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8 antworten

ja, aber nicht komplett, immer ein bischen mehr, wegen der Schenkungssteuer, erkundige dich bei einem guten Rechtsanwalt oder Steuerberater, die können dir genau sagen, wie es am besten geht und man das meiste Geld dabei sparen kann.....

2006-10-23 02:05:12 · answer #1 · answered by herbertselse 3 · 1 0

Egal, ob Schenkung oder Erbe, es handelt sich um die gleichen Freibeträge und Steuersätze.
Aber seit Jahren liegt ein Gestzentwurf vor, dass Imobilien auch zu 100 % des Verkehrswertes angesetzt werden sollen (Z.Zt noch zu 60 %), Da Kann es Probleme mit dem Freibetrag geben.
Übrigens: Schenkungen werden auf 10 Jahre zurückgerechnet, also nichts damit, jedes Jahr ein bisschen.

2006-10-23 02:10:29 · answer #2 · answered by Klaus H 2 · 1 0

warum nicht , am besten anwaltlich beraten lassen und ein lebenslanges wohnrecht einräumen lassen
vorsicht ist besser als nachsicht -auch wenn man sich noch so gut versteht , kennst doch sicher den spruch
"bei geld hört die freundschaft auf"

2006-10-25 04:37:06 · answer #3 · answered by BF - 66 3 · 0 0

Vielleicht nicht aus steuerlichen Gründen.
Es kommt darauf an wie alt Du bist und ( sorry) wie Dein Gesundheitszustand ist.
Wenn Du innerhalb von 10 Jahren in ein Altersheim mußt ( z. Bsp) wird alles was Du innerhalb der letzten 10 Jahre verschenkt hast mit gerechnet, d. h. Dein Sohn muß auch nach 9 1/2 Jahren noch das Haus verkaufen, um für den Heimplatz aufzukommen.
Besser jetzt schenken( mit lebenslangem Wohnrecht)

2006-10-23 14:26:29 · answer #4 · answered by Padrina 6 · 0 0

Umschreiben heißt ja wohl verschenken. Eine Schenkung ist endgültig, wenn sie nicht unter einer Auflage gemacht wird. Man muss hierbei nicht alles nur unter steuerlichen Gesichtspunkten sehen.

Leider ist aus der Fragestellung nicht ersichtlich, ob es sich um ein Einfamilien- oder ggf. ein Mehrfamilienhaus handelt. Wenn es sich hierbei um das wesentliche Vermögen handelt, bringt das wahrscheinlich nichts aufgrund der Erbschaft- und Schenkungsteuer-Freibeträge, die z.Zt. je Elternteil und je Kind bei rund € 205.000,00 liegen. D.h. wenn ein Haus einen Erbschaftsteuerwert (ggf. zukünftig Verkehrswert) hat von Euro 410.000,00 und den Eltern zu je 1/2 Anteil gehört, kann der schenkweise Erwerb (oder ein unentgeltlicher Erwerb von Todes wegen) steuerfrei gestaltet werden.

Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kann das Haus auch bei Nießbrauchrückbehalt auf die nächste Generation übertragen werden; der/die Übertrager bleiben wirtschaftliche Eigentümer.

Die "vorzeitige" Übertragung sollte sehr gut überlegt sein, da sie auch Risiken für den Übertrager bei Nießbrauch beinhalten kann.

Ich empfehle, zusammen mit Notar und Steuerberater ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, das sowohl steuerliche Vorteile als auch zivilrechtlich Absicherung vereinigt.

2006-10-23 11:19:07 · answer #5 · answered by Advicer 3 · 0 0

Ich hoffe ja, dass du nicht wirklich diese wichtige Entscheidung von den Antworten hier abhängig machst!!!

Allerdings gibt es jetzt in der nächsten Ausgabe des Sterns oder war es Focus Tipps zum besseren Vererben. Solltest du dir vielleicht kaufen.

2006-10-23 07:40:50 · answer #6 · answered by Bea 3 · 0 0

Wenn Dein Sohn volljährig ist, warum nicht?

2006-10-23 02:16:55 · answer #7 · answered by Simone 3 · 0 0

Wenn es ein normales Einfamilienhaus bis 500.000 Euro ist, lohnt es sich nicht. Wenn es eine Immobilie mit einigen Mietwohnungen ist schon eher

2006-10-23 02:11:55 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

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