/ Arbeitslosengeld II! Alle Eigentühmer (ausser Auto und Haus oder so) darfts Du behalten nur Bargeld solltest Du nicht angeben auch die Spaarkonnten alle löschen, denn die konnen angerechnet werden und der Sachbearbeiter wird Dir sagen (wen er da von weiss, dass Du erst mal von Deim eigenen Geld leben must. Tipp alle Gurhaben Transferieren auf ein Konto, ohne Rückschluss auf Deinen Namen z.B.: Deine Freundinn oder so!
MFG SVEN

2006-10-27 16:38:58 · answer #4 · answered by maceybaybie 3 · 2 2

Hier bei YC darf man konkrete Rechtsberatung nicht geben.

z.B. wie mit dem Wohneigentum zu verfahren ist (bis zu einer bestimmten Größe kann dies auch ohne Nachteil selbst genutz werden) würde ich mich ganz schnell zur Beratung begeben. Solche Beratungen gibt es bei den unterschiedlichen öffentlichen Sozialverbänden einschließlich Gewerkschaften auch kostenlos. Krankenversicherung ist bei Arbeitslosengeld II inbegriffen.
Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, ab zur
anwaltlichen Beratung, eine solche ist ebenfalls kostenlos.

2006-10-27 16:42:09 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 3

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