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Was beinhaltet die Zertifizierung von Fluggeräten? Welche Nachweise sind wie (rechnerisch, im Versuch...) zu erbringen? Hat jemand vielleicht einen guten Link mit ausführlichen Informationen für mich?

2006-10-26 03:00:14 · 6 antworten · gefragt von Hogan 2 in Autos, Transport & Verkehr Flugzeuge

Dabei interessieren mich eher die technischen Gegebenheiten, also aus sicht des Ingenieurs, und nicht der rechtliche "Papierkram". Daher kann ich mit dem Link zum LBA nichts anfangen...

2006-10-26 04:58:06 · update #1

6 antworten

Die Zertifizierung von Fluggeräten ist erst einmal abhängig von der Zertifizierung aller Komponenten und Materialen die im Fluggerät verbaut werden. Jedes Bauteil, das im Flieger als Einbaukomponente verbaut wird, ich nehme mal als Beispiel die Gepäckfächer (OHSC=OverHeadStorageCompartments) in die man sein Hangepäck verstaut, müssen von LBA und FAA genehmigt werden. Dafür wird von berechnungstechnischer Seite dieses Teil in einem Rechnungsmodell und auch in einem praktischen Versuch auf ultimate loads und limit loads getestet. Nach abgeschlossenen Test werden die Ergebnisse den Behörden vorgelegt und genehmigt oder nicht.

Ein Triebwerk durchläuft ebenso einer Zertifizierung. Dabe wird es bis an die Leistungsgrenzen belasten, 150 Stunden Dauerlauf, Vogelschlagsimulation mit tiefgefrorenen Chicken, die mittig bis außermittig in den EInlauf geschossen werden, Regensimulation mit 35kg Wasser pro Sekunde, sowie als abschließenden Test ein Blade Off, bei dem ein Fanblatt der ersten Stufe vom Verdichter abgesprengt wird. Die Anforderung hier ist, dass das Triebwerk auslaufen muss ohen das Flugzeug zu gefährden.

Ein Flugzeug das als gesamtes angenommen werden muss unterliegt einem weitaus längerem und aufwändigerem Abnahmeprozess. Hier werden mindestens 2 Flieger statisch und auf Fatigue kaputt getestet. Mit anderen Fliegern des gleichen Typs macht man dan noch die Flugtauglichkeitsabnahmen.

2006-10-28 02:39:54 · answer #1 · answered by Paiwan 6 · 0 0

Zunächst ist sehr wichtig welchen Zweck das Fluggerät hat !
Modellflieger ab 25kg (diese fallen genauso unter die Regel) wie alles ander Fluggerät was am Luftverkehr teilnimmt.
Jedes Gerät wird dabei zuerst nach Plan geprüft. Das meint : der Bauplan wird mit dem Endprodukt (oder je nach Zweck - grösser als 1,8 t auch Zwischenbaugruppen) auf Übereinstimmung geprüft. Baust Du 5m und im Plan sind 5,1m angegeben sind die Herrn ohne den Kaffee getrunken zu haben wieder weg. Bei allen manntragenden Geräten mit Motor wird wenn ein Typen Motor (bekannt auf dem Markt) verwendet wird, nur ein technischer Belastungsnachweis gefordert das das Ding an der Zelle bleibt. Willst Du einen eigenen bauen .... dann Mahlzeit !
Lassen wir Motoren und Flugzeuge mit mehr als einem Sitz und über 1,8 t aus dem Spiel !
Jetzt wird nach der Planprüfung ein Test dere Belastung Deiner Tragflächen vorgenommen wobei als Rechungsgrundlage die Fläche der Flügel und das gesammt Gewicht des Flugzeuges (mit Kraftstoff und Öl + 75 kg) zu Grunde gelegt wird. Die Belastungsgrenze wird dabei mit einem bestimmten Wert mit dem Gewichte multipliziert (abhängig vom Zweck des Flugzeuges). Technisch geht das bei solchen Flugzeugen wie folgt vor . Man nimmt Deinen Flieger - legt ihn auf den Rücken - an den Flügelenden gestützt - und legt Sandsäcke mit dem errechnetem Belastungsgewicht auf !
Dabei darf der Rumpf nur einen bestimmten Wert absacken - wichtig ... ohne Geräusche. Die Säcke werden wieder abgenommen und der Rumpf muss sofort in die Ausgangslage zurück gehen. Dieser Belastungstest bildet das zentrale Thema ab. Weiterhin wird ein Fächenprofilschnitt (Zeichung) erwartet!
Ist das Profil als solches bekannt - alles klar ! Wenn aber nicht - Mahlzeit !
Eine Pauschalbeschreibung ist bei solchen Problemen falsch !
Nehme Deinen Plan und sende ihn an das LBA - alles andere
ist spätestens wenn diese prüfen sollen falsch. Sie können exakt sagen was Du beibringen musst und nachweisen musst - und wie das zu geschehen hat.

2006-10-27 12:02:05 · answer #2 · answered by xraycharli 1 · 0 0

Schau doch mal auf der Seite der EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) nach.

www.easa.eu.int/home/index.html

bzw. bei der FAA den Amerikanischen Gegenstück

2006-10-26 18:55:56 · answer #3 · answered by Airbus 320-200 1 · 0 0

Das Bauvorhaben muss grundsätzlich beim LBA angemeldet werden. Natürlich muss die Konstruktion gewisse Flächenbelastungen aushalten können und den Lärmbestimmungen genügen. Die Oskar Ursinius Vereinigung hilft Leuten, die selbst ein Flugzeug (Homebuild/Experimental) bauen wollen. Da kann man sogar Kurse belegen, um ein eigenes Flugzeug entwickeln und bauen zu können.

2006-10-26 12:37:31 · answer #4 · answered by Herr Scholz 5 · 0 0

Ich würde auch mal hier reinschauen: http://www.luftrecht-online.de
Da stehen ziemlich viele Gesetzestexte drin. Alllerdings muss ich zugeben, dass ich die Seite nicht komplett durchsucht habe und deshalb auch nicht genau weiß, ob da genaue Details über die Zertifizierung zu finden sind (sorry...). Da wird das LBA wohl wirklich der beste Ansprechpartner sein.

2006-10-26 11:18:10 · answer #5 · answered by fallschirmtester 2 · 0 0

Versuch mal die Homepage des Luftfahrtbundesamtes
www.lba.de

2006-10-26 10:06:50 · answer #6 · answered by Loewe-36 5 · 0 0

fedest.com, questions and answers