English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

wenn man ich für eine neue stelle bewirbt ist man verpflichtet im bewerbungsgespräch anzugeben wenn vorausichtlich eine lohnpfändung zu erwarten ist?
(uh,schlechtes deutsch)

2006-10-22 21:12:14 · 8 antworten · gefragt von mac 3 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

8 antworten

ja, sollte man machen. eine lohnpfändung wäre sonst ein kündigungsgrund

liebe wunschbox,
muß dir leider sagen, das es sogar ein grund für eine fristlose kündigung ist laut bag vom 15.10.1992, beeinträchtigung des vertrauensverhältnisses, verhaltensbed. kündigung. bin in unserer firma fürs personal zuständig.

ich rate dir deshalb dringend das beim bewerbungsgespräch anzusprechen.

2006-10-22 21:13:47 · answer #1 · answered by susi q. 5 · 1 0

ich bin selber Chefin einer Malerfirma, und ich persönlich würde sagen halte es lieber erst mal für Dich.
Wenn du mir bei einem Vorstellungsgespräch sagen würdest, das da eine Pfändung ins Haus steht, dann würde ich dich nicht einstellen.
Wenn du durch dein können überzeugen kannst, dann wird man vielleicht im Nachhinein dir diese kleine Notlüge verzeihen.

2006-10-22 21:30:15 · answer #2 · answered by Ellen H 5 · 2 0

Behalt es für dich.

2006-10-22 21:33:36 · answer #3 · answered by angelpeter60 5 · 1 0

Wenn Du eine Privatinsolvenz beim Amtsgericht beantragst kannst Du eine Lohnpfändung umgehen. Du bekommst zwar einen Treuhänder zugeteilt der ab einer bestimmten Maximaleinkommensgrenze den Rest auf die Gläubiger verteilt aber das läuft ab ohne dass der Arbeitgeber das mitkriegt. Und ist nicht schon allein die Tatsache dass Du arbeiten gehst ein deutliches Zeichen dass Du Deine Schulden abbauen willst? Das sollte daher auch kein Kündigungsgrund sein wenn es rauskommt.

2006-10-22 21:33:05 · answer #4 · answered by Anonymous · 1 0

Ja, dazu ist man verpflichtet, wenn der Job im weitesten Sinne mit Gelddingen, Bonitätsgrundlagen etc zu tun hat,
speziell wenn auch noch eine Schufaauskunft oder ähnliches verlangt wird.
Auch in anderen Jobs ist es generell empfehlenswert, darüber zu sprechen, da es für den AG enormen Aufwand bedeutet. Zudem würde ein Verheimlichen die Probezeit wohl eher beendet. Wer gibt sich schon gerne mit faulen Äpfeln ab?

2006-10-23 01:27:56 · answer #5 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Behalte es für dich,wenn doch eine kommt,kannst du immer noch sagen,nichts gewußt zu haben!

2006-10-22 21:52:03 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Besser ist das, da manche Arbeitgeber bei Lohnpfändungen das Arbeitsverhältnis kündigen.

2006-10-22 21:21:21 · answer #7 · answered by uglyfatboring 5 · 0 0

Du solltest es auf jeden Fall sagen, das ist einfach auch ein Vertrauensbruch wenn du das verheimlichst. Aber ein Kündigungsgrund ist es nicht. Nur wenn durch eine Lohnpfändung eine große Veränderung im Arbeitsablauf passieren würde, aber das müßte der Chef dann auch erstmal beweisen.

2006-10-22 21:16:48 · answer #8 · answered by wunschbox 6 · 0 0

fedest.com, questions and answers